Bodenbelastungen im Wilhelmsburger Osten

Der östliche Teil Wilhelmsburgs, auf dem auch Landwirtschaft betrieben wird und Wohnbebauung vorhanden ist, besteht zu einem Teil aus alten Spülfeldern. Dortige Bodenbelastungen waren bereits Gegenstand meiner Kleinen Anfrage vom 28. August 1998 (Drucksache 16/1269). Aus der Antwort des Senats ergab sich seinerzeit unter anderem, dass für verschiedene landwirtschaftliche Produkte Vermarktungsverbote ausgesprochen wurden. Des weiteren wurde ausgeführt, dass mit schädlichen Einflüssen auf den Boden von Nachbargrundstücken der Altspülfelder durch Verwehungen nicht zu rechnen sei. Zur Überprüfung dieser Annahme wurden Untersuchungen angekündigt. In der Senatsantwort fand auch die Einrichtung einer interbehördlichen Arbeitsgruppe Erwähnung, die sich im Zusammenhang mit den festgestellten Bodenbelastungen gegründet hatte.

Um einen Überblick über den aktuellen Stand der angesprochenen Problembereiche zu erhalten, frage ich den Senat:

1. Hat es seit dem August 1998 weitere Vermarktungsverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die auf ehemaligen Spülfeldern angebaut wurden, gegeben?

Nein.

2. Welche Ergebnisse liegen hinsichtlich der in der Drucksache 16/1269 genannten beispielhaften Nachprüfung an einem Altspülfeld im Wilhelmsburger Osten vor, mit dem nachgewiesen werden sollte, dass Verwehungen von Bodenmaterial auf Nachbarflächen von Spülfeldern für die Erhöhung des Schadstoffgehaltes des Oberbodens praktisch keine Bedeutung haben?

Seit Dezember 1998 werden Staubniederschlagsmessungen an zwei Meßpunkten im Bereich des Altspülfelds „Jenerseitedeich/ Kreetsander Hauptdeich" und einem Meßpunkt am Stillhorner Weg im Bereich des Altspülfelds „Moorwerder (Einlage/Ellerholz)" durchgeführt. Die Proben werden auf folgende Inhaltsstoffe untersucht: Blei, Cadmium, Arsen, Chrom, Nickel, Kupfer, Zink, polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.

Die Messungen werden Anfang Februar abgeschlossen; die Auswertung der Proben wird voraussichtlich im Frühjahr 2000 beendet sein.

Die vorliegenden Teilergebnisse zu den Elementen Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer und Zink und der Menge des Staubniederschlags zeigen, dass die Depositionsbelastungen im Bereich der beiden Wilhelmsburger Altspülfelder niedrig sind und auf dem Niveau der Hamburger Hintergrundbelastung liegen. Die vorliegenden Teilergebnisse lassen bisher nicht erkennen, dass durch Staubverwehungen von Altspülfeldern die Belastungen auf Nachbarflächen signifikant erhöht werden. Eine abschließende Bewertung kann jedoch erst nach Vorliegen aller Ergebnisse erfolgen.

3. Wie gestaltet sich die Arbeit der behördlichen Arbeitsgruppe, die sich zur Koordinierung der ermittelten Umweltdaten und zur Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Zusammenhang mit den Bodenbelastungen gebildet hat?

a) Welche konkrete Zielsetzung hat diese Arbeitsgruppe?

Die Arbeitsgruppe soll die Nutzung der vorhandenen Daten aller betroffenen Behörden zu den fachspezifischen Fragestellungen sicherstellen und Maßnahmenvorschläge entwickeln. Ziel ist es, die Standortverträglichkeit der aktuellen Nutzung zu überprüfen und ­ soweit erforderlich ­ alternative Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit der Altspülfelder in Wilhelmsburg für jetzige und zukünftige Nutzungen zu gewährleisten.

3. b) Welche Behörden sind oder waren an der Arbeitsgruppe beteiligt?

An der Arbeitsgruppe sind die Stadtentwicklungsbehörde, die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Wirtschaftsbehörde, die Umweltbehörde, das Bezirksamt Harburg und das Ortsamt Wilhelmsburg beteiligt.

Andere Behörden werden bei Bedarf hinzugezogen.

3. c) Welcher Behörde obliegt die Federführung?

Die Federführung liegt bei der Umweltbehörde.

3. d) Wie oft hat die Arbeitsgruppe seit ihrer Einrichtung getagt?

Die Arbeitsgruppe hat bisher sechsmal getagt.

3. e) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

f) Welche Ergebnisse werden erwartet?

Derzeit erfolgt eine Bestandsaufnahme und Zusammenführung aller verfügbaren Daten zur Entstehung bzw. Nutzung der Altspülfelder sowie zur Schadstoffsituation.

Von der Beantwortung hypothetischer Fragen sieht der Senat im übrigen ab.