Das Projekt ist bislang mit Baukosten in Höhe von 553 Mio

1. Veranlassung

Die Maßnahme Hafenerweiterung Altenwerder ist der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan 1995 und mit Drucksache 15/7461 vom 20. Mai 1997 ­ Finanzierung der Zukunftsinvestition „Hafenerweiterung Altenwerder" ­ dargestellt worden.

Das Projekt ist bislang mit Baukosten in Höhe von 553 Mio. DM veranschlagt. Davon werden bis zu 461 Mio. DM aus dem „Sondervermögen Stadt und Hafen" finanziert (vgl. Drucksache 15/7461 vom 20. Mai 1997), der Rest in Höhe von 92 Mio. DM ist bei Titel 7500.742. „Altenwerder ­ 1. Vorbereitung für Hafenzwecke einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" veranschlagt.

Im Rahmen des Projekt- und Kostenmanagements für das Großprojekt Altenwerder wurde aufgrund aktueller Informationen im Oktober 1999 erkennbar, dass Kostensteigerungen, im Wesentlichen aufgrund kostenrelevanter Qualitäts- und Massenveränderungen im Baugrund, eine Anpassung der Baukosten notwendig machen.

2. Kostenerhöhungen

Kostenschwankungen im Tiefbau

Der Bau von Hafeninfrastrukturanlagen ist mit beträchtlichen Investitionen verbunden. Die Maßnahmen werden ingenieurmäßig geplant, entworfen und auf Basis einer Kostenermittlung in den Haushalt eingestellt.

Die Kostenermittlung erfolgt anhand von Erfahrungswerten aus bereits durchgeführten Maßnahmen und kann dabei nur von Mittelwerten ausgehen, die Einflüsse im Einzelfall nivellieren, wie etwa

­ Baugrundrisiko (besonders günstige oder auch ungünstige Bodenverhältnisse),

­ Marktlage (Auslastung der Kapazitäten),

­ Verfügbarkeit von speziellem Gerät,

­ Angebot von besonders günstigen Sondervorschlägen.

Der Einfluss dieser Faktoren im Tiefbau ist beträchtlich.

Die Bauverwaltung ist gehalten, durch Veranschlagung auskömmlicher Kosten die ordnungsgemäße Abwicklung einer Maßnahme sicherzustellen und gleichzeitig zu vermeiden, durch Abdeckung aller denkbaren Risiken zu hohe Kosten zu veranschlagen und dadurch eine Bindung zu hoher Investitionsmittel zu bewirken.

In der Praxis schwanken die tatsächlich zu tätigenden Aufwendungen um einen Mittelwert. Diese Schwankungen können häufig innerhalb der veranschlagten Gesamtkosten einer Maßnahme aufgefangen werden. Da wo dies nicht möglich ist, erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Verfahrensschritte eine Gesamtkostenfortschreibung. Dies kann je nach Sachverhalt mit den jährlichen Planaufstellungen im Rahmen der finanziellen Vorgaben unter Berücksichtigung der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung oder unterjährig ­ wie in diesem Falle ­ mit einer Einzeldrucksache geschehen. Eine Deckung wird in der Regel innerhalb des von der Eckdatendrucksache vorgegebenen Rahmens des jeweiligen Einzelplans erfolgen.

Baugrund/Bodenqualität

Der Bodenaufbau im Projektgebiet der Hafenerweiterung Altenwerder ist, wie im übrigen Hafengebiet auch, eiszeitlich geprägt und stark inhomogen, was bei allen BauBÜRGERSCHAFT Haushaltsplan 2000

Kapitel 7500 ­ Strom- und Hafenbau Titel 742.47 „Altenwerder ­ 1. Vorbereitung für Hafenzwecke einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" hier: Infrastrukturmaßnahme Altenwerder ­ Kostenfortschreibung maßnahmen entsprechend den jeweiligen unterschiedlichen Anforderungen Bodenuntersuchungen erforderlich macht.

Für die anstehenden Erdbau- und Nassbaggerarbeiten im Gebiet der Süderelbe wurden daher bauvorbereitend eingehende Untersuchungen des Baugrundes vorgenommen.

Dazu wurde bei einem geophysikalischen Büro die Entwicklung eines Untergrundmodells in Auftrag gegeben, dessen Schichtaufbau durch seismische Messungen ermittelt und durch Bohrungen ergänzt wurde. Derartige Verfahren entsprechen dem Stand der Technik und sind international üblich. Das gewählte Verfahren ließ auch aufgrund umfangreicher Referenzen des beauftragten Büros Ergebnisse erwarten, die die für eine solche großflächige Baumaßnahme erforderlichen Informationen liefern. Es war außerdem wesentlich schneller als herkömmliche Bohrverfahren durchzuführen und ermöglichte, wesentliche Störungen des Schiffsverkehrs zu vermeiden. Gleichzeitig sind derartige Verfahren wirtschaftlich, da die Kosten erheblich unter denen einer alternativen Erkundung durch Bohren und Schürfen liegen.

Alle in die Tiefe wirkenden Baugrunderkundungsverfahren, also auch Bohrungen unterliegen besonders in eiszeitlich geprägten Gebieten dem Risiko einer relativ großen Streuung in den Aussagen. Die Methode des Schürfens, die genauere Aussagen liefert, ist mit dem Nachteil behaftet, dass sie nur in den oberen Bodenschichten sinnvoll möglich ist.

Auswirkungen veränderter Bodenverhältnisse

Bei Baggerarbeiten in der Süderelbe wurden örtlich begrenzt deutliche Abweichungen von den prognostizierten Schichten angetroffen. Veränderungen in den Massen der unterschiedlichen zu gewinnenden Bodenarten wirken sich kostenrelevant aus, da der Aufwand wegen zu verändernder Technologie für die Bodenförderung steigt. So ist die Baggerung unter Wasser mit einem Greifer- oder Eimerkettenbagger sowie nachfolgendem Transport mit Schuten bedeutend aufwändiger als das Ansaugen und Pumpen durch eine Rohrleitung („hydraulische Förderung").

Aufgrund der bei der o. g. Baggerung gewonnenen Erkenntnisse und der nach Baggerung in diesem Bereich möglichen Erkundungsschürfungen in tiefer liegenden Schichten steht seit kurzem fest, dass der größte Teil einer weiteren Baggerung von 400 000 m3 Boden nicht wie angenommen aus hydraulisch förderbarem Sand/Kiesgemisch besteht, sondern einen großen Anteil von Steinen mit Durchmessern bis zu etwa 30 cm aufweist. Dieser Boden muss daher mit einem Greifer- oder Eimerkettenbagger gewonnen, mit Schuten an das Ufer gebracht, dort mit Greifbaggern auf LKW geladen und dann zur Einbaustelle transportiert werden. Dieses aufwändigere Verfahren erfordert einen zusätzlichen Mittelbedarf von rund 5 Mio. DM.

Am Ostufer der Süderelbe wurden im Bereich der neuen Böschung statt Sand unvorhergesehen Torfeinschlüsse erheblichen Ausmaßes vorgefunden. Dies erfordert die Sicherung mit einer Spundwand („Vorsetze") auf 500 m.

Der Finanzbedarf beträgt rund 4 Mio. DM.

Eine schlechtere Bodenqualität wirkt sich gleichfalls auf die betroffenen Abschnitte des Kaimauerbauwerks aus.

Dessen Standsicherheit muss unter Berücksichtigung der vorhandenen erdstatischen Bodenkennwerte gewährleistet sein. Im Rahmen der Bauwerksplanung wurden deshalb ­ wie im Kaimauerbau üblich ­ Baugrunduntersuchungen auf der Grundlage von Bohrungen und Sondierungen durchgeführt, um diese Bodenkennwerte zu ermitteln.

Wegen der mit Baugrunduntersuchungen verbundenen Risiken werden bei jedem Projekt die in den Regelwerken (DIN, EN) vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Probebelastungen durchgeführt, um das sichere Einleiten der Lasten in den Baugrund zu garantieren. Dies gilt im Hinblick auf die in Altenwerder auftretenden Belastungen in besonderem Maße. Die Durchführung dieser Probebelastungen erfolgt aus Gründen der Genauigkeit, der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit üblicherweise baubegleitend an den bereits hergestellten Baugliedern.

Diese Untersuchungen haben an den Gründungspfählen der Kaimauer in Altenwerder nunmehr eine geringere Belastbarkeit als erwartet ergeben, so dass zusätzliche Maßnahmen mit einem Kostenumfang in Höhe von rund 10 Mio. DM erforderlich werden.

Kampfmittelräumung

Das Plangebiet wurde während des Zweiten Weltkriegs aufgrund der in der Nähe liegenden Hafen- und Industrieanlagen stark bombardiert. In Kenntnis dieser Tatsache und der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden umfangreichen Blindgängerverdachtspunkte wurde mit der Kampfmittelsuche auf der Grundlage von Luftbildauswertungen bereits 1994 begonnen.

Angesichts der Tatsache, dass eine Luftbildauswertung im Bereich starker Flächenbombardements, dichter Vegetation und von Wasserflächen keine oder nur unzureichende Informationen liefert, hat der Kampfmittelräumdienst seit 1996 selbst entwickelte maritime Sondierverfahren sowie ein neu entwickeltes flächendeckendes Magnetometermessverfahren eingesetzt, mit denen aufgrund ihrer Empfindlichkeit, Eindringtiefe und Dynamik gezielt Metallgegenstände im Untergrund aufgespürt werden können.

Diese Methode ist sowohl im Hinblick auf die Sicherheit bei der Blindgängerortung als auch hinsichtlich eines stark optimierten Arbeitsfortschritts gegenüber der bisherigen Verfahrensweise vorzuziehen. Sie gestattet zudem erstmalig die systematische Erkundung auch von Wasserflächen. Sie führte allerdings auch zu einer erheblich höheren Anzahl teils sehr tief liegender Verdachtspunkte, die behutsam und kostenintensiv aufgegraben werden mussten. Die bisher 44 geborgenen Bombenblindgänger, darunter viele äußerst gefährliche Säurezünderbomden und eine Seemine, sowie eine hohe Anzahl anderer Kampfmittel bestätigen die Notwendigkeit dieser Untersuchungen.

Die erheblich höhere Anzahl von tief liegenden Verdachtspunkten führte allerdings zu einer ebenso außerordentlichen Erhöhung der Aufgrabungs- und Räumungskosten.

Die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung steigen aus den dargestellten Gründen um rund 13 Mio. DM.

Finanzielle Auswirkungen

Die beschriebenen unvorhergesehenen Veränderungen der Ausgangsannahmen mit einem Volumen von 32 Mio. DM konnten bislang im Rahmen der Gesamtkosten der Baumaßnahme aufgefangen werden. Da jedoch erst 40 % (rd. 221 Mio. DM) der insgesamt vorgesehenen Maßnahmen (553 Mio. DM) beauftragt sind, ist nicht auszuschließen, dass auch bei künftig noch zu vergebenen Arbeiten über die bisher veranschlagten Beträge hinaus weitere finanzielle Bedarfe entstehen. Nach den bisherigen Erfahrungen bei dieser komplexen und umfangreichen Baumaßnahme ist es aus heutiger Sicht erforderlich, die veranschlagten Baukosten im Rahmen der Fortschreibung der HU-Bau um 30 Mio. DM zu erhöhen. Die einzelnen Risikofaktoren werden nachfolgend dargestellt.

3. Risiken

Baugrund

Die aus den neuen Erkenntnissen des Baugrundes abzuleitenden Einschätzungen der Bodenarten können weitere als die o. g. Bodenmenge betreffen. Dies könnte zu zusätzlichem Finanzbedarf infolge weiterer Massenverschiebungen führen.

Wie dargestellt sind bei ersten Baggerungen in der Süderelbe zu einem Teil andere Bodenarten angetroffen worden als nach dem Gutachten erwartet wurde. Insofern besteht das Risiko, dass die im Modell angesprochenen Kies- und Sandschichten in größerem Umfang aus anderem Material bestehen. Wenn hier tatsächlich statt hydraulisch förderbarer Kiese oder Sande schwere Bodenarten angetroffen werden, könnte dies wegen aufwändigerer Bagger- und Einbautechnologie zu einer deutlichen Erhöhung des Einheitspreises führen. In welchem Umfang Bodenmengen von diesem Risiko betroffen sein können, ist gegenwärtig mit der notwendigen Sicherheit nicht vorauszusagen.

Bodenunterbringung

Es war vorgesehen, den für Altenwerder nicht nutzbaren Boden in einer durch entsprechende Sandbaggerung im Bereich des nördlichen Drehkreises herzustellenden Klappgrube unterzubringen. Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse steht an dieser Stelle nicht ausreichend Sand an. Nunmehr werden aktuelle Bodenaustauschmöglichkeiten im Hamburger Hafen geprüft sowie vorsorglich eine Zuschüttung des Kohlenschiffhafens planerisch so vorbereitet, dass sie mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2001 eingeworben werden kann. Die Zuschüttung wäre dann die erste Stufe einer im Zuge der Hafenerweiterung mittel-/langfristig hafenplanerisch vorgesehenen Umstrukturierungsmaßnahme zur weiteren Kapazitätsanpassung des anliegenden Containerterminals. Bei der Maßnahme Kohlenschiffhafen fallen dann Kosten für die Räumung der Wasserfläche von derzeitigen Nutzungen oder deren Anpassung sowie für technische Anpassungen vor Ort an.

Ölverunreinigungen im Altspülfeld Ellerholz

Im Rahmen der Untersuchungen der Altlastverdachtsflächen in Altenwerder (vergleiche Drucksache 16/1162 vom 29./30. Juni 1998) ist auch der Bereich des Altspülfeldes Ellerholz untersucht worden. Danach gab es ­ bei Aufspülungen aus den 60er Jahren nicht überraschend ­ einzelne Hinweise auf Böden mit hohen Kohlenwasserstoffgehalten. Die daraufhin eingeleiteten weiteren Untersuchungen haben diesen Verdacht bestätigt. Aufgrund von Vorerfahrungen mit dem damaligen Spülfeldbetrieb war von verschiedenen, kleineren, ölhaltigen Schlickmengen auszugehen.

Im Altspülfeld wurden kürzlich bei derzeit laufenden Abgrabungsarbeiten diese ölhaltigen Schlickmengen in erheblich größerem Umfang vorgefunden.

Aufgrund der baubegleitenden Untersuchungen muss davon ausgegangen werden, dass diese Böden gesondert behandelt oder entsorgt werden müssen.

Das Kostenrisiko durch den ölverunreinigten Schlick im Spülfeld Ellerholz kann derzeit noch nicht beziffert werden. Es wird versucht, im Rahmen der mit Drucksache 16/1162 (Entsorgung kontaminierter Böden) zur Verfügung gestellten Mittel auch diese kontaminierten Böden zu entsorgen.

Marktbedingte Preisrisiken

Die Nassbaggerei ist innerhalb der gesamten Bauindustrie ein Bereich, der überwiegend von wenigen Unternehmen oder deren Tochterunternehmen bedient wird. Die unter diesen Bedingungen im Wettbewerb gebildeten Preise unterliegen neben den normalen, aus der Situation des jeweiligen Anbieters kalkulierten Schwankungen auch den Einflüssen einer unterschiedlichen Auftragslage in Norddeutschland und den angrenzenden Küstenstaaten.

Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass weitere preisbildende Faktoren bei diesem kleinen Bieterkreis zu besorgen sind. Dieser Komplex wird angesichts des Umfangs der noch ausstehenden Nassbaggerarbeiten noch intensiver als sonst analysiert. Alle der Verwaltung zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Preisdämpfung werden ergriffen.

4. Projektmanagement

Im Rahmen des Projektmanagements wird die aktuelle Finanzsituation ständig festgehalten, für das Gesamtprojekt aufbereitet und in regelmäßigen Berichten dargestellt.

Das Projekt wird dabei von ausgewiesenen Consultants begleitet.

Aufgrund von Erfahrungen und im Hinblick auf die dargestellten Kostenrisiken wird das Projektmanagement fortlaufend intensiviert und weiterentwickelt. Im Rahmen der Ausschreibungen werden die gemäß VOB einsetzbaren Instrumente zur Preiskontrolle durch Aufhebungen und Nachverhandlungen bis an die Grenze ausgenutzt. Weitere Möglichkeiten der aktiven Erweiterung des Bieterkreises werden erschlossen. Weiterhin wird auch jeweils geprüft, ob der Einsatz eigener Geräte vorgesehen werden kann, um in besonderen Situationen als Wettbewerber zu agieren.

Bei Hinweisen auf eine widerrechtliche Ausnutzung der Marktsituation wird diesen mit allen rechtlichen Mitteln nachgegangen.

Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung ist nochmals der Ausbauumfang Altenwerders überprüft worden. Maßnahmenbezogene Einsparungen haben sich im Hinblick auf die zu realisierende Konzeption nicht ergeben.

5. Finanzierung

Die Deckung der zusätzlichen Baukosten sowie die ggf. erforderliche Anpassung des Mittelbedarfs für externe ingenieurtechnische Betreuung sollen aus dem Einzelplan 7 bereitgestellt werden. Vorgesehen ist, mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2001 die Deckung zu konkretisieren.

Hierzu sollen zum einen Einsparungen, die sich aufgrund der in Punkt 2.1 „Kostenschwankungen im Tiefbau" beschriebenen Schwankungen z. B. in den Maßnahmen „Umstrukturierung Griesenwerder Hafen, Neubau Liegeplatz 7", „Verstärkung einer Kaimauer am südlichen

Reiherstieg" sowie bei „Umstrukturierung Griesenwerder Hafen, Restzuschüttung" mit einem Gesamtumfang von voraussichtlich 14 Mio. DM abzeichnen, zur Finanzierung genutzt werden.

Zum anderen wird, ohne die anderen wichtigen Ziele der hafenwirtschaftspolitischen Entwicklung zum logistischen Dienstleistungszentrum zu gefährden, durch Prioritätensetzung bei Infrastrukturmaßnahmen der fehlende Betrag bereitgestellt.

Der Senat hat die Baukosten auf der Basis der zum jetzigen Zeitpunkt hinreichend konkreten Mehrbedarfe fortgeschrieben. Sollten über die jeweils konkret veranschlagten Beträge in einem Haushaltsjahr weitere Kassenmittel erforderlich werden, sollen sie im Zuge der Bewirtschaftung durch Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten im Rahmen des Deckungskreises 05 „Hafeninvestitionen" bereitgestellt werden. Mit den jährlichen Berichten über den Haushaltsverlauf sowie in den jährlichen Haushaltsplanberatungen wird der Senat über die Kostenentwicklung der Baumaßnahme Altenwerder berichten und ­ sofern erforderlich ­ die veranschlagten Baukosten an die tatsächlich eingetretene Entwicklung anpassen.

6. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen und den dargestellten finanziellen Auswirkungen Kenntnis nehmen,

2. der Erhöhung der veranschlagten Baukosten von 553 Mio. DM um 30 Mio. DM auf 583 Mio. DM zustimmen.