Fehlbelegungsabgabe

In den Stadtteilen Wilhelmsburg und Allermöhe-West findet zur Zeit ein Modellversuch zur Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe statt, der gerade verlängert wurde. Zusätzlich freigestellt sind die Großsiedlungen Steilshoop und Mümmelmannsberg. Die fluktuationsbedingten Leerstände (SAGA: 0,63 Prozent 1998, 1995 nur 0,08 Prozent; GWG: 1,44 Prozent 1998, 1995 nur 0,18 Prozent) der städtischen Wohnungsgesellschaften haben in den letzten Jahren zugenommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Bei den genannten Modellversuchen handelt es sich um Freistellungen von der Belegungsbindung nach §7 Wohnungsbindungsgesetz, die auch zur Folge haben, dass eine Fehlförderungsabgabe dort nicht zu zahlen ist.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen ­ teilweise aufgrund von Stellungnahmen der SAGA, GWG und Wohnungsbaukreditanstalt ­ wie folgt.

1. Bis wann und warum sind die Modellversuche in Wilhelmsburg und Allermöhe-West verlängert worden?

Der Modellversuch Neu Allermöhe-West läuft bis zum 31. Dezember 2000. Der Modellversuch Wilhelmsburg ist zur besseren Beurteilung der Freistellung bis zum 31. Dezember 2001 verlängert worden.

2. Warum sind gerade diese Gebiete für Modellversuche ausgewählt worden?

Neu Allermöhe-West wurde ausgewählt, da der Bildung einseitiger Belegungsstrukturen im Rahmen des umfangreichen Erstbezuges entgegengewirkt werden sollte. Wilhelmsburg wurde ausgewählt, weil es sich hier um unterschiedliche Wohnungsbestände mit einer gemischten Sozialstruktur handelt.

3. Welche Zwischenergebnisse hat der Senat bisher aus den Versuchen gewonnen?

Die Modellversuche werden nach Abschluß ausgewertet. Danach werden die Ergebnisse zu bewerten sein.

4. Wie hoch sind die fluktuationsbedingten Leerstände bei der SAGAund bei der GWG 1999 gewesen?

Der fluktuationsbedingte Leerstand lag 1999 bei der GWG bei 2,03 Prozent und bei der SAGAbei 1,79 Prozent (durchschnittlicher Leerstand bezogen auf den gesamten Wohnungsbestand).

5. Wie viele Mieter gaben 1998 und 1999 bei SAGAund GWG

a) die Fehlbelegungsabgabe,

b) andere Motive als Grund für ihren Wegzug an?

(Zu b bitte die Motive nennen, insgesamt bitte aufschlüsseln nach Jahren und Unternehmen.)

Die Fragen können infolge nicht belastbarer Statistiken nicht beantwortet werden. So hat z. B. ein zu geringer Prozentsatz ausgezogener Mieter auf Fragen über die Motive des Fortzuges geantwortet.

6. Was hat der Senat bisher unternommen, um Mieter, welche die Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen, in ihren Quartieren zu halten?

Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften ist die Höchstbelastung aus Miete zuzüglich Fehlförderungsabgabe mit Wirkung ab dem 11. März 1998 auf den Mittelwert des Hamburger Mietenspiegels 1997 begrenzt worden.

7. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe seit 1997?

Die jährlichen Erträge aus der Fehlförderungsabgabe gemäß Jahresabschluß beliefen sich auf: 1997 48,0 Millionen DM 1998 35,9 Millionen DM 1999 32,2 Millionen DM.

8. In welcher Höhe wurden diese Einnahmen verwendet für

a) Kosten der Abgabenerhebung?

Aus den Einnahmen wurden die Kosten der Abgabeerhebung in 1999 in Höhe von 6,2 Millionen DM gedeckt. Zu den Kosten der Abgabeerhebung für die Vorjahre siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/2750.

8. b) andere Zwecke? (Bitte ggf. differenzieren.)

Siehe Antwort des Senats auf die Frage zu 2. b) der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 15/7604.