Vergiftungen durch Zigarettenstummel und Verletzungen durch Glassplitter auf Spielplätzen

Ob an und auf Hamburgs Spielplätzen geraucht oder getrunken werden darf, ist uneinheitlich geregelt. Ob es sinnvoll ist, generelle entsprechende Verbote zu erlassen, muss hinterfragt werden.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Spielplätze gibt es in Hamburg? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.

In Hamburg gibt es 758 Spielplätze, davon liegen 139 im Bezirk Hamburg-Mitte, 118 im Bezirk Altona, 111 im Bezirk Eimsbüttel, 135 im Bezirk Hamburg-Nord, 129 im Bezirk Wandsbek, 58 im Bezirk Bergedorf und 68 im Bezirk Harburg, siehe auch Gesamtverzeichnis der öffentlichen Grünanlagen in Hamburg (Stand 1. Oktober 2011) veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger (Ausgabe Nummer 86/2011, http://www.luewu.de/anzeiger/2011/index.php).

2. Welches sind die Hauptursachen für Verschmutzungen von Hamburgs Spielplätzen?

Spielplätze werden hauptsächlich durch hausmüllähnliche Abfälle aller Art (Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln et cetera) verschmutzt, die die Nutzer und Besucher achtlos liegen lassen und nicht in die Abfallbehälter entsorgen. Der Anteil an Glasflaschen/-scherben oder Zigarettenkippen ist mehr oder minder groß, je nach Lage der Spielplätze.

3. In welchen Bezirken gibt es Regelungen bezüglich Rauch- und Alkoholverboten? Seit wann sind sie jeweils in Kraft? Bitte Regelungen beifügen.

In Eimsbüttel hat die Bezirksversammlung mit Antrag vom 30. Juni 2011, Drs. 0131/XIX beschlossen, ein Rauch- und Alkoholverbot auf den öffentlichen Spielplätzen einzuführen.

In Hamburg-Nord hat die Bezirksversammlung mit Antrag vom 16. Juni 2011 beschlossen, für alle Kinderspielplätze ein Rauch- und Alkoholverbot einzuführen. Auf den Spielplätzen wird mit Piktogrammen auf das Verbot hingewiesen.

Das Bezirksamt Wandsbek hat seit dem 26. November 2011 aufgrund von § 3 Absatz 2 des Gesetzes für den Spielplatz Schemmannstraße in Hamburg-Volksdorf ein Rauch- und Alkoholverbot angeordnet, das im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht worden ist. (Ausgabe Nummer 93/2011, Seite 2771, http://www.luewu.de/anzeiger/2011/index.php)

In Bergedorf hat die Bezirksversammlung am 29. November 2007 ein Rauchverbot für alle öffentlichen Spielplätze beschlossen. Ein Alkoholverbot besteht nicht.

In Harburg wurde in 2005 der Antrag XVII 493, ein einheitliches Alkohol- und Rauchverbot auf allen Spielplätzen einzuführen, durch die Bezirksversammlung beschlossen; die Umsetzung ist seit 2006 erfolgt.

Außer dem Bezirksamt Wandsbek haben die übrigen Bezirksämter keine gesonderten Regelungen getroffen.

4. Welche Erfahrungen wurden gemacht, seit es Rauch- und Alkoholverbote für Spielplätze gibt?

In den Bezirken Eimsbüttel und Wandsbek (nur Spielplatz Schemmannstraße), die zwischenzeitlich Beschlüsse beziehungsweise Regelungen getroffen haben, liegen ­ aufgrund der Kürze des Bestehens der Beschlüsse und der Regelungen ­ noch keine Erfahrungen vor.

5. Sind dem Senat Vergiftungen beziehungsweise Verletzungen bekannt, die Kinder durch herumliegende Zigarettenstummel oder Glassplitter erlitten haben?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse über Vergiftungen durch Zigarettenstummel oder Verletzungen durch Scherben auf Spielplätzen vor.

6. Wie viele Verstöße gegen Rauch- und Alkoholverbote auf Spielplätzen sind bekannt und wie wurden sie geahndet? Bitte nach Jahren angeben.

Verstöße werden von den zuständigen Bezirksämtern statistisch nicht erfasst.

7. Welche Erfahrungen gibt es in den Bezirken mit Rauch- und Alkoholverbotsregelungen auf Spielplätzen?

Siehe Antwort zu 4.

8. Wie steht der Senat zu einem einheitlichen Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburgs Spielplätzen? Haben derartige Verbote gesundheitspolitisch präventiven oder vorbeugenden Charakter beziehungsweise helfen sie Abhängigen, ihren Konsum zu reduzieren oder aufzugeben? Bitte gegebenenfalls auch den Stand des Diskussionsprozesses und Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern angeben.

Der Hamburger Senat hat sich mit der Frage eines einheitlichen Rauch- und Alkoholverbots auf Hamburger Spielplätzen noch nicht abschließend befasst. Im Übrigen siehe Drs. 20/1292.

Eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) belegt, dass diesbezügliche Verbotsregelungen nur wirksam sind, wenn sie durch entsprechende Maßnahmen wie Beschilderung oder Kampagnen begleitet werden. Erst durch Hinweisschilder oder Plakate werden Raucherinnen beziehungsweise Raucher beim Besuch eines Spielplatzes auf ihre Verantwortung gegenüber den Kindern aufmerksam gemacht (siehe DKFZ 2010; Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Rauchen auf Spielplätzen - Rauchverbotsschilder schützen Kinder).

Der zuständigen Behörde liegen zu der Frage, ob ein Alkohol- und Rauchverbot auf Spielplätzen Abhängigen hilft, den Konsum zu reduzieren oder aufzugeben, keine Erkenntnisse vor.

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde haben bisher Bayern, Brandenburg und das Saarland ein Rauchverbot auf Spielplätzen festgelegt. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit im Rahmen der Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher auch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen erwogen.

Kenntnisse bezüglich Regelungen zu Alkoholverboten auf Spielplätzen in anderen Bundesländern liegen der zuständigen Behörde nicht vor.