Videoüberwachung statt Personalpräsenz in der stationären Pflege

1. Trifft meine Information zu, dass „pflegen & wohnen" in stationären Bereichen Videokameras installiert, um die Pflegeheimstationen per Bildschirm zu überwachen?

2. Trifft dies insbesondere für die beiden geschlossenen Stationen im Pflegezentrum Holstenhof zu, die als jeweils abgeschlossene Stationen in zwei übereinanderliegenden Stockwerken untergebracht sind und für die nach einer gestern dem Gesundheitsausschuß übergebenen Protokollerklärung der BAGS nur eine gemeinsame Nachtwache zuständig ist?

Der Senat beantwortet die Fragen, zum Teil auf Grundlage von Auskünften von „pflegen & wohnen" ­ Anstalt öffentlichen Rechts, wie folgt.

Die Information trifft in der dargestellten Weise nicht zu. Lediglich eine geschlossene Abteilung im Pflegezentrum Holstenhof soll in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ausschließlich im Bereich der Flure und im Treppenhaus zur zusätzlichen Sicherheit der Bewohner überwacht werden. Die Kameras sind offen angebracht. Die Bilder laufen nur in der Rezeption auf. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Die Installation wurde nach Auskunft des Trägers vom Pflegezentrum mit dem Heimbeirat und Betreuern auch unter Berücksichtigung von Datenschutzaspekten abgestimmt. Die Videokameras sind zur Zeit bis zum Abschluß der Beteiligung aller Betreuer und weiterer Klärungen mit der zuständigen Heimaufsicht nicht in Betrieb.

Die gegenüber dem Gesundheitsausschuß abgegebene Protokollerklärung enthält im übrigen den Hinweis, dass auf den beiden Etagen in der Regel zwei Nachtwachen eingesetzt werden.

3. Werden oder wurden bereits auch in stationären Pflegeeinrichtungen anderer Träger Videokameras installiert?

Ja.

4. In welchen Hamburger Pflegeeinrichtungen sind bereits Videokameras installiert, und in welchen ist eine Videoüberwachung geplant?

5. Welche Bereiche einer Station (Bewohner/innenzimmer, Flur, Gemeinschaftsräume, Toiletten) werden per Kamera überwacht?

Soweit der zuständigen Behörde bekannt, sind außer im Pflegezentrum Holstenhof Videokameras auch in den Eingangsbereichen der folgenden Einrichtungen installiert:

­ Pflegezentrum Alsterberg (Wach-Koma-Abteilung),

­ Haus Alstertal,

­ Seniorenresidenz Thoma am See,

­ Alten- und Pflegeheim St.Bernhard.

Entsprechende Planungen anderer Einrichtungen sind nicht bekannt.

6. Werden auch Richtmikrofone eingesetzt zur akustischen Überwachung?

Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen über den Einsatz von Richtmikrofonen in Pflegeeinrichtungen vor.

7. Wurde die Installation von Videokameras mit den dort lebenden Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und gesetzlich bestellten Betreuern und auch mit den Heimbeiräten, der Heimaufsicht und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt?

Die in der Antwort zu 4. und 5. genannten Videokameras in Eingangsbereichen sind von den jeweils zuständigen Dienststellen der Heimaufsicht bisher nicht beanstandet worden. Inwieweit im Einzelfall eine Abstimmung mit den genannten Personen bzw. Institutionen erfolgt ist, ist nicht bekannt.

Zum Pflegezentrum Holstenhof siehe Antwort zu 1. und 2.

8. Wie beurteilt der Senat die Videoüberwachung pflegebedürftiger Menschen, und teilt er meine Ansicht, dass der Personalschlüssel das wichtigste Qualitätskriterium in der Pflege ist?

Eine Videoüberwachung pflegebedürftiger Menschen ist grundsätzlich als problematisch zu betrachten. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Monitoranlagen in Heimen wurde bereits im Jahre 1980 durch das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit untersucht.

Danach wird ein Einsatz in Privaträumen (z.B. in den Zimmern) im Regelfall auszuschließen sein. In Gemeinschaftsräumen sowie bei Maßnahmen zur sogenannten Gefahrenabwehr (Schutz der Gesundheit des einzelnen) bedarf es einer Rechtsgüterabwägung und einer besonderen Prüfung im Einzelfall.

Eine Videoüberwachung ohne Aufzeichnung an Stelle der persönlichen Eingangskontrolle durch einen Pförtner ist demgegenüber als rechtlich unproblematisch einzuschätzen.

Die Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 Elftes Buch Sozialgesetzbuch schreiben eine Vielzahl von Qualitätsstandards für die stationäre Pflege fest. Erst die Standards in ihrer Gesamtheit schaffen eine fachgerechte Grundlage für das Erbringen pflegerischer Leistungen.