Gesundheitsräume ­ Ergebnis und Umsetzung des Mediationsverfahrens

Bei der Vorstellung der Ergebnisse des Mediationsverfahrens „Weitere Gesundheitsräume in St.Georg" am 8. November sprachen Gutachter und Senator/innen des öfteren von einer „Vielzahl zum Teil weit auseinanderliegender Positionen" in der Frage weiterer Gesundheitsräume in St.Georg, ohne diese umfassend und differenziert deutlich zu machen; zudem sind einige weitere Punkte nicht transparent.

Ich frage deshalb den Senat:

1. a) Trifft es zu, dass lediglich die große Koalition im Bezirk Mitte, die BAGS sowie die Vertreter des Einzelhandels in der Mönckebergstraße einen zusätzlichen Gesundheitsraum abgelehnt haben, während insbesondere die Vertreter/innen der Einwohner in St.Georg diesen befürwortet haben?

Nein. Der mit der Fragestellung vermittelte Eindruck, es gebe in diesem Zusammenhang zwei klar definierte Positionen für oder gegen einen zusätzlichen Gesundheitsraum, trifft so nicht zu.

1. b) Welche Position mit welcher Begründung haben die Vertreter/innen der BAGS, insbesondere des Referats Drogen und Sucht, in dieser Frage vertreten?

Die Vertreter der zuständigen Behörde haben sich dafür ausgesprochen, dem Dezentralisierungskonzept einen längeren Zeitraum zur Etablierung einzuräumen, und in Frage gestellt, ob weitere Angebote zu der gewünschten Entlastung des Stadtteils beitragen oder nicht eher eine weitere Konzentration zur Folge haben.

2. Bei welcher Gelegenheit wurden die einzelnen vom Mediator vorgelegten Empfehlungen (insbesondere die Einführung eines Carnes und die Ausweitung, die Ausweitung des Hausrechts für Drogenhilfeeinrichtungen sowie personelle Ausstattung von Drogenhilfeeinrichtungen) und wesentlichen Eckpunkte seines Abschlußberichtes im Rahmen des Mediationsverfahrens thematisiert und erörtert? Stellen sie jeweils ausdiskutierte Vermittlungsergebnisse dar?

Die vom Mediator vorgelegten Empfehlungen stellen keine zuvor erörterten Vermittlungsergebnisse dar.

Der Mediator legt vielmehr ­ wie in der Einführung des Abschlußberichtes des Mediatorenverfahrens dargestellt ­ „... eine Empfehlung in Stufenform vor, die sowohl die zentralen zielführenden Vorschläge aufnimmt als auch versucht, die wichtigsten vorgebrachten Einwände zu berücksichtigen."

3. a) Wie begründet der Senat, dass gerade Einrichtungen wie das Drob Inn, denen in der Vergangenheit immer wieder ungenügende Öffnungszeiten, mangelnde „Kundenorientierung" u.ä. zum Vorwurf gemacht worden sind, jetzt für ihre hohen Besucher/innenzahlen kritisiert werden?

b) Anhand welcher Kennziffern, Leistungsvereinbarungen und fachlichen Qualitätskriterien will die BAGS wie angekündigt die hohe Akzeptanz des Drob Inn „kritisch überprüfen"?

Um bei der Förderung von Einrichtungen wie dem Drob Inn eine größtmögliche Effektivität und Effizienz zu erzielen, erfolgt eine kontinuierliche Auseinandersetzung zwischen der Zuwendungsgeberin und den jeweiligen Projekten bzw. Trägervereinen. Neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit gilt es insbesondere, fachliche Standards der Hilfeleistung sowie stadtteilbezogen die Akzeptanz von Hilfeangeboten zu wahren.

Die Arbeit des Drob Inn, wie die aller Zuwendungsempfänger, die Gesundheitsräume betreiben, muß sich an den in der entsprechenden Rahmenvereinbarung umrissenen Qualitätsstandards, dem Bedarfsund Qualitätsprofil für den Betrieb von Gesundheitsräumen, seinem Fachkonzept sowie an den im Zuwendungsbescheid genannten Konkretisierungen des Zuwendungszweckes orientieren und messen lassen.

4. a) Trifft es zu, dass es sich beim Drob Inn seit seiner Gründung 1987 bis heute um eine anerkannte Drogenberatungsstelle mit Kontaktladen handelt, die Ende 1997 das Segment „Gesundheitsraum" lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Senats und der BAGS als ein in das Gesamtleistungsspektrum zu integrierendes Angebot hinzubekommen hat?

b) Hält der Senat auch unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung von Ausstiegschancen und Ausstiegswegen auch weiterhin integrierte Einrichtungen statt ausschließlich konsumermöglichender Einrichtungen in Hamburg für angemessen, sinnvoll und notwendig?

Wenn nein, warum nicht mehr?

Ja.

5. a) Warum sieht die Fachbehörde angesichts der Überlastung des Drob Inn einerseits und der dauerhaften Unterauslastung der Einrichtungen in Ottensen und Eimsbüttel immer noch keine Veranlassung, ihr Konzept von Dezentralisierung kritisch zu überprüfen?

Eine kritische Überprüfung des Konzeptes der Dezentralisierung erfolgt, auch in Umsetzung der Empfehlungen des Mediators.

5. b) Warum konnten laut Abschlußbericht des Mediators die Nutzungszahlen der Gesundheitsräume in Eimsbüttel und Ottensen nur geschätzt werden, obwohl beide Träger sich laut Drucksache 16/3220 einer Offenlegung nicht verweigert haben?

Die Gründe hierfür sind der zuständigen Behörde im einzelnen nicht bekannt. Eine Klärung des entsprechenden Sachverhaltes konnte in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen.

6. Wie teilten sich die vom Senat bei Eröffnung des 7. Gesundheitsraumes im Dezember 1998 angegebenen insgesamt „bis zu 1100 Konsummöglichkeiten täglich" ­ „bei einer zugrunde gelegten zwanzigminütigen Verweildauer pro Konsumvorgang" ­ auf die einzelnen Gesundheitsräume auf?

Die Aufteilung der werktäglich möglichen rund 1100 Konsumvorgänge ergibt sich ­ wie mit der Drucksache 16/2240 ausgeführt ­ rechnerisch aus der jeweiligen Konsumplatzzahl und den Öffnungszeiten je Einrichtung bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen zwanzigminütigen Dauer pro Konsumvorgang.Abstimmung mit den Füßen" ausschlaggebendes Kriterium ist?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Äußerungen ­ auch ehemaliger ­ Mitarbeiter Stellung zu nehmen.

8. Sieht der Senat mit seinen bisherigen Gesundheitsraum-Realisierungen und Planungen dem Beschluß der Bürgerschaft vom April 1998 in vollem Umfang Rechnung getragen, daß „Standort und Kapazität so ausgerichtet sein (müssen), dass sie von der offenen Drogenszene angenommen werden und dass eine größtmögliche Sicherheit besteht, dass sie zu einer deutlichen Entspannung der derzeitigen Krisensituation, insbesondere am Schanzenviertel und am Hauptbahnhof, führen" (Drucksache 16/743)? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Planung und Einrichtung von Gesundheitsräumen orientieren sich an diesem Beschluß. Durch Maßnahmen, wie sie im Abschlußbericht des Mediationsverfahrens St. Georg empfohlen werden, ist beabsichtigt, die Erreichung der in der Drucksache 16/743 genannten Ziele zu optimieren. Auch die geplante Einrichtung eines Gesundheitsraumes für Frauen in St.Georg sowie die bevorstehende Ausweitung des Angebotes in Billstedt dienen diesem Zweck.

9. a) Welche Zuwendungsverträge bzw. Zuwendungsbescheide sind zur Zeit für die Gesundheitsräume mit jeweils welchem Abschluß- bzw. Erteilungsdatum und für jeweils welchen Zeitraum gültig, und welche erfolgten ggf. zusätzlich jeweils wann bereits für das kommende Haushaltsjahr?

b) Wie lauten gemäß den vorgenannten Verträgen bzw. Bescheiden jeweils die Zuwendungshöhen für die einzelnen Gesundheitsräume?

Zuwendungsbescheide bzw. -verträge bestehen aktuell mit den Trägern Jugend hilft Jugend e.V. und STEPS Therapiezentrum Hohenhorst.

Der Zuwendungsvertrag mit Jugend hilft Jugend e.V. vom 11. Oktober 1999 hat eine Geltungsdauer vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2002, steht jedoch unter dem Vorbehalt der jeweiligen Beschlußfassung von Senat und Bürgerschaft zu den Haushalten 2001 und 2002. Im Zuwendungsvertrag von Jugend hilft Jugend e.V. ist der Anteil für den Gesundheitsraum nicht gesondert ausgewiesen, der Verein erhält für die vereinbarten Leistungen in den verschiedenen Projekten ein angebotsübergreifendes Budget.

Der Zuwendungsbescheid an STEPS Therapiezentrum Hohenhorst vom 28. Dezember 1999 umfaßt ausschließlich das Haushaltsjahr 2000. Die zuständige Behörde beabsichtigt, auf dieser Grundlage Mittel im Umfang von 507516 DM auszukehren.

10. a) Welche Schlußfolgerungen zieht der Senat aus der seit einigen Monaten absinkenden und geringen Auslastung des Konsumraumes im „Drugmobil" in Billstedt für die weitere Planung und Umsetzung des dortigen stationären Gesundheitsraumes?

b) Wurden mit dem neuen Träger für Billstedt Leistungskennzahlen vereinbart, und entsprechen diese ggf. der Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? Welche Kennzahlen wurden ggf. statt dessen vereinbart?

Mit dem neuen Träger wurden Leistungskennzahlen vereinbart.

11. a) Trifft es zu, dass es hinsichtlich der vom Senat für Anfang 2000 angekündigten einheitlichen Zugangsregelungen für alle Gesundheitsräume im Entwurf zum BtmG-Änderungsgesetz lediglich heißt, dass eine „genaue Festlegung des Kreises der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen" erforderlich ist, dass aber die weiteren diesbezüglichen Regelungen durch Rechtsverordnung der Landesregierungen bzw. der obersten Landesbehörden ­ d. h. hier der BAGS ­ erfolgen?

Ja. Der Gesetzentwurf konkretisiert diese Festlegung jedoch in Hinblick auf das Alter der Konsumenten und die Art der mitgeführten Betäubungsmittel. Zudem enthält er eine Ausschlußklausel hinsichtlich offensichtlicher Erst- oder Gelegenheitskonsumenten.

11. b) Wann voraussichtlich wird der Senat eine entsprechende Rechtsverordnung vorlegen, und wird er deren Inhalt vorher mit den Betreiber/innen der Gesundheitsräume beraten?

Es ist beabsichtigt, den Senat mit dem Erlaß der Rechtsverordnung zu befassen, sobald hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Über Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

11. c) Wie begründet der Senat seine Aussage, unter anderem in der „Morgenpost" vom 8. Oktober 1998, durch eine entsprechende Gesetzesänderung würde das Gesundheitsraumangebot „niedrigschwelliger" und man könnte „mit weniger Personal mehr Menschen versorgen"?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen.

12. Besagen die vom Senat hervorgehobenen einheitlichen Zugangsregelungen verbunden mit dem in der ersten Stufe der Umsetzung der Mediationsergebnisse („Abbau von Zugangsbarrieren"), dass das bisherige „Clubkarten-" bzw. „Contract-System" in den Gesundheitsräumen Ottensen und Eimsbüttel abgeschafft wird? Wenn nein, warum nicht?

Dieses ist abhängig von den Vorgaben der Rechtsverordnung sowie den Ergebnissen der ersten Stufe der Umsetzung der Empfehlung.

Wurden die im September 1998 in den „Anforderungen an ein Mediationsverfahren in St.Georg" formulierten „Ziele" erreicht und alle dort angeführten, „mit dem Mediationsverfahren zu beantwortenden" Fragen auch tatsächlich beantwortet? Wenn nein, wieso nicht?

Ja.

14. a) Wann wird der Vorschlag des Mediators umgesetzt, Beiräte für die bestehenden bzw. neuen Gesundheitsräume zu schaffen?

b) Folgt der Senat dem Vorschlag des Mediators bezüglich der Zusammensetzung dieser Beiräte? Wenn nein, warum nicht?

c) Trifft die Aussage des Mediators zu, sein Vorschlag zur Einrichtung von Beiräten sei nur vom bisherigen Drogenbeauftragten der BAGS und vom Bezirk Mitte abgelehnt worden?

Im Rahmen der ersten Stufe der Umsetzung der Empfehlung wird auch die Einrichtung von Beiräten gemeinsam mit allen Trägern von Gesundheitsräumen sowie Vertretern der beteiligten Behörden erörtert und vorbereitet.

15. a) Teilt der Senat die Auffassungen und Empfehlungen des Mediators, dass „die dritte Stufe unbedingt parallel zur zweiten geplant und so weit wie vertretbar vorbereitet werden" und „ab sofort (August 1999)" die Suche nach einem Standort für einen „zusätzlichen Druckraum südlich der Achse Adenauerallee/Kurt-Schumacher-Allee" erfolgen sollte?

b) Wenn ja, welche Schritte mit welchen Ergebnissen gab es hierzu bisher? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständigen Behörden sind der Auffassung, dass vor einer endgültigen Entscheidung über die Umsetzung und Vorbereitung der zweiten bzw. dritten Stufe eine Auswertung der ersten Stufe erfolgt sein sollte.

16. Welche endgültigen Kosten hat das erste Mediationsverfahren verursacht, und welche Haushaltstitel werden dadurch in jeweils welchem Umfang belastet?

Die Kosten des Mediatorenverfahrens betrugen rund 136 000 DM. Die Finanzierung erfolgte aus den Haushaltstiteln 5200.893.11 (rund 71 000 DM) und 4000.526.01 (rund 65000 DM). 17. a) Wann wurde wem von wem welcher konkrete Auftrag mit welcher Laufzeit für das am 8. November 1999 vom Senat vorgestellte dreistufige Verfahren erteilt? Ist dieser Auftragsvergabe ein Ausschreibungsverfahren vorausgegangen? Wenn nein, warum nicht?

Es ist beabsichtigt, einen Mitarbeiter des Mediatorenteams mit der Begleitung der Umsetzung des Stufenmodells zur Frage weiterer Gesundheitsraumkapazitäten im Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofs und der damit verbundenen Auswertung (nach der im Mediationsverfahren erprobten „Wertbaummethode") zu beauftragen. Da es sich bei dieser Aufgabe um die Umsetzung der vom Mediatorenteam erarbeiteten Vorschläge handelt, wird eine erneute Ausschreibung der Aufgabe nicht für zweckmäßig gehalten.

17. b) Mit welchen Kosten rechnet der Senat für dieses weitere Verfahren? Welche finanzielle Leistung wurde mit dem Auftragnehmer vereinbart?

Der geschätzte Kostenrahmen liegt zwischen 60 000 und 80 000 DM. Die Vertragsverhandlungen mit dem künftigen Auftragnehmer sind noch nicht abgeschlossen.

17. c) Ist die vom Senat als besonders wichtig hervorgehobene „kontinuierliche Evaluation" Bestandteil der externen Auftragsvergabe? Wer nimmt sie vor, und in welcher konkreten Form erfolgt sie?

Siehe Antwort zu 17. a).