Steuer

Die Hochbauverwaltung in Hamburg ist mit Wirkung ab

1. Januar 1995 grundlegend reorganisiert worden. Anläßlich der Beratung des Organisationskonzeptes hat die Bürgerschaft am 19./20. Oktober 1994 den Senat ersucht, „ihr bis zu den Haushaltsberatungen 1998 über die Erfahrungen aus der Reorganisation der staatlichen Hochbauverwaltung zu berichten". Mit dieser Drucksache wird dem Ersuchen entsprochen.

2. Übertragung der Bauherren-Funktion auf die Bedarfsträger

Übernahme der Bauherren-Aufgaben

Für die Übernahme der Bauherren-Aufgaben mußten die Bedarfsträger z. T. fachliches Neuland betreten. Insbesondere mußten Kenntnisse über einschlägige Regelwerke im Hochbaubereich und die Verfahrensregelungen nach dem Probau-Konzept sowie die Fähigkeit, damit richtig umzugehen, erworben werden. Hierfür standen den Behörden neben Einführungsveranstaltungen die Beratungsangebote der Baubehörde ­ Zentrale baufachliche Instanz ­ sowie das Bauhandbuch ­ einer Sammlung der für den Hochbaubereich maßgeblichen Verwaltungsvorschriften und sonstigen Regelwerke ­ zur Verfügung. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Übernahme der BauherrenAufgaben durch die Bedarfsträger ­ ungeachtet unvermeidlicher Einführungs- und Übergangsprobleme ­ grundsätzlich gelungen ist.

Einführung von Baubudgets

Ein wichtiges Element der Reorganisation der Hochbauverwaltung ist die globale Veranschlagung von Ausgaben für Bauvorhaben sowie die Deckungsfähigkeit der in einem Einzelplan veranschlagten Mittel für Hochbaumaßnahmen und Bauunterhaltung (Baubudgets). Dadurch erhalten die Bedarfsträger die Flexibilität, die ein zeitnahes Reagieren auf die aktuellen Erfordernisse ihrer fachlichen Hauptaufgabe möglich macht. Die Einführung von Baubudgets hat sich bewährt. So wurden Mehrkosten bei einzelnen Baumaßnahmen durch interne Umschichtungen, Bedarfsreduzierungen, Verzicht auf oder Verschiebung von anderen Vorhaben des gleichen Bedarfsträgers aufgefangen. Nachforderungen konnten so vermieden werden.

Wahrnehmung der Bauherren-Kernaufgaben

Ein wesentliches Problem bei der Entwicklung des Organisationskonzeptes war die Zuordnung der Bauherren-Kernaufgaben. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß eine allgemein gültige Abgrenzung der in jedem Fall vom Bauherren selbst wahrzunehmenden Leistungen (insbesondere die Definition des Bedarfs) von den vergebbaren Aufgaben nicht möglich ist. Insbesondere die für die Wahrnehmung bestimmter Bauherren-Aufgaben erforderliche baufachliche Kompetenz erfordert im Hinblick auf die unterschiedliche Ausstattung der Behörden mit baufachlich qualifiziertem Personal differenzierte Lösungen. Soweit sich hieraus Konsequenzen für die Personalausstattung der Behörden ergeben, sollen diese zum Haushalt 1999 nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Bis dahin verbleibt es bei der Möglichkeit, nach Artikel 4 Nummer 8 des Haushaltsbeschlusses 1997 (im Haushaltsplan-Entwurf 1998 fortgeschrieben), Mittel in Höhe von 0,4 % der Bauinvestitions- und Bauunterhaltungsmittel auf den Personalhaushalt übertragen zu können.

Die zuständigen Behörden haben auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen differenzierte Empfehlungen für die Aufgabenabgrenzung in diesem Bereich entwickelt.

27. 01. 9816. Wahlperiode zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 19./20. Oktober 1994 (Drucksache 15/1520, 15/1934)

­ Reorganisation der staatlichen Hochbauverwaltung ­

3. Wirtschaftlicher ErfoIg der Hochbaudienststellen

Die nominellen Ergebnisse der Wirtschaftspläne 1995 und 1996 der staatlichen Hochbaudienststellen erlauben nur ein eingeschränktes Urteil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der staatlichen Hochbaudienststellen. Ursache hierfür ist, dass infolge von Anlaufschwierigkeiten bei der Rechnungstellung und dem Ausgleich offener Forderungen Zahlungen für die 1995 erbrachten Leistungen erst 1996 geleistet wurden.

Einem zusammengefaßten Negativsaldo beider Jahre von etwa 16,7 Mio. DM standen zu diesem Zeitpunkt noch offene Forderungen in Höhe von 18,5 Mio. DM gegenüber. Der sich danach ergebende Positivsaldo von etwa 1,8 Mio. DM wäre noch um Zahlungen aufzustocken, die aufgrund der üblichen Periodenverschiebung zwischen Leistungserbringung und Rechnungstellung erst 1997 ergebniswirksam werden.

Die in der Anfangsphase aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Rechnungstellung und der Verfolgung offener Forderungen konnten weitgehend überwunden werden. Die zuständigen Behörden ­ sowohl auf der Bauherren- als auch auf der Baudienststellenseite ­ wirken auf eine zügige Rechnungstellung und einen Ausgleich offener Forderungen hin.

Für Streitfälle steht die mit Inkrafttreten des Reorganisationskonzeptes eingesetzte Schiedskommission zur Verfügung.

4. Entwicklung eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses

Auf der Grundlage von Einzelgesprächen und Diskussionen zu dieser Frage in Erfahrungsaustauschen mit beiden Seiten ist festzustellen, dass beide Seiten ein Verständnis im Sinne eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses entwickelt haben. Angebote und Kostenpositionen werden kritisch betrachtet und mit anderen Daten verglichen, in Aussicht genommene Bauvorhaben modifiziert, zurückgestellt oder aufgegeben, wenn ursprüngliche Zielsetzungen nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen erreichbar waren.

5. Andienungsgebot

Nach dem Reorganisationskonzept waren die Bauherren gehalten, die sogenannten Baumanagementaufgaben der örtlich zuständigen Baudienststelle anzudienen. Mit dieser Übergangsregelung sollte den Baudienststellen die Gelegenheit gegeben werden, sich auf die neue Situation einzustellen.

Als Ergebnis einer intensiven Diskussion mit beiden Seiten ist ­ insbesondere vor dem Hintergrund rückläufiger Investionsvolumina im Baubereich ­ vorgesehen, das Andienungsgebot zunächst grundsätzlich beizubehalten.

Im Interesse einer Verstärkung verwaltungsinterner Wettbewerbselemente ist jedoch vorgesehen, die Bindung an die für das Bauvorhaben örtlich zuständige Baudienststelle aufzugeben. Den Behörden ist es freigestellt, sich an eine Baudienststelle ihrer Wahl zu halten. Dies kann zu Verschiebungen der Auftragsvolumina der Baudienststellen führen, denen gegebenenfalls durch Umschichtung Rechnung zu tragen wäre.

6. Einführung einer Globalsteuerung für die Hochbaudienststellen

Die bisher gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Hochbaudienststellen ein spezifisches Steuerungskonzept im Sinne des Konzeptes zur Globalsteuerung der Betriebsbereiche (vgl. Drucksachen 14/2061 und 15/2368) erforderlich ist. Hierzu ist von den für die betriebliche Steuerung verantwortlichen Stellen sowie den Hochbaudienststellen ein Konzept entwickelt worden, das sich zur Zeit in der Umsetzung befindet. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist ein spezifisches Controlling für die Hochbaudienststellen sowie die Entflechtung verwaltungsinterner Beteiligungsverfahren.

7. Zusammenfassende Bewertung

Das Organisationskonzept hat sich grundsätzlich bewährt.

Handlungsbedarf im Sinne einer grundlegenden Veränderung der ProBau-Konzeption ist gegenwärtig nicht ersichtlich. Unabhängig davon sind die für die Steuerung der einzelnen Hochbaudienststellen verantwortlichen Behörden gefordert, zu prüfen, ob im Einzelfall Handlungsbedarf besteht. Soweit sich hieraus wesentliche Veränderungen ergeben, wird der Bürgerschaft gegebenenfalls gesondert berichtet werden.

8. Petitum:

Der Senat bittet, die Bürgerschaft wolle von der Mitteilung Kenntnis nehmen.