Krankenpflege

Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege

Ich frage den Senat:

1. Seit wann existiert das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege?

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) ist einer von vier Kooperationsbereichen der vier norddeutschen Länder Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens. Jedes Land hat in diesem Rahmen eine Aufgabe für die anderen Länder übernommen (Bremen: Arzneimitteluntersuchung, Niedersachsen: Giftinformationszentrale, Hamburg: Schiffahrtsmedizin, Schleswig-Holstein: NDZ).

Das „Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland" wurde erstmalig am 23. Januar 1995 unterzeichnet.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Das NDZ hat seine Arbeit nach Unterzeichnung des Vier-Länder-Abkommens am 1. Juli 1995 aufgenommen. Am 1. November 1995 wurde eine Projektleiterin beauftragt, die erforderlichen Strukturen zu schaffen, als Kontaktperson zur Verfügung zu stehen sowie die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses umzusetzen.

2. Welche Aufgabe nimmt dieses Zentrum wahr?

Ziel der Kooperation ist es, Aktivitäten zu initiieren und zu fördern, die zur Weiterentwicklung der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege in den Vertragsländern beitragen, sowie Kooperationen zwischen den Beteiligten zu entwickeln. Wesentliche Aktivitäten des NDZ beziehen sich auf Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte mit dem Ziel, die herkömmlichen Barrieren zwischen den verschiedenen Pflegeberufen sowie zwischen Pflegeberufen und anderen Gesundheitsberufen zu überwinden und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern. Das NDZ initiiert, fördert und begleitet entsprechende Projekte.

3. Wer ist Träger dieser Einrichtung?

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege schließt Aufgaben der zuständigen Fachministerien bzw. Fachbehörden der vier norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zusammen. Träger im Sinne der in der Vorbemerkung beschriebenen Aufgabenteilung ist das Land Schleswig-Holstein.

4. Seit wann beteiligt sich Hamburg an der Finanzierung des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege? (Bitte getrennt nach Höhe der jährlichen Beteiligung angeben.) Hamburg ist seit Inkrafttreten des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland im Januar 1995 nach dem dort festgelegten Verteilungsschlüssel der Länderbeiträge an der Finanzierung aller Aufgaben beteiligt. Für das NDZ ist der Beitrag Hamburgs auf 62000 DM pro Jahr festgelegt worden. Für 1995 wurde der halbe Jahresbeitrag gezahlt.

Mit dem Haushaltsjahr 1999 beginnend wurde von den beteiligten Ländern ein neuer Verteilungsschlüssel vereinbart (vgl. Drucksache 16/2951), nach dem sich für Hamburg auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels ein Beitrag von 38 629 DM pro Jahr ergibt.

5. Welche Maßnahmen im einzelnen hat die Freie und Hansestadt Hamburg bislang erstattet?

6. Welche einzelnen Maßnahmen sind künftig vorgesehen?

Von den beteiligten Ländern werden nicht einzelne Maßnahmen, sondern der Gesamtetat des NDZ in Höhe von jährlich 247 000 DM finanziert (vgl. Antwort zu 4.). Neben den Personal- und Sachkosten des NDZ selbst wurden und werden hieraus im wesentlichen Mittel für folgende regelmäßige Projekte bereitgestellt:

­ „Pflege-Nachrichten aus dem Norden" (Zeitschrift des NDZ erscheint einmal jährlich im vierten Quartal, Auflage zunächst 4500, zur Zeit 7000).

­ Tagungen und Tagungsdokumentationen (z.B. zu den Themen „Alter und Krankheit in der Fremde", „Hospiz").

­ Jährlich ausgerichtetes Forum zu einem spezifischen Thema (1996: „Brückenschlag ­ Netzwerke pflegerischer Versorgung"; 1997: „Grenzgänge ­ Dem Hospizgedanken im Pflegealltag Raum geben"; 1998: „Kinder-Welt ­ Der Beitrag zur Gesundheit von Kindern"; 1999: „AltersZeit ­ ZeitAlter"

­ Projekte der Altenhilfe am Ende eines Jahrtausends ­ Wegweiser in die Zukunft für Pflege, Betreuung und Versorgung alter Menschen.

­ Konferenzen (z.B. regelmäßiges Zusammentreffen mit den Leitenden Pflegekräften Norddeutschlands; Konferenz der Weiterbildungsinstitute für die Weiterbildung zur Leitung von Pflege-, Wohngruppen- und Funktionseinheiten; Konferenz der norddeutschen Pflegeverbände und Arbeitsgemeinschaften „Qualität in der Pflege").

Über diese regelhaften Aktivitäten hinaus wurden folgende 1998 und 1999 begonnene Projekte gefördert, die auch im Jahr 2000 fortgeführt werden sollen:

­ die Vorbereitung einer länderübergreifenden Weiterbildungsmaßnahme „Fachweiterbildung für den Pflege- und Erziehungsdienst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie",

­ die Vorbereitung einer Qualifikationsmaßnahme „Interdisziplinäre Weiterbildung für Berufsgruppen in der geriatrischen Rehabilitation und Versorgung",

­ die Entwicklung eines Curriculums für die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie und

­ eine Bestandsaufnahme interkultureller pflegerischer Aktivitäten in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der pflegerischen Aus- und Weiterbildung in Norddeutschland (Erarbeitung eines Wegweisers).

Über weitere Vorhaben für das Jahr 2000 wird der Verwaltungsausschuß in seinen nächsten Sitzungen beraten.

7. Welche Qualitätsverbesserungen in der Pflege haben sich jeweils erreichen lassen, und wie ist sichergestellt, dass diese bei den Pflegekräften ankommen?

Die Maßnahmen greifen den aktuellen Fortbildungsbedarf auf und versetzen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage, neu erworbenes Wissen in die jeweiligen Pflegebereiche einzubringen. Im übrigen wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.