Bahn

Fünf-Minuten-Takt auf S-Bahn- und Bus-Strecken

Es gibt in Hamburg etliche S-Bahn- und Bus-Strecken, auf denen tagsüber eine Bedienung im FünfMinuten-Takt mit den vorhandenen Fahrten möglich wäre, aber bisher nicht erfolgt. Deshalb müssen die Fahrgäste bis zu acht oder neun Minuten auf den nächsten Zug oder Bus warten, obwohl es auch schneller gehen könnte.

Einige Beispiele für die Normalverkehrszeit, z. B. zwischen 10 und 11 Uhr: S-Bahn-Strecken: Hauptbahnhof­Holstenstraße: Abfahrt der S31 ab Hauptbahnhof auf 1, Abfahrt der S 21 auf 9, das bedeutet bis zu acht Minuten Wartezeit.

Jungfernstieg­Altona: Abfahrt der S1 ab Jungfernstieg auf 2, Abfahrt der S 3 auf 9, das entspricht bis zu sieben Minuten Wartezeit.

Bus-Strecken: U/S Barmbek­Hebebrandstraße: Abfahrt des 272 ab Barmbek auf 0, Abfahrt des 172 auf 7, das bedeutet bis zu sieben Minuten Wartezeit.

Die Attraktivität und auch die Akzeptanz des ÖPNV ließen sich durch einen Fünf-Minuten-Takt erhöhen.

In der Drucksache 16/3066 hält der Senat aufgrund einer Stellungnahme des HVV eine Veränderung der ungleichen Taktfolge zwar nicht für ratsam (vgl. Nummer 2b), eine detailliertere Begründung wird jedoch nicht mitgeliefert.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Fünf-Minuten-Takt kostenneutral auf den diversen Strecken herzustellen und die notwendigen Anschlüsse zu wahren. Ohne Belastung des Haushaltes läßt sich hier ein wichtiger Schritt für die Erhöhung der Zufriedenheit der Kund/innen und auch für die Einnahmesteigerung beim HVV tun.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1999 der Bürgerschaft zu berichten:

A. Zum „Grundkonzept Fünf-Minuten-Takt" auf S-Bahn-Strecken

1. welches Angebot sich bei folgender Angebotskonstruktion (im weiteren „Grundkonzept FünfMinuten-Takt" genannt) für die Normalverkehrszeit, montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr, ergibt:

­ Linie S1 bleibt im Fahrplan unverändert.

­ Linie S3 verkehrt im Abschnitt Altona­Hauptbahnhof genau um fünf Minuten versetzt zur Linie S1 (einschließlich der Anpassung der Fahrzeiten).

­ Linie S21 verkehrt am Hauptbahnhof minutengleich zur Linie S 3.

­ Linie S31 verkehrt am Hauptbahnhof minutengleich zur Linie S1.

Die Darstellung soll in Form von Fahrplantabellen (Gesamtangebot, auch für Teilstrecken) erfolgen, die sich auf das Gesamtangebot zwischen 10 und 11 Uhr auf folgenden Streckenabschnitten (jeweils beide Richtungen) beziehen:

­ Altona­Landungsbrücken­Hauptbahnhof­Harburg Rathaus (S1, S 3, S 31).

­ Blankenese­Altona­Holstenstraße­Hauptbahnhof­Harburg Rathaus (S1, S3, S 21, S31).

­ Weitere, aus Sicht des Senats für die Beurteilung wichtige Streckenabschnitte.

Diesen Fahrplantabellen sollen jeweils (ebenfalls mit dem Gesamtangebot) Fahrplantabellen für das aktuelle Angebot gegenübergestellt werden.

2. an welchen Stellen des Netzes mit der Umsetzung des „Grundkonzepts Fünf-Minuten-Takt" Aufenthaltszeitverkürzungen realisierbar wären, ohne dass es zu Anschlußverlusten kommt. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine Verkürzung der Aufenthaltszeit der Linie S1 in Altona möglich ist.

3. für welche Relationen sich Angebotsverdichtungen (z.B. Jungfernstieg­Harburg Rathaus alle fünf statt alle zehn Minuten) ergeben, für welche Angebotsverdünnungen.

4. für welche Relationen sich Reisezeitverkürzungen, für welche sich Reisezeitverlängerungen ergeben. Dabei soll auch geprüft werden, wie sich die Situation verändert, wenn in der Normalverkehrszeit zwischen Elbgaustraße und Pinneberg die S21 statt der S3 verkehrt.

5. welche zusätzlichen Reisezeitverkürzungen und Anschlußverbesserungen möglich werden, wenn die Linien S1 und S3 in der Normalverkehrszeit entweder nur mit den neuesten Zügen oder alternativ mit den beiden neuen Generationen bedient werden.

6. welche weiteren bedeutsamen Ergebnisse und Verbesserungsmöglichkeiten der Senat sieht.

B. Zum Angebot im Busverkehr zur Normalverkehrszeit (montags bis freitags 9 bis 15 Uhr)

1. auf welchen Strecken-(nicht: Linien-)abschnitten zur Normalverkehrszeit ein Fünf-Minuten-Takt angeboten wird.

2. auf welchen Streckenabschnitten während der Normalverkehrszeit in jeder Stunde mindestens zwölf zuschlagfreie Busse/Richtung verkehren, ohne dass ein Fünf-Minuten-Takt angeboten wird.

3. ob es Zwangspunkte gibt, die auf den zuvor genannten Streckenabschnitten die Schaffung eines Fünf-Minuten-Taktes verhindern, und, falls ja, welche dies im Detail (jeweils auf die einzelnen Streckenabschnitte bezogen) sind.

4. auf welchen in den vorhergehenden Punkten nicht erfaßten Streckenabschnitten während der Normalverkehrszeit in jeder Stunde mindestens zwölf Busse/Richtung verkehren.

5. in welcher Weise die Schaffung von Fünf-Minuten-Takten im Rahmen der gegenwärtigen Überplanung des Hamburger Busnetzes behandelt wird.