In Rissen wurde im Sommer 2011 eine Zweigstelle der Stadtteilschule Blankenese am Gymnasium Rissen eingerichtet

Standort für die Stadtteilschule in Rissen: Wie transparent ist das Verfahren?

In Rissen wurde im Sommer 2011 eine Zweigstelle der Stadtteilschule Blankenese am Gymnasium Rissen eingerichtet. Derzeit läuft eine Machbarkeitsstudie, um zu klären, an welchem Standort die Stadtteilschule dauerhaft eingerichtet werden soll.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wer hat wen wann mit der Machbarkeitsstudie beauftragt?

Die Machbarkeitsstudie wurde am 20. Juni 2011 von der Behörde für Schule und Berufsbildung bei Schulbau Hamburg (SBH) beauftragt.

2. Wie lautet der genaue Auftrag?

Die Machbarkeitsstudie soll einen Vorschlag unterbreiten, welchem der beiden Standorte Iserbarg 2 oder Voßhagen 15 unter baulichen Gesichtspunkten der Vorrang gegeben werden soll, um neben den bestehenden Schulen eine eigenständige 3-zügige Stadtteilschule in Rissen zu errichten.

3. Welche Parameter/Rahmenbedingungen wurden dem Beauftragten durch die Schulbehörde aufgegeben?

Als Parameter wurden die drei Schulen in langfristig möglicher Zügigkeit (Gymnasium 3-zügig, Stadtteilschule 3-zügig, die Grundschule 3-zügig oder 4-zügig) benannt. Als Rahmendaten wurde neben den baurechtlichen Aspekten auf die Raumbestände der beiden bestehenden Standorte (siehe Anlagen 1 und 2) und die künftigen Raumbedarfe verwiesen.

4. Bis wann soll die Machbarkeitsstudie vorliegen?

Bis Anfang des Jahres 2012.

5. Der zuständige Amtsleiter hat in einer Veranstaltung im Gymnasium Rissen im Mai 2011 „völlige Transparenz" bei der Machbarkeitsstudie versprochen.

a. Wann wurden jeweils die Schulleitungen, die Elternräte, die Schülervertretungen und die Personalräte der drei betroffenen Schulen über die Parameter und den genauen Auftrag der Machbarkeitsstudie informiert? Welche Informationen haben sie genau erhalten?

b. Wann wurden die Gruppen zu a. über einen aktuellen Sachstand der Machbarkeitsstudie informiert? Welche Informationen haben sie genau erhalten?

c. Welche sonstigen Beteiligungen der Gruppen zu a. gab es seit Mai 2011 (bitte alle Termine aufführen)?

Den Schulleitungen wurde eine Durchschrift des Auftrags parallel zur Auftragsvergabe zugesandt. Mit einer Vollversammlung von Eltern und Lehrkräften wurde am 31. Mai 2011 im Gymnasium Rissen über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie informiert. Der Vorsitzende des Elternrates nahm mit einem weiteren Elternvertreter des Gymnasiums Rissen am 7. Juni 2011 einen Gesprächstermin in der zuständigen Behörde wahr, in dem die Grundsätze der Machbarkeit erläutert wurden. Am 9. Dezember 2011 wurden anlässlich eines Treffens in der Stadtteilschule Rissen alle beteiligten Schulleitungen (Gymnasium Rissen, Grundschule Iserbarg, Stadtteilschule Blankenese), die Vorsitzenden der Elternräte von der zuständigen Behörde und Schulbau Hamburg über die Bedingungen der Machbarkeitsstudie informiert. Im Rahmen dieser Diskussion erhielten sie zugleich Gelegenheit, Daten zu beiden schulischen Standorten abzufragen. Diese sind dem Protokoll angelegt und am 20. Dezember 2011 über die Schulleitungen zugestellt worden. Die Einbindung der schulischen Gremien zu den jeweiligen Schritten innerhalb der Erstellung der Machbarkeitsstudie oblag den Schulleitungen.

Im Übrigen fanden folgende Gesprächstermine statt, an denen mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Behörde u.a. der Stand der Überlegungen zur Errichtung einer Stadtteilschule in Rissen erörtert wurde:

· 17.11.2010: Gespräch mit der Schulleitung Gymnasium Rissen

· 18.01.2011: Gespräch mit den Elternräten der Schule Iserbarg und des Gymnasiums Rissen sowie Initiative zur Gründung einer Stadtteilschule in Rissen (Gemeindehaus Rissen)

· 10.02.2011: Schulkonferenz Gymnasium Rissen

· 14.02.2011: Elternrat Schule Iserbarg

· 31.03.2011: Elternrat Stadtteilschule Blankenese

· 06.04.2011: Lehrerkonferenz Stadtteilschule Blankenese

· 08.04.2011: Gespräch am Gymnasium Rissen

· 15.04.2011: Gespräch im Gymnasium Rissen

· 20.04.2011: Gespräch mit Schulleitung Gymnasium Rissen.

d. Wann werden die Gruppen zu a. über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie informiert?

e. Wird man die Studie samt Auftrag den Gruppen vollständig vorlegen oder eine Einsicht in die vollständige Studie ermöglichen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Ein weiteres Treffen ist für den 12. Januar 2012 vereinbart, bei dem die vorliegenden Ergebnisse vorgestellt werden sollen. Im Übrigen ist vorgesehen, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zu veröffentlichen.

f. Haben Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz nach Abschluss der Studie einen Anspruch darauf, alle Akten hierzu einzusehen beziehungsweise Kopien davon zu erhalten?

Wenn nein, welche Akten fallen aus welchem Grund nicht unter das IFG?

Die Rechtsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskünfte oder die Einsichtnahme in Schriftstücke sind abschließend im Informationsfreiheitsgesetz (IfG) geregelt. Grundsätzlich besteht ein Recht auf Einsicht; ob einer der Versagensgründe vorliegt, kann nur in Kenntnis des genauen Informationsbegehrens des Bürgers und des genauen Inhaltes des Schriftstückes beurteilt werden.

6. Über wie viele Räume welcher Art (bitte differenzieren nach Klassenräumen, Gruppenräumen, Musikräumen, Chemieräumen, Aula et cetera) verfügen die beiden Standorte Iserbarg und Voßhagen derzeit jeweils?

Siehe Anlagen 1 und 2.

7. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Mittel für Sanierungen und Erweiterungen in die beiden Schulstandorte investiert?

Am Standort Iserbarg 2 wurden für Sanierungen und Erweiterungen Investitionen im Umfang von insgesamt rund 685.000 Euro getätigt.

Im Gymnasium Rissen, Voßhagen 15, wurden für Sanierungen und Erweiterungen Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 1.400.000 Euro abgeschlossen beziehungsweise beauftragt.

8. Wie viele Räume welcher Art benötigt die Grundschule gemäß dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes dauerhaft?

Ausgehend von der jetzigen räumlichen Unterbringung benötigt die Grundschule Iserbarg auf der Grundlage der im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Zügigkeit 18 allgemeine Unterrichtsräume, zwei multifunktionale Fachräume Sachunterricht, Natur und Kunst sowie einen Fachraum für Musik und Darstellendes Spiel. Daneben werden zwei Sporthallenflächen und eine Kantine benötigt.

9. Wie viele Räume welcher Art benötigt die Stadtteilschule gemäß dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes dauerhaft?

Im Entwurf des Schulentwicklungsplans ist eine Zweigstelle der Stadtteilschule mit zwei Zügen vorgesehen. Eine eigenständige Stadtteilschule muss gemäß § 87 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz mindestens 3-zügig geführt werden. Zu den dafür rechnerisch vorgesehenen Flächenbedarfen siehe Anlage zur Drs. 20/2439.

10. Wie viele Räume welcher Art benötigt das Gymnasium gemäß dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes dauerhaft?

Ausgehend von der jetzigen räumlichen Unterbringung benötigt das Gymnasium Rissen auf der Grundlage der im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Zügigkeit 18 allgemeine Unterrichtsräume, acht Differenzierungsräume, fünf Fachräume für Naturwissenschaften, zwei Fachräume Kunst sowie zwei Fachräume für Musik und Darstellendes Spiel. Daneben werden zwei Sporthallenflächen und eine Kantine benötigt.