Behindertentoiletten in Bremen Nord

Wir fragen den Senat: Erstens: Trifft es zu, dass bei Veranstaltungen in Bremen-Nord mit fliegenden Bauten - wie dem Hafenfest - keine Behindertentoilette für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen bereitgestellt wird?

Zweitens: Wurde das Schloss der Behindertentoilette für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen am Busbahnhof Vegesack ausgewechselt, sodass die Toilette nicht mehr mit dem Euro-Schlüssel geöffnet werden kann?

Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass beim Hafenfest bisher keine Behindertentoilette für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen bereitgestellt wurde. Es gibt die Auflage in der Gestattung durch das Stadtamt, dass in unmittelbarer Nähe von Schankbetrieben gebührenfreie Toiletten für Damen und Herren in ausreichender Anzahl vorhanden sein müssen. Eine gesonderte Forderung nach Behindertentoiletten in solchen Fällen ist bisher nicht gestellt worden. Das Anliegen wird in Zukunft berücksichtigt.

Zu Frage 2: Die gesamte Toilettenanlage steht seit dem 30. September 2002 der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung wurde von der Gesellschaft für Bremer Immobilien übernommen und die Behindertentoilette vom Leerstandsmanagement betreut.

Die Damen- und Herrentoilette wurden zur Nutzung als Mitarbeitertoilette eines im Gebäudekomplex befindlichen Imbissbetreibers übergeben.

Anfrage 13: Betreute Wohngemeinschaften

Wir fragen den Senat: Erstens: Kann der Senat bestätigen, dass die Innere Mission beabsichtigt, betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit psychiatrischer Erfahrung aus verschiedenen Altbremer Häusern in Bremen-Mitte in ein Wohnheim in Findorff zusammenzuführen?

Zweitens: Falls ja, welche Haltung hat der Senat dazu?

Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Die Innere Mission plant nach Kenntnis des Senats in Findorff einen Neubau mit 24 stationären Heimplätzen für geistig und geistig mehrfach behinderte erwachsene Menschen, die derzeit in drei kleinen Heimen mit insgesamt 24 Plätzen in Altbremer Häusern in Bremen-Mitte leben. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbau von Wohnheimplätzen, sondern um eine Zusammenführung von Bewohnern, die heute schon in Heimen leben, an einem neuen Standort.

Zu Frage 2: Der Senat verfolgt weiterhin die Zielrichtung ambulant vor stationär. Diese Zielsetzung ist in der Koalitionsvereinbarung festgehalten worden. Dort heißt es: Behinderte Menschen wollen so normal wie möglich leben. Deshalb sollen keine Wohnheime mehr aus- oder neu gebaut werden. Auch für Menschen mit höherem Betreuungsbedarf soll das Wohnen mit ambulanter Unterstützung gefördert werden.

Ein Ausbau von Wohnheimplätzen hat es seit 2003 nicht mehr gegeben und ist für die Zukunft auch nicht vorgesehen. Im ambulanten Betreuten Wohnen hingegen ist die Platzzahl in den letzten Jahren gestiegen. Zur Umsetzung dieser Ziele ist die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit den beteiligten Akteuren im Gespräch.

Anfrage 14: Grundschule Oberneuland

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie lange hat es von der Bauentscheidung bis zur Fertigstellung der zweiten Treppe im Altbau der Grundschule Oberneuland gedauert und warum?

Rot Grün

Zweitens: Wann erfolgt die Bauabnahme, und ist die Treppe voll nutzbar?

Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Die Bereitstellung der Mittel für Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule Oberneuland erfolgte im Rahmen des Gebäudesanierungsprogramms 2007 am 20. April 2007 durch den Haushalts- und Finanzausschuss. Die vorbereitenden Planungs- und Abstimmungsschritte mit den zuständigen Behörden für den Einbau einer zweiten Treppe als Rettungsweg wurde daraufhin von der GBI eingeleitet. Aufgrund eines Rahmenvertrages konnte die Rohbaufirma im August 2007 beauftragt werden, so dass mit der Durchführung der Baumaßnahme noch in den Sommerferien 2007 begonnen werden konnte.

Die Inbetriebnahme der Treppe hat sich jedoch bis zum Juni 2008 hingezogen. Die lange Zeit zwischen Bauentscheidung und Fertigstellung hat sich aus mehreren Gründen ergeben.

Kurz nach Baubeginn im August 2007 musste der Treppenanbau gestoppt werden, weil der Standort der Treppe nach Abstimmung mit der Bauordnung und der Feuerwehr von der Giebelseite an die Rückseite des Gebäudes verlegt wurde.

Der Grund hierfür war ein Missverständnis des Bauführers und eine mangelnde Abstimmung mit der Schule. Die an der Giebelseite der Schule zur Rockwinkeler Heerstraße schon in die Wand geschlagene Öffnung musste wieder geschlossen werden.

Im September 2007 wurden die Rohbauarbeiten für den Einbau der Treppe an der Rückseite ausgeführt, indem ein dort gelegener Abstellraum im Erdgeschoss außen an der Wand abgerissen wurde, weil er sich im Bereich der künftigen Treppe befand, und im 1. Stock eine Tür eingebaut wurde, die zur Treppe führen soll. Die Tür war Anfang November 2007 fertig eingebaut.

Wegen des laufenden Schulbetriebes wurden die lärmintensiven Arbeiten in den Sommer- beziehungsweise Herbstferien 2007 durchgeführt.

Ebenfalls im November 2007 wurde der Auftrag für die Treppe ausgeschrieben, die Ende Februar/Anfang März 2008 auch angebaut wurde. Die weitere Zeit bis zur Inbetriebnahme der Treppe erklärt sich dadurch, dass zum einen die Außenanlagen während des Frühjahrs 2008 noch hergerichtet werden mussten und zum anderen eine Mängelbeseitigung am Treppeneinbau durch die ausführende Firma vorzunehmen war.

Zu Frage 2: Die Bauabnahme erfolgte am 17.06.2008 und die Treppe ist in vollem Umfang nutzbar.