Entlohnungspraxis der SAGA-Beschäftigungsgesellschaft Chance-GmbH

Die SAGA gründete die eigene Chance-GmbH zwecks Beschäftigung von Hausbetreuer/innen in SAGA-eigenen Wohnblöcken. Die Hausbetreuer/innen werden aus öffentlicher Förderung bezahlt; das Arbeitsamt übernimmt einen Anteil über Strukturanpassungsmaßnahmen (SGB III, § 272), die BAGS fördert pro Hausbetreuer/in 15 500 DM jährlich. Da die Chance-GmbH nicht tarifgebunden ist, müßte laut SGB III die Vergütung der Hausbetreuer/innen bei 80 Prozent der ortsüblichen Bezahlung für gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten liegen. Der Referenztarifvertrag ist der entsprechendeTarifvertrag der HBV für die Wohnungswirtschaft.Da die Chance-GmbH sich bei der Vergütung der Hausbetreuer/innen nicht am Referenzvertrag orientiert und mangels Tarifbindung auch nicht nach dem Hamburger Sondertarifvertrag für öffentlich geförderte Beschäftigung ­ TVögbH V ­ vergütet, stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage die öffentliche Förderung von Arbeitsamt und BAGS an die ChanceGmbH erfolgt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage einer Stellungnahme der CHANCE Beschäftigungsgesellschaft mbH wie folgt.

1. Wie hoch ist das monatliche und jährliche Brutto-Arbeitsentgelt der Hausbetreuer/innen bei der Chance-GmbH, und aus welchen Entgeltkomponenten setzt es sich zusammen?

Der Beantwortung dieser Frage stehen datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen.

2. Entspricht diese Entgeltvariante den Bestimmungen des SGB III § 265 und, wenn ja, inwiefern?

Ja. Die Vergütung entspricht den Anforderungen des § 265 SGB III, da der Abstand zu einer vergleichbaren, ungeförderten Tätigkeit gewahrt wurde.

3. Trifft es zu, dass die jetzige Entgeltvariante mit der BAGS abgesprochen ist bzw.initiiert wurde, und, wenn ja, gehört es zum Aufgabenbereich der BAGS, die bisher auch von der BAGS befürwortete vereinheitlichte tariflicheVergütung im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung aufzubrechen?

4. Sind im SGB-III-geförderten Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zukünftig Abweichungen von den bisher tariflich geltenden Vergütungen geplant und, wenn ja, welche, und wie ist die derzeitige Einflußnahme der BAGS auf diese Entwicklung?

Hinsichtlich der Entgeltvariante: Ja.

Im übrigen: Nein.

Vielmehr strebt die zuständige Behörde auch künftig möglichst einheitliche Tarifstrukturen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung an. Um dies besser als bisher gewährleisten zu können, bemüht sie sich darum, dass die Beschäftigungsträger künftig Mitglied in der „Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg" (AVH) werden können.