Versicherung

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Hamburg

In der Drucksache 16/1521 hat der Senat erstmals in der laufenden Legislaturperiode Stellung zu den Fragen bezogen, in welcher Form und in welchem Umfang auf dem Gebiet der FHH gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen wird. Seit Beantwortung der Großen Anfrage durch den Senat hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Selbständige elementar verändert. Experten sehen auch vor diesem Hintergrund den Umfang der Schattenwirtschaft stärker anwachsen als den Umfang des offiziellen Bruttosozialprodukts. Nach Schätzungen von Fachleuten hat der Umfang der Schattenwirtschaft mit über 600 Milliarden DM, davon 20 Milliarden DM allein in Hamburg, ein Ausmaß erreicht, das sich auf fast 16 Prozent des deutschen Bruttosozialproduktes beziffern läßt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat.

Der Senat beantwortet die Fragen, zum Teil auf der Grundlage von Angaben des Arbeitsamtes Hamburg, der Oberfinanzdirektion Hamburg sowie der Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg, wie folgt.

I. Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

1. a) Wurden weitere behördliche Institutionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geschaffen (vgl. Drucksache 16/1521, Frage 10)? Wenn ja, welche und warum?

Am 1. Juli 1999 wurde in den Räumen des Arbeitsamtes Hamburg die Verbindungsstelle zwischen Hauptzollamt, Arbeitsamt und dem Landeskriminalamt (LKA) zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in Hamburg eingerichtet, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der genannten Behörden zu intensivieren und zukünftig bei der Aufdeckung von Verstößen sowie bei der Prävention noch effektiver zu sein. Die Verbindungsstelle soll die erforderlichen Maßnahmen der jeweils zuständigen Behörde einleiten und zugleich kompetenter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie benachbarte und auswärtige Dienststellen sein, die ebenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit planen.

Daneben leistet die Verbindungsstelle eine Servicefunktion durch Aufklärungsarbeit auf dem Sektor der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Im Arbeitsamt Hamburg ist seit Beginn 1999 die Sonderprüfgruppe „AD Bau" als Dauereinrichtung angesiedelt. Die in diesem Bereich Beschäftigten überprüfen im Außendienst insbesondere Baustellen, auf denen Werkvertragsarbeitnehmer im Rahmen von Kontingentwerkverträgen aus mittel- und osteuropäischen Staaten beschäftigt sind.

1. b) Hat der Senat behördliche Institutionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung abgezogen? Wenn ja, welche und warum?

Nein.

I. 2. Welche Veränderung der Zuständigkeiten und Zuständigkeitsabgrenzungen der an der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beteiligten Dienststellen hat sich in der Zwischenzeit ergeben, und wie begründet der Senat dies?

Keine.

3. Welche Kosten ­ aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten ­ wurden in den einzelnen Behörden/Dienststellen im Jahr 1998 sowie im ersten Halbjahr 1999 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgewendet?

Es lassen sich folgende Personal- und Sachkosten ermitteln: Behörde für Inneres ­ Polizei ­:

Bei der für die Bekämpfung von Arbeitsmarktdelikten zuständigen Polizeidienststelle LKA 54 entstanden im Jahr 1998 folgende Kosten: Personalkosten: 2 454 400 DM, Sachkosten: 325 000 DM.

Für das erste Halbjahr 1999 wurden aufgewendet: Personalkosten: 1 191 600 DM, Sachkosten: 162 500 DM.

Im übrigen sind anlaßbezogen Polizeikräfte anderer Polizeidienststellen, die nicht originär für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständig sind, eingesetzt worden. Der Umfang des eingesetzten Personals kann nicht quantifiziert werden, da darüber keine Statistiken erstellt werden.

Bezirksämter:

Da die Höhe der Beschäftigungsanteile der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern statistisch in Abgrenzung zu anderen Vollzugstätigkeiten nicht ermittelt wird, sind die entsprechenden Personal- und Sachkosten nicht quantifizierbar.

Auf die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeit (ZLS) entfallen Personalkosten im Jahr 1998 in Höhe von ca. 395 TDM und im ersten Halbjahr 1999 in Höhe von ca. 198 TDM sowie Sachkosten im Jahr 1998 in Höhe von ca. 52 TDM und im ersten Halbjahr 1999 in Höhe von ca. 26 TDM. Arbeitsamt Hamburg: 1999 stehen im Arbeitsamt Hamburg 95 Planstellen in den Aufgabenbereichen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zur Verfügung und werden entsprechend genutzt. Da die Bundesanstalt für Arbeit über einen Gesamthaushalt verfügt, können weitere Angaben auf das Arbeitsamt Hamburg bezogen nicht gemacht werden.

Justizbehörde:

Die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Arbeitsmarktkriminalität werden aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit in sechs unterschiedlichen Abteilungen der Staatsanwaltschaft, je nach Deliktschwerpunkt, bearbeitet. Die speziellen Straftatbestände des Sozialgesetzbuchs (§ 407 SGB III, vormals § 227 AFG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§§ 15, 15a AÜG) spielen dabei aufgrund besonderer Beweisschwierigkeiten lediglich eine untergeordnete Rolle. Die Strafverfolgung konzentriert sich vielmehr auf Verstöße gegen das Ausländergesetz, gegen das Asylverfahrensgesetz, auf Steuerdelikte oder auf Betrugstaten, Urkundsdelikte und das Vorenthalten von Sozialbeiträgen (§ 226a StGB).

Aufgrund dieser Vielgestaltigkeit der in Frage kommenden Delikte und der daran anknüpfenden Mischzuständigkeit der mit der Bekämpfung der Arbeitsmarktkriminalität befaßten Abteilungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ist eine Aufschlüsselung der Kosten nicht möglich. Selbst eine annähernd verläßliche Schätzung eines auf Arbeitsmarktdelikte entfallenden Kostenanteils für diese Abteilungen

­ etwa durch einen Vergleich der jeweiligen Eingangszahlen ­ ist nicht möglich, da die Aufklärung und Ahndung von Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen und Verstößen gegen das Ausländerrecht im Einzelfall rechtlich und tatsächlich höchst unterschiedliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann.

Oberfinanzdirektion:

Bei den Hauptzollämtern sind Arbeitsgebiete zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingerichtet. Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach Angaben der Oberfinanzdirektion Hamburg zur Zeit 23 Bedienstete mit dieser Aufgabe betraut.

Finanzbehörde:

Da in der Steuerverwaltung keine Mitarbeiter ausschließlich mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beschäftigt sind, ist eine Aufschlüsselung der anteiligen Personal- und Sachkosten nicht möglich.

Auch für andere Behörden ist eine Personal- und Sachkostenaufstellung bezüglich der Aufgaben der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nicht möglich.

Die gemäß Budget-Personalkostentabelle 1998 ermittelte Personalkostenangabe für die ZLS für 1998 in Höhe von ca. 395 TDM ist gegenüber der Personalkostenangabe für 1997 in der Drucksache 16/1521 zu Frage 13 in Höhe von ca. 293 TDM um rund 100 TDM höher; die Differenz beruht darauf, dass die ZLS erst im Laufe des Jahres 1997 die jetzige Personalausstattung erreichte.

II. Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

4. Wie viele Verfahren wegen Leistungsmißbrauchs nach den Bestimmungen des ursprünglichen § 231 Absatz 4 Arbeitsförderungsgesetz (vor Inkrafttreten des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) wurden in 1998 sowie im ersten Halbjahr 1999 eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen?

Das Arbeitsamt Hamburg hat im genannten Zeitraum 13 558 Fälle aufgegriffen, bei denen Anhaltspunkte für einen Verstoß gemäß § 404 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Nachfolgeregelung zu § 231 Absatz 1 Nummer 4 Arbeitsförderungsgesetz) gegeben waren.

II. 5. Wie viele der unter II.4. genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung mit welchem Ergebnis weitergegeben?

Das Arbeitsamt Hamburg hat in 1159 Fällen Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts erstattet bzw. die Fälle gemäß § 41 Ordnungswidrigkeitengesetz an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Die Statistiken der Staatsanwaltschaft sowie die amtliche Strafverfolgungsstatistik unterscheiden nicht danach, ob ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen ausländerrechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften oder wegen einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch vor dem Hintergrund illegaler Beschäftigung begangen wurde oder nicht. Daher steht statistisches Material spezifisch zur strafrechtlichen Bekämpfung von Arbeitsmarktkriminalität nicht zur Verfügung.

6. Wie viele Außenprüfungen fanden in 1998 und im ersten Halbjahr 1999, aufgeschlüsselt auf die durchführenden Dienststellen, statt?

Das Arbeitsamt Hamburg führte im genannten Zeitraum 9866, das Hauptzollamt für Prüfungen führte im Geschäftsjahr 1998 insgesamt 689, im ersten Halbjahr 1999 309 Außenprüfungen durch.

Bei den Bezirksämtern erfolgt im Zuge der Schwarzarbeitsbekämpfung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten in der Regel eine Überprüfung vor Ort, z. B. zur Gewinnung von Beweismitteln. Eine gesonderte statistische Erfassung dieser Außenprüfungen sowie der Mitwirkung an Außenprüfungen anderer Behörden, z. B. der Bundesanstalt für Arbeit, ist nicht erfolgt.

7. Wie viele Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung wurden in 1998 und im ersten Halbjahr 1999 behördlich erfaßt?

Beim Arbeitsamt Hamburg wurden 5088 Fälle, beim Hauptzollamt für Prüfungen wurden im Jahr 1998

50 Fälle und im ersten Halbjahr 1999 34 Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung erfaßt.

Der Begriff „illegale Ausländerbeschäftigung" ist kein Erfassungskriterium der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Statistische Angaben können nur über die beim LKA 54 bearbeiteten Delikte gemacht werden. Auf die als Anlage beigefügte Arbeitsstatistik des LKA 54 wird hingewiesen. Eine darüber hinausgehende zentrale Erfassung derartiger Vorgänge erfolgt nicht. Die Ermittlung der Anzahl der in Frage kommenden Fälle würde die Durchsicht aller einschlägigen Ermittlungsakten erfordern. Dies ist mit vertretbarem Aufwand innerhalb der zur Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

8. In wie vielen der in II.5. genannten Fälle wurden Buß- und Verwarngelder aus welchem Grund und in welcher Höhe erhoben?

Im genannten Zeitraum hat das Arbeitsamt Hamburg wegen der genannten Verstöße in 9601 Fällen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheide erlassen. Dabei wurden Buß- oder Verwarngelder in einer Höhe von insgesamt 1 242 046 DM festgesetzt.

9. Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ­ jeweils aufgeschlüsselt auf die unterschiedlichen Delikte (vgl. Aufzählung in Drucksache 15/3862 und Drucksache 16/1521, Frage 7) ­ wurden in 1998 und im ersten Halbjahr 1999 behördlicherseits erfaßt?

Im Arbeitsamt Hamburg wurden 1998 insgesamt 8768 Buß- und Verwarngeldbescheide erteilt, dabei wurden 6 096 720 DM an Geldbußen und Verwarnungsgeldern festgesetzt. Dazu kommen 1913 Strafanzeigen bzw. Abgaben an die Staatsanwaltschaft nach § 41 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Zu einigen ausgewählten Delikten können für 1998 folgende detaillierte Angaben gemacht werden: Buß- und Verwarngeld- Geldbußen und Verwarnungsbescheide gelder in DM (gerundet)

Auf die anliegende Arbeitsstatistik des LKA 54 wird hingewiesen.

In den Steuerstatistiken werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die speziell illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit betreffen, nicht gesondert erfaßt.

10. Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Behörden ausschließlich mit der Bekämpfung

a) der Schwarzarbeit und

b) illegaler Beschäftigung in welchen Dienststellen 1998 und heute befaßt?

1998 standen im Arbeitsamt Hamburg 56 Planstellen für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung ­ im weitesten Sinne, also einschließlich Schwarzarbeit ­ zur Verfügung. Daneben gab es die Sonderprüfgruppe AD Bau, die 47 befristete Ermächtigungen zur Beschäftigung von Zusatzkräften umfaßte. Die Befristungen liefen mit dem 31. Dezember 1998 aus. 1999 gibt es für den Gesamtbereich 95 Planstellen.

Im Jahre 1998 verrichteten beim LKA 54 durchschnittlich 16 Beamte und zwei Angestellte und beim wirtschaftskriminalistischen Prüfdienst zwei Angestellte ausschließlich Ermittlungsarbeit im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung.