SAGA-Siedlung Franzosenkoppel/Dosseweg Mängelabstellung nach Sanierungs- und Aufstockungsarbeiten

Auch nach der Antwort des Senats auf die erste Schriftliche Kleine Anfrage zu den Mängeln, die bei den Sanierungs- und Aufstockungsarbeiten in der SAGA-Siedlung Franzosenkoppel/Dosseweg aufgetreten sind (Drucksache 16/3629), bleiben noch Fragen offen. Nach dem Abschluß der Bauarbeiten im September 1999 sollen die Schäden in der Siedlung vollständig aufgenommen worden sein. Die Mieterinitiative hat daraufhin der SAGA am 15. Dezember 1999 eine weitere Liste mit Mängeln überreicht. Nach Auskunft des Senats wurden die erforderlichen Mängelbeseitigungsarbeiten beauftragt. Bis heute sollen sie jedoch nicht ausgeführt worden sein. Nach einer erneuten Wohnungsbegehung der Mieterinitiative im Januar 2000 sollen zahlreiche neue Schäden festgestellt worden sein: Viele Wohnungen sollen demnach wiederum z. B. Feuchtigkeit und daraus folgenden Schimmelpilzbefall aufweisen, und auf vielen Balkonen wird der mangelnde Ablauf des Regenwassers beklagt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Senat beantwortet die Anfrage auf Grundlage einer Stellungnahme der SAGA wie folgt.

1. Ist es richtig, dass die bei den abschließenden Begehungen festgestellten Mängel und die im Dezember 1999 angezeigten Schäden bis heute noch nicht beseitigt wurden? Wenn ja, warum nicht und wann ist mit einer Beseitigung zu rechnen? Wenn nein, wann wurden sie beseitigt?

Im Rahmen der Besprechung am 15. Dezember 1999 zwischen Mieterverein, Mieterinitiative und SAGA wurde ein Konzept zur Beseitigung noch vorhandener Mängel abgestimmt. Die besprochenen Punkte werden nach dieser abgestimmten Vorgehensweise derzeit von der SAGA abgearbeitet und die Maßnahmen voraussichtlich im ersten Quartal 2000 abgeschlossen.

2. Handelt es sich bei den im Januar 2000 festgestellten Schäden (Feuchtigkeit, Schimmelpilzbefall, mangelnder Regenwasserabfluß usw.) ausschließlich um Neuschäden, oder wurden sie bereits bei der vorherigen Begehung nach Abschluß der Bauarbeiten festgestellt? Wenn ja, welche Neuschäden traten auf und in welchem Zeitraum sollen diese abgestellt werden?

Bei den von der Mieterinitiative im Januar 2000 aufgezeigten Schäden handelt es sich zum einen um bereits bekannte Mängel außerhalb der Wohnungen, welche witterungsbedingt noch nicht beseitigt werden konnten.

Zum anderen wurden nunmehr Schäden in Wohnungen, die trotz mehrfacher Versuche der SAGA nach vorheriger schriftlicher Ankündigung nicht besichtigt werden konnten, aufgezeigt. Für diese Wohnungen blieben wiederholte Bitten an die Mieter, vorhandene Mängel aufzuzeigen, in der Vergangenheit unbeachtet.

3. Ist eine erneute Begehung der SAGA aufgrund des oben beklagten Sachverhalts geplant?

Wenn ja, wann wird diese erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

Die SAGA wird kurzfristig eine Besichtigung der bisher nicht aufgezeigten Mängel in den betroffenen Wohnungen vornehmen. Sie hat diese Mieter bereits schriftlich informiert. Danach wird die Beseitigung etwaiger Mängel in Angriff genommen. Die Reparaturdauer steht in Abhängigkeit von Art und Umfang der Schäden.

4. Ist es richtig, dass sich die Sanierungsmaßnahmen vor allem in der 1. Bauphase nicht nur, wie von der SAGA behauptet, aufgrund von Witterungseinflüssen verzögert haben, sondern daß die Verzögerung vor allem auf die unsachgemäße Ausführung vieler Baumaßnahmen zurückzuführen ist? Wenn ja, nach welchen Kriterien hat die SAGA die Aufträge zur Sanierung der Siedlung vergeben? Wird die SAGA zukünftig andere Maßstäbe bei der Vergabe derartiger Aufträge zugrunde legen, und wie sehen diese aus?

Verzögerungen infolge unsachgemäßer Ausführung von Baumaßnahmen sind bei den Sanierungsarbeiten nicht eingetreten.