Arbeitsmarktpolitische Bilanz der „hamburger arbeit" sowie der ehemaligen Hamburg-West Beschäftigungsgesellschaft

Die „hamburger arbeit" wurde am 19. August 1983 als Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB) gegründet und nahm zum 1. November 1983 ihre Arbeit auf. Am

9. Dezember 1987 folgte die Gründung der Hamburg-West Beschäftigungsgesellschaft (HWB). Alleinige Gesellschafterin wurde jeweils die Freie und Hansestadt Hamburg. Ziel der Gesellschaften war bzw. ist die Beschäftigung und Qualifizierung von ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern auf der Grundlage eines regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zu tariflichen Bedingungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Im Laufe des Jahres 1998 fusionierte die HAB mit der HWB, richtete im Rahmen ihrer Neuorganisation unter anderem eine Arbeitsagentur ein und heißt jetzt „hamburger arbeit". Aktuelle arbeitsmarktpolitische Kennzahlen sind imInternet zu erhalten unter www.hamburger-arbeit.de.

Die Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft (HAB) sowie die damalige Hamburg-West Beschäftigungsgesellschaft (HWB) boten und bieten Personen, die laufend Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu tarifvertraglichen Bedingungen. Die damit verfolgten Ziele sind

­ die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in Arbeit, Umschulung oder Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,

­ die Rückführung in das Fördersystem des Arbeitsförderungsgesetzes (Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe),

­ das Erreichen positiver gesundheitlicher und sozialer Effekte sowie

­ die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, zum Teil auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft, wie folgt.

1. Wie viele der eingangs beschriebenen Arbeitsplätze hielten die HAB und die HWB seit ihrer Gründung jährlich jeweils bereit? Bis einschließlich 1988 wurde nur die Zahl der Beschäftigten zum 31. Dezember erfaßt. Hiervon entfallen 13 023 auf die HAB und 3228 auf die HWB.

4. Wie viele der ehemals Beschäftigten bedurften im Anschluß an die Beschäftigungsmaßnahmen nicht mehr der Sozialhilfe?

Entsprechende Daten wurden nicht durchgängig erfaßt.

5. Um wie viele Plätze bzw. jährlich jeweils Beschäftigte lagen diese Zahlen über oder unter den Planungen? Sofern die Zahlen unter dem Soll lagen: Welche Gründe gab es hierfür?

Siehe Antworten zu 1. und 2. In den ersten Jahren konnten die ehrgeizigen Zielzahlen nicht erreicht werden, da sich beide Unternehmen in der Aufbauphase befanden. Seit 1992 werden die Zielzahlen bis auf eine Abweichung von plus/minus 3 Prozent erreicht.

6. In welchen Jahren gab es Nachforderungen in welcher Höhe seitens der HAB oder der HWB, und welche Ursachen hatten diese Nachforderungen, bzw. wofür wurden sie verwendet?

Die Veranschlagung der Mittel für die beiden Beschäftigungsgesellschaften erfolgte bis 1992 in einem gemeinsamen Titel. Bis einschließlich 1991 hat es hier ausschließlich Unterschreitungen des Ansatzes gegeben. 1992 wurde der Titel erstmals um 2 803 205 DM verstärkt.

Zur Mittelbewilligung an die HAB für die Jahre 1991 bis 1996 siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/585. 1997 und 1998 entsprachen die Zuwendungen den durch die Bürgerschaft bewilligten Mitteln. Für das Jahr 1999 wurde zum teilweisen Ausgleich der höher als kalkuliert ausgefallenen Tarifsteigerung der Haushaltsansatz im Rahmen des Deckungskreises 01 um 722 000 DM verstärkt.

Der HWB wurden 1995 gegenüber dem Haushaltsansatz 496 800 DM mehr bewilligt. Zum Ausgleich wurde der Haushaltsansatz im Rahmen des Deckungskreises 01 verstärkt. 1996 betrug der Mehrbedarf für den Produktionsbetrieb 120 927 DM, demgegenüber stand ein Minderbedarf für den Ausbildungsbetrieb in Höhe von 33 061 DM. Die Finanzierung des Mehrbedarfs gegenüber dem Haushaltsansatz erfolgte aus Haushaltsresten 1995. 1997 gab es keine Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz, für das Jahr 1998 wurde für die HWB aufgrund der Fusion kein eigener Zuwendungsbescheid gefertigt.

Die beiden Gesellschaften zur Verfügung gestellten Zuwendungsmittel wurden ausschließlich für die in der Vorbemerkung genannten Zwecke eingesetzt. Eine weitergehende Differenzierung der Mehrbedarfe auf einzelne Teilbereiche kann nicht vorgenommen werden.