Personalärztlicher Dienst

Betreff: Personalärztlicher Dienst (PÄD)

Der Personalärztliche Dienst (PÄD) ist eine Serviceeinheit des Personalamts.

Gemäß der offiziellen Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg (www.hamburg.de) stellt der PÄD für den gesamten Öffentlichen Dienst Hamburgs die zuständige Stelle für Untersuchungen und Begutachtungen nach dem Dienstrecht dar, soweit diese Untersuchungen nicht gesetzlich anderen Trägern zugewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Aufgaben übernimmt der Personalärztliche Dienst in Hamburg konkret? Bitte detailliert auflisten.

2. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der Personalärztliche Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg?

3. Wie hat sich die Mitarbeiterzahl beim Personalärztlichen Dienst in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte für jedes Jahr gesondert aufführen.

4. In welchen konkreten Fällen greift der Personalärztliche Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg auf externe Gutachter zurück?

5. Nach welchen Kriterien wählt der Personalärztliche Dienst in Hamburg seine externen Gutachter aus?

6. Welcher Personalrat beziehungsweise welche Personen hat/haben gemäß HmbPersVG bei der Auswahl der Personalärzte ein Mitbestimmungsrecht?

7. Gibt es für die untersuchten Beamten die Möglichkeit, ein Zweitgutachten anzufordern?

Wenn ja, nach welchem konkreten Verfahren wird der Zweitgutachter in diesem Fall ausgewählt?

Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg in den letzten fünf Jahren durch den Personalärztlichen Dienst? Bitte für jedes Jahr gesondert nach Personal- und Sachkosten aufführen.

9. Besteht die Möglichkeit, die Kosten des Personalärztlichen Dienstes zu senken, indem zusätzliche Aufgaben nicht mehr von Amtsärzten, sondern von als Gutachtern zugelassenen externen Ärzten ausgeführt werden?

Wenn ja, bestehen derartige Pläne beim Senat?

Wenn nein, warum nicht?