Fördermittel

6. Welche Vergleichszahlen gibt es für Krankenhaus-Neubauten bezüglich der

a) Investitionskosten pro Bett?

b) Brutto-Nutzfläche pro Bett?

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen der Krankenhäuser ist ein direkter Vergleich weder möglich noch sachgerecht. Ein fester allgemeingültiger Bezugswert kann deshalb nicht herangezogen werden. Dieses gilt für das AK Barmbek insbesondere, da der vorgesehene Neubau von den Strukturen „herkömmlicher" Krankenhäuser abweicht.

Um eine vergleichende Bewertung von Krankenhaus-Neubauten bezogen auf die Investitionskosten und die Nutzfläche je Bett trotzdem vornehmen zu können, werden Bandbreiten als Orientierungsgröße herangezogen. Für die Investitionskosten je Bett werden üblicherweise 400 000 bis 550 000 DM und für die Brutto-Nutzfläche je Bett 40 bis 47 m2 angesetzt.

Im Rahmen der derzeit laufenden Abstimmung des Raumprogramms werden die vom LBK geplanten Flächenansätze einer kritischen Prüfung mit dem Ziel, die Flächenansätze insbesondere in den nicht unmittelbar der stationären Versorgung zuzurechnenden Bereichen zu reduzieren, unterzogen. Die tatsächlichen Kostenkennwerte werden über die Gesamtfläche ermittelt (im wesentlichen Nutz- undVerkehrsflächen). Dieses ist für das AK Barmbek erst nach Vorlage der angebotenen Bauplanungen möglich.

Durch wirtschaftliche Entwürfe werden günstigere Kostenkennwerte erwartet.

7. Welche anderen Krankenhausstruktur- und -investitionsmaßnahmen sind zur Realisierung des Barmbek-Neubaus erforderlich, und wie hoch sind die Kosten dafür jeweils:

a) bevor mit dem Neubau begonnen werden kann?

b) während des Neubaus?

c) im Anschluß an den Neubau?

Voraussetzung für die geplante Realisierung des Neubaus ist die Verlagerung der Orthopädie in das AK Eilbek. Die Orthopädie kann sinnvoll mit der ohnehin notwendigen und für das Jahr 2000 zur Finanzierung vorgesehenen Neuordnung dieses Krankenhauses verknüpft werden. Die Kosten für die Neuordnung des AK Eilbek sind auf einzelne Gewerke bezogen und nicht differenziert nach Fachgebieten dargestellt. Ein Anteil für die Verlagerung der Orthopädie kann hieraus mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden.

Nach Auskunft des LBK Hamburg werden nur für wenige Nutzungen interimsweise Ersatzflächen zu schaffen sein, die sich entwurfsabhängig ergeben.Eventuell dafür entstehende Kosten werden von den mit der Bauausführung zu beauftragenden Unternehmen im Gesamtpreis für das Bauvorhaben berücksichtigt.

8. Will die Behörde gemäß § 20 HmbKHG beim Neubau Barmbek Ausnahmen von der Rückforderung nicht mehr genutzter Fördermittel machen? Wenn ja, in welcher Höhe und warum?Wenn nein, mit welcher Höhe von Rückforderung der in den letzten zehn Jahren geflossenen Einzelförderungen in Höhe von 57 Millionen DM ist zu rechnen?

Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang Rückforderungen gemäß § 20 HmbKHG rechtlich zulässig sind, wird üblicherweise erst vorgenommen, wenn die Voraussetzungen des § 20 HmbKHG zutreffend sind, d.h., wenn beispielsweise die geförderten Anlagegüter nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden.Da diese im AK Barmbek derzeit und voraussichtlich auch noch bis zur Fertigstellung des Neubaus zweckentsprechend genutzt werden und die Anlagegüter insofern bis zum Ende der Nutzung noch der Abschreibung unterliegen, ist eine Feststellung über die Höhe von Rückforderungsansprüchen noch nicht möglich.Eine Entscheidung darüber, ob Ausnahmen von Rückforderungsansprüchen zugelassen werden sollen, ist noch nicht getroffen worden.

9. In der Vergangenheit bestand ein deutliches Ungleichgewicht der staatlichen Investitionsförderung LBK-/Freigemeinnütziger Krankenhäuser im Vergleich zum Leistungsvolumen zugunsten des LBK.

a) Welche Gesamtsumme an Krankenhausinvestitionsmitteln steht gemäß den derzeitigen Planungen in den Jahren 2000 bis 2004 zur Verfügung?

Für Krankenhausinvestitionen stehen in den Jahren 2000 bis 2004 inklusive der Aufstockungsbeträge für Strukturmaßnahmen in Höhe von 120 Millionen DM und für Barmbek in Höhe von 100 Millionen DM insgesamt 986,6 Millionen DM zur Verfügung.

9. b) Wieviel entfällt davon auf pauschale Fördermittel, und sind diese zur Finanzierung „neuer Maßnahmen und Strukturinvestitionen" vorgesehen?

Von der Gesamtsumme für Krankenhausinvestitionen (986,6 Millionen DM) entfallen rund 308,2 Millionen DM auf pauschale Fördermittel. Diese Mittel sind nicht zur Finanzierung neuer Maßnahmen und Strukturinvestitionen, sondern von den Krankenhäusern ausschließlich entsprechend der Zweckbestimmung des § 22 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes einzusetzen.

9. c) Wieviel entfällt davon auf Einzelinvestitionsmaßnahmen?

Auf Einzelinvestitionsmaßnahmen entfallen rund 678,4 Millionen DM.

9. d) Mit welchen Kosten kalkuliert die Behörde zur Zeit für die angestrebten Kooperationen bzw. Zusammenlegung von Krankenhäusern im Raum Eimsbüttel, Hamburg-Süd und Bergedorf sowie die Neuordnung AK Eilbek jeweils?

Die zuständige Behörde kalkuliert derzeit mit folgenden Kostengrößen:

­ Neuordnung der Krankenhausversorgung in Bergedorf: rund 40 Millionen DM für Baukosten. Hinzu kommen fusionsbedingte Kosten, die zur Zeit noch nicht bezifferbar sind.

­ Neustrukturierung des Krankenhauses AK Eilbek: rund 45 Millionen DM. Derzeit wird geprüft, ob es wirtschaftlich vorteilhaft ist, eine weitere, vom AK Eilbek beantragte Maßnahme zur Strukturverbesserung zeitgleich mit der Maßnahme zur Neuordnung durchzuführen; die Kosten können sich durch die Zusammenlegung der Maßnahmen erhöhen.

­ Für die Neuordnungen der Krankenhausversorgungen im Bereich Hamburg-Süd und im Raum Eimsbüttel liegen noch keine aussagekräftigen, prüffähigen Kostengrößen vor.

9. e) Wie viele Mittel stehen dafür jeweils gemäß Drucksache 16/2961 (III.7. a) bereit?

Über die für die Strukturinvestition im AK Barmbek vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 100 Millionen DM werden die Ansätze für Krankenhausinvestitionen in den Jahren 2001 bis 2004 um jährlich 30 Millionen DM für Strukturinvestitionen, insgesamt also um 120 Millionen DM, aufgestockt. Ggf. darüber hinausgehende Kosten für Strukturinvestitionen werden ebenfalls aus den Ansätzen des Titels 4400.893.71 „Fördermittel nach §§ 21, 23, 24 und 27 HmbKHG" finanziert.

9. f) Welche Summen verbleiben nach Abzug der o.g. Maßnahmen sowie des geplanten Neubaus Klinikum Barmbek für alle übrigen Bedarfe der Hamburger Krankenhäuser?

g) Werden diese verbleibenden Mittel aus Sicht des Senats ausreichen, um damit eine gerechte und moderne Struktur der Hamburger Krankenhäuser als Startbedingung in die Monistik und flächendeckende Einführung von Pauschalentgelten zu schaffen?

Nach Abzug der Kosten für den Neubau Barmbek sowie der bisher bekannten Kostengrößen für Strukturmaßnahmen in anderen Krankenhäusern (siehe Antwort zu 9.d) verbleiben unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 1999 eingegangenen und teils in den kommenden Jahren abzufinanzierenden Maßnahmen (rund 73 Millionen DM) 300 Millionen DM Kassenmittel für alle übrigen Bedarfe der Hamburger Krankenhäuser in den Jahren 2000 bis 2004. In diesem Betrag sind jedoch nur die Finanzplanraten bis zum Jahr 2004 berücksichtigt.

Unabhängig von einer möglichen Umstellung auf monistische Finanzierung wird die Zielsetzung verfolgt, möglichst viele Krankenhäuser bei der strukturellen Entwicklung zu unterstützen. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Investitionen/Strukturinvestitionen in den Hamburger Krankenhäusern notwendig sind, um diesen ggf. eine gute Startbedingung in die Monistik zu schaffen. Die bisher vorliegenden Anträge stellen den jetzigen Bedarf der Krankenhäuser dar, der sich noch verändern kann.