Förderprogramm

I. Vorbemerkungen

Die Drucksache 16/3142 wurde von der Bürgerschaft am 24. November 1999 auf Antrag der SPD-Fraktion dem Wirtschaftsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 27. Januar 2000 mit der Vorlage befaßt.

II. Beratungsinhalt:

Die GAL-Abgeordneten hatten aufgrund der Beantwortung ihrer Anfrage den Eindruck, dass es schwierig sei, genauere Angaben über das Hamburger Bruttoinlandsprodukt in Relation zu dem, was diese Branche erwirtschafte, zu benennen.

Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass die Angaben vom Statistischen Landesamt nicht gesondert erfaßt würden, und hielten es nicht für sinnvoll, zusätzliche kostenrelevante Erhebungen durchzuführen.

Die GAL-Abgeordneten wollten wissen, warum die Wirtschaftsbehörde die bisherigen allgemeinen Förderungsmaßnahmen für den Mittelstand für ausreichend halte, und fragten nach, ob diese Branche, die ja auf eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurückreiche, nicht besonders förderungswürdig sei.

Die Senatsvertreter hielten ein geschlossenes Förderungsprogramm nicht für sinnvoll, weil es sich in der Branche um sehr unterschiedliche Bereiche handele, die ebenso unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen unterlägen. Sie machten deutlich, dass eine ganze Reihe von gesundheitlichen Dienstleistungen in anderen Förderungsrahmen erfaßt würden. So könnten z. B. Zahnlabore alle Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, die für Handwerksunternehmen und den gesamten Mittelstand vorhanden seien. Sie unterstrichen, dass es im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen eines sehr spezialisierten Fachwissens bedürfe, das in der Wirtschaftsbehörde nicht vorhanden sei. Deshalb gebe es keine Grundlage für ein geschlossenes Programm „Förderung von Gesundheitsdienstleistungen".

Die CDU-Abgeordneten unterstrichen, dass die Entwicklungen auf dem Gesundheitssektor von hohem wirtschaftlichen Interesse seien. Die Frage, wieweit Betriebe in diesem Bereich zukunftsfähig seien, müsse durch deutliche Akzente der Wirtschaftspolitik unterstützt werden.

Die Senatsvertreter unterstrichen erneut, dass die fachliche Kompetenz hierzu in der zuständigen Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorhanden sei und nicht in der Wirtschaftsbehörde angesiedelt werden müsse. Insbesondere unter dem Stichwort „Schlanker Staat" sei keine Möglichkeit vorhanden, dass die Wirtschaftsbehörde sich hier in eine zusätzliche Verantwortung begebe.

Die CDU-Abgeordneten stellten fest, dass ein erhebliches Investitionsvolumen, aus ihrer Auffassung nach „eigenwilligen" Entscheidungskriterien, von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgelehnt worden sei. Diesen „schlechten" Verlauf von Wirtschaftspolitik gelte es zu korrigieren.

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 16/3142: Förderung der „Branche" Gesundheitsdienstleistungen in Hamburg (Große Anfrage der GAL) Vorsitzender: Hans Jakob Kruse Schriftführerin: Heidemarie Scherweit-Müller

Die Senatsvertreter gaben zu bedenken, dass man bei der Betrachtung nicht allein wirtschaftspolitische, sondern auch finanzpolitische Aspekte sehen müsse. Es gebe einige Projekte, bei denen sich im Verlauf der Zeit herausstelle, dass die Eigendeckungsquote nicht vorhanden sei, und dann müßten staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Davon abgesehen habe es in letzter Zeit erhebliche Neubauprojekte in diesem Sektor in Hamburg gegeben.

Die GAL-Abgeordneten wollten ihre Anfrage auf den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen fokussiert sehen, die in wichtigen Teilen wertschöpfend tätig seien, wie z. B. der Bereich der Molekularbiologie oder der Medizin- und Gerätetechnik. Sie wollten wissen, ob der Senat hier die Notwendigkeit sehe, was besondere Technologieförderung anbelange, weitergehend tätig zu werden.

Die Senatsvertreter machten deutlich, dass der Senat in dieser Hinsicht bereits durch verschiedene Neugründungen tätig geworden sei. Technologiebezogene Kompetenzzentren würden vom Senat ausdrücklich gefördert und unterstützt.

Die SPD-Abgeordneten unterstrichen, dass keine der bestehenden Förderprogramme Existenzgründer und Unternehmen aus dem Bereich der Medizintechnik ausschließen würden. Im Gegenteil seien die Programme branchenneutral und materiell gut ausgestattet. Für marktsteuernde und Ausbildungspotential fördernde Programme seien in diesem Fall andere Politikfachbereiche und nicht die Wirtschaftsbehörde zuständig.

Die GAL-Abgeordneten räumten ein, dass den Existenzgründern und den Unternehmen, die sich erweitern wollten, die Förderprogramme zugute kämen. Sie regten an, den Kontakt zwischen der Wirtschaftsbehörde und der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales aktiv zu betreiben, um sicherzustellen, daß die Sachkompetenz der Fachbehörde genutzt werden könne.

Die Senatsvertreter unterstrichen, dass dieser Kontakt bereits genutzt werde. Sie gaben jedoch zu bedenken, dass die Mehrzahl von Förderentscheidungen nicht innerhalb der Wirtschaftsbehörde, sondern in anderen Gremien, z. B. der Bürgschaftsgemeinschaft, getroffen würden.

Die SPD-Abgeordneten regten an, bei der Besetzung der Bewilligungsausschüsse darauf zu achten, daß in den Bewilligungsausschüssen, die sich mit Anträgen aus dem Gesundheitsdienstleistungsbereich beschäftigten, Mitglieder vorhanden seien, die diesen Markt gut beurteilen könnten.

Die CDU-Abgeordneten hielten es für notwendig, dass die Wirtschaftsbehörde Sachverstand in diesem Bereich innerhalb der eigenen Behörde ausbaue, um in diesem Zukunftsfeld Entscheidungen treffen zu können und dem wirtschaftlichen Rang der „Branche" gerecht zu werden.

Die Senatsvertreter sahen hierzu keine Möglichkeit und unterstrichen, dass die technologiebezogenen Initiativen die Unterstützung der Wirtschaftsbehörde hätten, die eigentlichen Dienstleistungsbereiche jedoch unter die Zuständigkeit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales fallen würden. Sie machten deutlich, dass alle Bereiche, wie z. B. Verkehr, Kultur, Wissenschaft und Forschung, einen wirtschaftlichen Stellenwert hätten, der von der gesamten Landesregierung in Betracht gezogen werde.

Abschließend führten die GAL-Abgeordneten aus, dass es ihnen in ihrer Anfrage darum gegangen sei, aufzuzeigen, wie wichtig die gesamte „Gesundheitsdienstleistungsbranche" sowohl von der Zahl der Beschäftigten als auch von dem erwirtschafteten Volumen für Hamburg sei. Sie räumten ein, dass sie ihre Fragestellung noch stärker auf die wirtschaftlich ökonomischen Aspekte der Wertschöpfung hätten fokussieren sollen, und behielten sich vor, darauf in Zukunft mit einem Antrag zurückzukommen.

III. Ausschußempfehlung

Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den vorstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Heidemarie Scherweit-Müller, Berichterstatterin.