Wirtschaftskriminalisten beim LKA

Betreff: Wirtschaftskriminalisten beim LKA Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Durch sie werden Firmen in den Ruin getrieben und Arbeitsplätze vernichtet.

Spezialisiertes und qualifiziertes Personal ist die wichtigste Voraussetzung für eine effiziente Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Viele langjährige und damit spezialisierte Wirtschaftskriminalisten verlassen ihre Abteilung, weil sie in anderen Bereichen bessere berufliche Aufstiegschancen geboten bekommen. Eine hohe Personalfluktuation erweist sich aber als kontraproduktiv und unwirtschaftlich.

Wir fragen den Senat:

I. Stellenstruktur im Landeskriminalamt, Abteilung 5 (Wirtschaftsdelikte)

1. Wie sieht die Stellenstruktur an der Dienststelle für die speziellen Wirtschaftsdelikte aus?

3. In welchen neuen Bereichen finden diese Personen einen neuen Arbeitsplatz?

Die Dauer des Verbleibs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Dienststellen wird statistisch nicht erfaßt. Die Beantwortung der Fragen erfordert daher die Durchsicht aller Personalakten; dies kann mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden.

I. 4. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Wirtschaftskriminalisten beim LKA" vom 19. Februar 1999 (Drucksache 16/2114) heißt es, dass 85 Stellen für Bedienstete mit Tätigkeiten in der Abteilung 5 vorhanden sind, die wirtschaftskriminalistischen Sachverstand erfordern. Nur 74 Beamtinnen und Beamte sind dort tatsächlich tätig. Insgesamt elf Stellen werden fremdgenutzt. Welche Wertigkeit haben die zur Zeit fremdgenutzten Stellen?

Die Zahl der in der Drucksache 16/2114 „Wirtschaftskriminalisten beim LKA" vom 19. Februar 1999 genannten elf Stellen, die im Rahmen von Schwerpunktsetzungen in anderen Bereichen der Polizei genutzt werden, hat sich auf rund sechs Stellen reduziert.

5. Aus der Antwort des Senats (Drucksache 16/2114) geht weiterhin hervor, dass die Dienststelle für spezielle Wirtschaftsdelikte mit höherwertigen Stellen ausgestattet ist.

a) Was wird unter „höherwertigen Stellen" verstanden?

Unter höherwertigen Stellen werden solche ab der Besoldungsgruppe A11 verstanden.

5. b) Wie hoch ist der Anteil solcher höherwertigen Stellen an der Dienststelle im sachbearbeitenden Bereich?

Von den in der Antwort zu Frage I.1 genannten 85 Stellen sind 72 dem sachbearbeitenden Bereich zuzuordnen, davon sind 25 Stellen für Sachbearbeiter höherwertig (= 34,7 Prozent).

5. c) Wie viele der höherwertigen Stellen im sachbearbeitenden Bereich werden tatsächlich an der Dienststelle und wie viele werden fremdgenutzt?

Von den 25 höherwertigen Sachbearbeiter-Stellen werden 23,5 Stellen im LKA 5 genutzt.

6. Wie wird aufgrund der Aufgabenstruktur der Dienststelle die Wertigkeit der Sachbearbeitung im Vergleich zu den anderen Dienststellen gesehen?

Der Bereich „Wirtschaftskriminalität" stellt einen Prioritätsbereich im LKA dar. Das LKA 5 verfügt gegenüber den anderen sachbearbeitenden Bereichen der Ermittlungsabteilungen im LKA über den höchsten Anteil höherwertiger Stellen.

II. Verbesserung der Stellensituation

1. Welche konkreten Verbesserungen der Stellensituation sind im Jahre 1999 erfolgt bzw. noch vorgesehen?

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Landeskriminalamtes und den damit verbundenen Strukturveränderungen bei der Kriminalpolizei ist Mitte 1999 die Bewertung von Funktionen der Kriminalpolizei überprüft worden.

Von den insgesamt 13 neu bewerteten Funktionen im LKA wurden sieben Stellen „1. Ermittlungssachbearbeiter" im LKA 5 in der Stellen-Wertigkeit (von A 11 nach A 12) gehoben. Aussagen über die künftige Verwendung von Stellen können aus Präjudizgründen derzeit nicht getroffen werden.

2. In welchem Umfang sollen die Fremdnutzungen vor allem höherwertiger Stellen reduziert werden?

Im Rahmen des Möglichen; die Verwendung von Stellen dient der personalwirtschaftlichen Flexibilität zur Sicherung von Spitzenbedarfen. In diesem Sinne ist der Einsatz von Stellen ständig unter dem Aspekt frei werdender Stellen und personalwirtschaftlicher Bedarfe der Polizei zu betrachten.

3. In der Antwort des Senats (Drucksache 16/2114) heißt es, dass die Einführung eines eigenen Laufbahnverlaufsmodells für die Wirtschaftskriminalisten nicht vorgesehen ist.

Aus welchen Gründen wird dies abgelehnt?

Siehe Antwort zu II.1.

4. Welche Erfahrungen mit einem Laufbahnverlaufsmodell für Wirtschaftskriminalisten haben nach Kenntnis des Senats andere Bundesländer gemacht?

Erfahrungsberichte anderer Länder mit Laufbahnverlaufsmodellen bzw. Sonderlaufbahnen für Wirtschaftskriminalisten liegen in verwertbarer Form nicht vor.

5. Ist die Prüfung, inwieweit Stellen der Besoldungsgruppe A12 an die Dienststelle für spezielle Wirtschaftsdelikte verlagert werden können, abgeschlossen?

Ja.

II. 6. In welchem Umfang soll eine Verlagerung von A12-Stellen an die Dienststelle für spezielle Wirtschaftsdelikte erfolgen?

7. Welche weiteren Stellenstrukturverbesserungen, insbesondere im Bereich der A11 Stellenausstattung, sind kurzfristig an der Dienststelle für spezielle Wirtschaftsdelikte vorgesehen?

Siehe Antwort zu II.1.