Jugendamt

Zuwendungszusagen an den Abenteuerspielplatz

Am Brunnenhof (St.Pauli)

In einem Schreiben an den Präses der Stadtentwicklungsbehörde vom 6. Dezember 1999 bittet der Verein Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof e.V. um Aufklärung über den Verbleib von Fördermitteln, die ihm offensichtlich bereits seit längerem für den Ausbau des Dachgeschosses des Spielplatzhauses zugesagt waren.

Hierzu frage ich den Senat.

Der Dachbodenausbau des Spielhauses Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof wurde erstmalig 1994 vom Bezirksamt Hamburg-Mitte für das damalige Revitalisierungsprogramm des Senats angemeldet.

Da das Projekt in dem damaligen Untersuchungsgebiet und heutigen Sanierungsgebiet St.Pauli S 5, Wohlwillstraße lag, konnte eine Finanzierung nicht aus dem Revitalisierungsprogramm erfolgen. Vielmehr war darüber im Rahmen des angelaufenen Sanierungsverfahrens zu entscheiden.

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes im Juni 1997 wurde die Förderungswürdigkeit der Maßnahme im Rahmen des Sanierungsverfahrens festgestellt und dem Bezirksamt die Finanzierung zugesagt. Es wurde vereinbart, dass das Bezirksamt als bewilligende Dienststelle auftreten und die Stadtentwicklungsbehörde die entsprechenden Mittel dem Bezirksamt übertragen sollte.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. a) Wann und von wem/welcher Dienststelle wurde dem o.g. Trägerverein des Abenteuerspielplatzes die Zusage über die Bewilligung von 200 000 DM für den Dachgeschoßausbau gemacht?

b) Trifft es insbesondere zu, dass bereits Anfang 1997 seitens des damaligen Stadtentwicklungssenators eine Zusage auf Förderung der baulichen Maßnahmen abgegeben wurde?

Der damalige Präses der Stadtentwicklungsbehörde hatte sich für die Maßnahme ausgesprochen, so daß auf dieser Grundlage dem Bezirksamt die Finanzierung durch die Stadtentwicklungsbehörde zugesagt werden konnte. Die Stadtentwicklungsbehörde hat dem Verein am 6. Mai 1997 mitgeteilt, dass die Maßnahme im Rahmen des Sanierungsverfahrens kurzfristig Berücksichtigung finden sollte.

2. a) Wann ist innerhalb der Stadtentwicklungsbehörde entschieden worden, dem Trägerverein eine Zuwendung in Höhe von 200 000 DM zu bewilligen?

Die Bewilligung einer Zuwendung der Stadtentwicklungsbehörde an den Trägerverein war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Siehe Vorbemerkung.

2. b) Aus welchem Haushaltstitel und mit welcher Zweckbindung erfolgt diese Zuwendung?

Die Mittel für die Maßnahme stehen im Titel 5200.893.05 mit der Zweckbindung „Dachbodenausbau des Spielhauses Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof" zur Verfügung.

2. c) Wann und mit welcher konkreten Ausweisung hat die STEB diese Mittel auf welcher Rechtsgrundlage an das Bezirksamt Hamburg-Mitte übertragen?

Die Mittelübertragung für den Dachbodenausbau des Spielhauses Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof erfolgte am 30. Juni 1999 im Rahmen des Sanierungsverfahrens St.Pauli S 5, Wohlwillstraße.

3. a) Wann und in welcher konkreten Art und Weise wurde das Bezirksamt Hamburg-Mitte in diesen Prozeß einbezogen?

b) Welche konkreten Maßnahmen, Entscheidungen und Einzelschritte obliegen in dieser Angelegenheit dem Bezirksamt?

Siehe Vorbemerkung; die Verfahrensregelung zwischen dem Bezirksamt und der Stadtentwicklungsbehörde erfolgte am 12. Juni 1999.

4. a) Wie und wann hat sich das Bezirksamt in fachlicher und politisch-inhaltlicher Hinsicht zu der geplanten Maßnahme auf dem Abenteuerspielplatz geäußert?

Am 26. Juni 1995 nahm das Bezirksamt mit hoher fachlicher Priorität den Dachausbau in das Bau- und Beschaffungsprogramm für das Haushaltsjahr 1997 auf. Dies wurde dem Träger mitgeteilt.

4. b) Hat das Bezirksamt vor der tatsächlichen Mittelbewilligung zu irgendeinem Zeitpunkt Bedenken in bezug auf diese Entscheidung geäußert?

Nein.

4. c) Hat das Bezirksamt insbesondere zu irgendeinem Zeitpunkt auf eine andere bezirkliche Prioritätenliste hingewiesen? Wenn ja, auf welche?

Nein. Das Bezirksamt hat die Maßnahme aus dem Bau- und Beschaffungsprogramm genommen, da die Stadtentwicklungsbehörde am 6. Mai 1997 dem Träger mitgeteilt hat, dass die Maßnahme „Dachbodenausbau" kurzfristig (1998 bis 2000) mit hoher Priorität berücksichtigt werden sollte (siehe Antwort zu 1.a und 1.b). Am 12. Mai 1997 wurde die Stadtentwicklungsbehörde vom Bezirksamt gebeten, die Maßnahme aus Sanierungsgeldern zu realisieren, da über das Bau- und Beschaffungsprogramm kurzfristig keine Realisierungsmöglichkeiten gesehen wurden.

5. a) Trifft es zu, dass der Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegt?

b) Ist die Bereitstellung der o.g. Mittel durch die STEB rechtlich und politisch auf diesen Umstand zurückzuführen?

Ja.

5. c) Seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, seinem Leiter und seinen Dezernenten/innen sowie den Abgeordneten der Bezirksversammlung bekannt, dass dieser Teil St.Paulis zum Sanierungsgebiet erklärt wurde?

Am 14. März 1997 wurde die Verordnung vom 4. März 1997 über die Festlegung des Sanierungsgebietes St.Pauli S 5, Wohlwillstraße, im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

6. a) Trifft es zu, dass sich der Jugendhilfeausschuß des Bezirksamts Hamburg-Mitte in zwei Sitzungen im November und Dezember 1999 mit den für den Dachgeschoßausbau bestimmten Mitteln der STEB befaßt hat?

Ja.

6. b) Wenn ja: Welche Beschlüsse und Petita wurden dort gefällt?

Keine.

7. a) In einer Stellungnahme am 27. September 1999 zu einer Großen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (Drucksache 16/148/99) teilt die STEB mit, dass „das Jugendamt dem Verein Am Brunnenhof 199 468 DM durch Bescheid vom 16. Juni 1999 bewilligt" habe. Aufgrund welcher Information oder Mitteilung aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte erfolgte diese Stellungnahme?

b) Wann und mit welchem Ergebnis ist diese Mitteilung aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte überprüft worden?

c) Wann ist nach welchen Informationen der STEB das Geld auch tatsächlich ausgezahlt worden?

Die Stadtentwicklungsbehörde war irrtümlich davon ausgegangen, dass der Zuwendungsbescheid bereits erteilt sei. Für eine Überprüfung gab es gleichwohl keinen Anlaß, da der Mittelabruf des Bezirksamtes bereits erfolgt war.

Mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides und der Auszahlung der Mittel ist nunmehr in Kürze zu rechnen.