Telefonieren in „Santa Fu"

Seit Anfang 1999 verfügt die JVA II über ein neues Telefonsystem. Während die Gefangenen zuvor mit Kartentelefonen aus der Anstalt heraus telefonieren konnten, steht ihnen nun eine Telefonanlage der Firma „Telio Communications GmbH" zur Verfügung, die sie mittels Eingabe sogenannter PIN-Nummern nutzen können. Um telefonieren zu können, benötigen die Gefangenen ein Guthaben von mindestens 12 DM auf einem Buchungskonto der „Telio Communikations GmbH". Dieses Guthaben können die Gefangenen selbst durch Buchung von ihrem Insassenkonto einzahlen oder von Angehörigen auf ein Konto der „Telio" einzahlen lassen.

In einem Merkblatt der Firma wird mitgeteilt, die Tarife lägen 15 Prozent unter denen der bisherigen Kartentelefone. In dem Merkblatt heißt es unter anderem außerdem: „Mit der Nutzung der Telio-Telefone erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Telio Communications GmbH an."

Der Telefonverkehr der Strafgefangenen wird seit Anfang des Jahres nicht nur in der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge, sondern in allen Fuhlsbütteler Vollzugsanstalten über das Telefonsystem der Firma Telio Communications GmbH (nachfolgend „Telio") abgewickelt. Analog zu den früheren Telefonkarten und der Benutzung von Kartentelefonanlagen außerhalb der Anstalt mit einem Mindestbetrag von 12 DM müssen die Gefangenen einen Mindestbetrag von 10 DM auf dem in der Anstalt geführten Konto zur Verfügung haben.

Vor Inbetriebnahme dieses Systems war in den Anstalten ein Merkblatt der Firma „Telio" auf einer Informationstafel angebracht, in dem unter anderem auch auf das Anerkenntnis der Geschäftsbedingungen der Firma hingewiesen worden war. Da die Gefangenen jedoch nicht Vertragspartner der Firma „Telio" sind, war dieser Hinweis unbegründet. Er ist in den überarbeiteten Merkblättern nicht mehr enthalten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen Der Justizbehörde und der Firma „Telio Communications GmbH"? Der Anstalt II und der Firma „Telio Communications GmbH"? Den Gefangenen und der Firma „Telio Communications GmbH"?

Es ist ein Mietvertrag über die Nutzung der von der Firma „Telio" bereitgestellten Telefonanlage zwischen dem Strafvollzugsamt und der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge einerseits und der Firma „Telio" andererseits abgeschlossen worden. Zwischen den Gefangenen und der Firma „Telio" bestehen keine vertraglichen Beziehungen.

2. Meines Wissens wird die Einrichtung eines persönlichen Buchungskontos für den jeweiligen Gefangenen bei der „Telio" von der Anstalt veranlaßt.

Wird von der Anstalt zuvor das Einverständnis des jeweiligen Gefangenen für die Einrichtung des Buchungskontos eingeholt? Wenn nein, auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage erfolgt die Weitergabe der persönlichen Daten der Gefangenen an die „Telio"?

Ein Buchungskonto bei der Firma „Telio" wird nur auf Antrag des Gefangenen eingerichtet. Zu diesem Zweck veranlaßt entweder die sogenannte Zahlstelle der Anstalt auf Antrag des Gefangenen die Einrichtung eines Buchungskontos bei der Firma „Telio" oder die Gefangenen können ohne Einschaltung der Anstalt andere Personen veranlassen, bei einem von der Firma „Telio" bei einem Bankinstitut eingerichteten Treuhandkonto Geld zur Nutzung der Telefonanlage einzuzahlen.

Ist der Datenschutzbeauftragte mit der Prüfung dieser Frage befaßt worden?

Eine Erörterung zwischen dem Strafvollzugsamt und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten fand im März 1999 statt. Der Mietvertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge und der Firma „Telio" wurde entsprechend den Empfehlungen des Hamburger Datenschutzbeauftragten überarbeitet.

3. Wie wird sichergestellt, dass durch die Überweisung von Geldbeträgen auf das Buchungskonto eines Gefangenen bei der „Telio" ­ durch die Anstalt auf Veranlassung des Gefangenen oder durch Angehörige ­ sonstige Dritte ohne Einwilligung des Gefangenen keine Kenntnis davon erhalten, dass dieser eine Freiheitsstrafe verbüßt?

Die Firma „Telio" ist vertraglich zur Geheimhaltung der Gefangenendaten verpflichtet.

4. Werden den Gefangenen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „Telio Communications GmbH" bekannt bzw. zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Weise geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Gefangenen sind nicht Vertragspartner der Firma „Telio". Die Modalitäten für die Nutzung der Fernsprecheinrichtung sind in die Hausordnung der Anstalt aufgenommen worden. Siehe im übrigen die Vorbemerkung.

5. Werden den Gefangenen in regelmäßigen Abständen Einzelnachweise über von ihnen jeweils geführte Telefongespräche zur Verfügung gestellt? Wenn ja, entstehen den Gefangenen hierdurch Kosten in ggf. welcher Höhe? Wenn nein, auf welche Weise erhalten die Gefangenen Gelegenheit, die Abbuchung ihrerTelefongebühren von ihrem Buchungskonto seitens der „Telio" regelmäßig auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen?

Die Gefangenen erhalten auf Antrag Einzelnachweise über die von ihnen geführten Telefongespräche.

Kosten entstehen ihnen dafür nicht.

6. Sind die Tarife der Firma „Telio Communications GmbH" günstiger als die der zuvor genutzten öffentlichen Kartentelefone? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, in welcher Höhe übersteigen die Kosten der Nutzung der „Telio"-Anschlüsse die der Nutzung der Kartentelefone?

7. Sieht der Vertrag mit der „Telio" verbilligte Tarife in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende vor, die die Gefangenen nutzen können?

Ja. Vertragsgemäß liegen die Tarife der Firma „Telio" um etwa 15 Prozent unter den Tarifen der Deutschen Telekom AG für öffentliche Kartentelefone. Diese Ermäßigung gilt auch für Telefonate in den Abendstunden und an den Wochenenden. Während der Nachtstunden können die Gefangenen nicht telefonieren.

8. Können sich die Gefangenen bei Nutzung der Fernsprechgeräte bei anderen Anbietern einwählen, um deren ggf. günstigere Tarife nutzen zu können?

Nein.

9. Ist das Notruftelefon für Gefangene des Hamburger Fürsorgevereins für die Gefangenen auch ohne Einrichtung eines Buchungskontos bei der „Telio" und des erforderlichen Mindestguthabens erreichbar (kostenloser Notruf)? Gefangene, die über kein Buchungskonto bei der „Telio" verfügen, können das Notruftelefon nicht erreichen, sondern sind auf die sonstigen Kommunikationswege in der Anstalt angewiesen.