Straßenverkehrsflächen Erschließung Zur Erschließung des Plangebiets werden weitestgehend die vorhandenen Straßen genutzt

Ziegelsteine zu verwenden, bei Verwendung von anderen Fassadenmaterialien sind helle Farbtöne vorzusehen (§ 2

Nummer 7 Satz 1). Hiermit soll ein in der Farbgebung angeglichenes Erscheinungsbild des Gewerbegebiets erreicht werden. Außerdem ist durch konstruktive Architekturelemente eine vertikale Gliederung der Fassaden vorzunehmen (vgl. § 2 Nummer 7 Satz 2), um die Baukörper maßstabgebend zu gliedern. Das Gebiet liegt im Eingangsbereich zum Zentrum Harburgs und ist sowohl von der höher liegenden Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ als auch der Neuländer Straße einsehbar. Städtebauliches Ziel ist es, diesen Eingangsbereich in seinem äußeren Erscheinungsbild ansprechend zu gestalten. Ein neu zu errichtender Gewerbepark auf bisher nahezu unbebautem Gelände bietet die Möglichkeit, durch besondere Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen ein architektonisch harmonisches und farblich angeglichenes Erscheinungsbild zu schaffen, das sich in das Landschafts- und Siedlungsgebiet am Rande des Bezirkszentrums gestalterisch einfügt. Dieses geschieht einerseits durch die Festlegung der Materialien als auch der maßstabsgerechten Gliederung der Fassaden.

Straßenverkehrsflächen, Erschließung

Zur Erschließung des Plangebiets werden weitestgehend die vorhandenen Straßen genutzt. Die nachrichtlich übernommene Bundesfernstraße (Bundesautobahn A 253

­ Harburger Umgehung ­) und die festgesetzte Straße Großmoordamm entsprechen dem vorhandenen Ausbau.

Der Neuländer Weg wird bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Er erschließt das nördlich anschließende Kleingartengelände und die Siedlung Neuland für den Fahrzeugverkehr. Er stellt darüber hinaus eine Fuß- und Radwegeverbindung in Ost- West-Richtung dar.

Die Neuländer Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße zwischen der Bundesautobahn A1 und der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­, Umleitungsstrecke für die Bundesautobahn A1 und Autobahnzubringer für den Stadtteil Harburg und den Harburger Hafen.

Darüber hinaus dient sie unter anderem der örtlichen Erschließung des Gewerbegebiets am Großmoorbogen und den im Plangebiet ausgewiesenen Gewerbeflächen.

Erforderliche Maßnahmen zur Anbindung der Gewerbeflächen an die Neuländer Straße sind:

­ Schaffung notwendiger Abbiegespuren zum Gewerbegebiet in der Neuländer Straße,

­ Verbleib einer Bushaltsstelle im Bereich der Zuwegung zu den Kleingärten und dem Zufahrtsbereich des Gewerbegebiets, um eine Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten,

­ Anpassung der Einmündung des Großmoorbogens in die Neuländer Straße, bedingt durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen des Gewerbegebiets.

Die Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat mehrere Verkehrsuntersuchungen im betroffenen Bereich durchgeführt. Danach wird das künftige Verkehrsaufkommen ausschließlich durch das Gewerbegebiet an der Neuländer Straße mit 5000 Kfz/Tag beziffert. Da dieses sich mit 2000 Kfz/Tag in Richtung Westen und mit 3000

Kfz/Tag in Richtung Osten aufteilt, wird die Zunahme der Verkehrsbelastung der Neuländer Straße infolge des Gewerbegebietes südlich der Neuländer Straße entsprechend 10 bis 15 % betragen.

Im Bebauungsplan sind die nördliche und südliche Straßenbegrenzungslinie der Neuländer Straße weitestgehend dem vorhandenen Ausbau entsprechend ausgewiesen. Nur die jeweiligen Einmündungsbereiche der Gewerbeerschließungsstraße und des Großmoorbogens in die Neuländer Straße werden aufgeweitet, um das künftige Verkehrsaufkommen aus dem Gewerbegebiet bewältigen zu können.

Die Flächen nördlich der Neuländer Straße bis zum Neuländer Weg sind als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Abschirmgrün festgesetzt. Innerhalb dieser Flächen wird die benötigte Straßenverbreiterungsfläche für einen möglichen späteren vierspurigen Endausbau, einschließlich einer Grabenfläche, unverbindlich vorgemerkt. Im Bereich des Neuländer Wegs nördlich der Neuländer Straße ist ein großer Teil des Flurstückes 1204 als Straßenverbreiterungsfläche unverbindlich vorgemerkt. Diese Vormerkung bezieht sich nicht ausschließlich auf die Fläche, die unmittelbar für den eventuellen Ausbau der Neuländer Straße benötigt wird, sondern umfaßt neben dem Straßengraben auch jeweils ein Absetzbecken, einen Reinigungsteich sowie einen Wall und eröffnet die Möglichkeit einer späteren Kreuzungsregelung.

Durch die Vormerkung der Straßenverbreiterungsfläche innerhalb des Abschirmgrüns ist ein Freihalten gewährleistet. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin der Fläche. Vor dem vierspurigen Ausbau der Neuländer Straße ist eine erneute Lärmtechnische Untersuchung notwendig, deren Ergebnis die Grundlage der in einem späteren separaten Bebauungsplanverfahren zu regelnden Lärmschutzmaßnahmen bildet. Des weiteren müssen die späteren Planungen für den Ausbau der Neuländer Straße die Anbindung der Siedlung Neuland berücksichtigen. Bei einem späteren vierspurigen Ausbau der Neuländer Straße ist eine gemeinsame Kreuzung Neuländer Straße/Neuländer Weg/Erschließungsstraße vorgesehen. Zur Zeit gibt es für die Errichtung einer gemeinsamen Kreuzung keine Finanzierungsmöglichkeit, da sie nicht zwingend aus der Gewerbeerschließung folgt. Derzeit verbleibt die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage an ihrem jetzigen Standort. Bei den Planungen des Gewerbegebietes wurde auch geprüft, ob eine gemeinsame Kreuzung mittels Verschieben der Gewerbeerschließungsstraße nach Westen in Höhe des vorhandenen Neuländer Weges (westlich Flurstück 1204) zu erreichen ist. Diese Möglichkeit mußte aus folgenden Gründen verworfen werden:

­ Die Lage der Erschließungsstraße muss im Hinblick auf einen optimalen Gewerbeflächenzuschnitt erfolgen. Die Flächen, die bei einer Verschiebung westlich der Gewerbeerschließungsstraße für den Gewerbepark verbleiben würden, wären zu klein. Eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung der Flächen könnte nicht mehr erfolgen.

­ Die Lage des geplanten Gewerbeparks westlich der Gewerbeerschließungsstraße ist stadtplanerisch zwingend.

Eine Verlagerung in östliche Richtung scheidet aus.

Zum einen sollte der Eingangsbereich nahe der Autobahn in Richtung Innenstadt liegen; zum anderen ist das Plangebiet von West nach Ost hinsichtlich der Gebäudehöhe, der Dichte und des Störungsgrades so gegliedert, dass gemäß dem Rücksichtnahmegebot kleinteiliges und weniger störendes Gewerbe dem Wohngebiet Wohlersweg zugeordnet ist.

Als Ausgleich für den durch den Ausbau der Abbiegespur und Zufahrt zum Gewerbegebiet bedingten Eingriff sollen Baumpflanzungen im Ausbaubereich entlang der Neuländer Straße vorgenommen werden. Weiterhin sind die Vorklärung des verschmutzten Straßenwassers und die Reduzierung der Verkehrsflächen des Neuländer Weges und des Fünfhausener Landweges vorgesehen. Außerdem sind im Bereich der von der Neuländer Straße abzweigenden Erschließungsstraße in das Gewerbegebiet, unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse, Baumpflanzungen vorgesehen.

Innerhalb der Gewerbeflächen soll das Ziel eines ansprechenden Stadtbildes durch die Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützt werden. Deshalb besteht die Absicht, eine repräsentative zentrale Erschließungsachse zu erhalten. Die auf der Planzeichnung dargestellte, unverbindliche Schnittzeichnung der nördlichen Erschließungsstraße verdeutlicht den vorgesehenen Querschnitt sowie der Wegeverbindung im Detail. Die vorgesehene, 27,5 m breite Straßenverkehrsfläche, enthält zwei Fahrstreifen, einen östlichen Parkstreifen, beidseitig mit Baumreihen bepflanzten Grünstreifen sowie beidseitig Gehwege. Ein Radweg ist westlich geplant. Ein Teil der Straßenverkehrsfläche ist als vorgesehene Oberflächenentwässerung gekennzeichnet; dieser Teil ist an seinem Ostrand mit einer Baumreihe zu bepflanzen. Die alleenartig anzulegenden Geh- und Radwege stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen vorhandenen und geplanten Fuß- und Radwegeverbindungen im Raum Neuland dar. Eine Verbindung zwischen der Harburger Innenstadt und der Süderelbe wird somit hergestellt.

Die im Süden liegenden Gewerbeflächen werden über die Straße Lewenwerder erschlossen, auch hier wird der vorgesehene neue Querschnitt der Straße mit einer unverbindlichen Schnittzeichnung verdeutlicht. Vorgesehen ist eine Straßenverbreiterung auf 22 m. Die zusätzlichen Straßenflächen sind für die Herstellung einer Oberflächenentwässerung, eines beidseitigen Gehweges, eines Parkstreifens sowie eines zu bepflanzenden Grünstreifens erforderlich. Im Bereich des offenen Oberflächenentwässerungsgrabens soll auch hier eine Baumreihe gepflanzt werden. Die Anbindung der Straße Lewenwerder erfolgt über die Straße Großmoordamm. Da diese Straße zukünftig von Lkw und Lastzügen genutzt wird, ist eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche erforderlich. Die Flurstücke 2052 und 2057 werden dementsprechend in die Straßenverkehrsfläche miteinbezogen.

Eine fahrverkehrsmäßige Verbindung der beiden Erschließungsstraßen ist nicht vorgesehen, da der gewerbliche Verkehr nicht durch den dann zu erwartenden Durchgangsverkehr zum Autobahnzubringer bzw. zur Harburger Innenstadt beeinträchtigt werden soll. Außerdem entspricht der vorgesehene Querschnitt der Fahrstreifen nicht den hierfür notwendigen Anforderungen.

Weiterhin würde ein weiterer Anschluß an die Neuländer Straße mit Durchgangsverkehr ­ parallel zur Straße Großmoorbogen ­ Probleme in der Verkehrsabwicklung mit sich bringen.

Für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt (vgl. § 2 Nummer 8). Diese Festsetzung wurde vorgenommen, um eine Flexibilität bei der Realisierung der Erschließung zu ermöglichen und die Verkehrsflächen optimal auf die beabsichtigte Bebauung der neu entstehenden Betriebe abstimmen zu können.

Am südlichen Rand des Plangebiets (Blatt 1) ist eine Straßenverkehrsfläche einbezogen worden, die nach dem Bundesfernstraßengesetz festgestellt und im angrenzenden Bebauungsplan Neuland 11 zum Ausbau der Autobahn 253 nachrichtlich übernommen wurde. Die Flächensicherung im Bebauungsplan Neuland 20/Harburg 58 ist erforderlich, um den durch den Bau der Anschlußstelle Harburg-Mitte an die Bundesautobahn 253 ­ Harburger Umgehung ­ veränderten Anschluß der Straße Wohlersstieg an den Großmoordamm planungsrechtlich zu sichern sowie den Anschluß für die im Plangebiet konzipierte Oberflächenentwässerung zu gewährleisten.

Der südlich der Neuländer Straße verlaufende Fünfhausener Landweg wird im Bereich der ausgewiesenen Gewerbegebiete auf eine Breite von 3,5 m reduziert und zu einem Rad-, Fuß- und Schauweg zurückgestuft. Die an der Einmündung des Wendts Weges vorhandene lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeit bleibt erhalten. Dadurch wird der öffentliche Weg durch das Kleingartengebiet über den Wendts Weg mit der Elbe verbunden. Auch an dem Knotenpunkt zum Gewerbegebiet sowie östlich des Einmündungsbereichs des Neuländer Weges können Fußgänger und Radfahrer die Neuländer Straße im Schutz von Lichtsignalanlagen queren.

Der Wohlersweg soll weiterhin über den Fünfhausener Landweg an den Großmoorbogen angeschlossen werden.

Daher wird der Anschluß als Straßenverkehrsfläche mit Brücke über die Fünfhausener Landweg-Wettern ausgewiesen.

Der Bebauungsplan enthält die Kennzeichnung einer Fußgängerbrücke über die Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­. Mit ihr soll eine wichtige Fußgängerverbindung von der Harburger Innenstadt und dem Harburger Binnenhafen an das Fuß- und Radwegenetz in Neuland, mit den Zielpunkten Elbe und Neuländer Baggersee, hergestellt werden. Es handelt sich dabei um eine beabsichtigte Planung, für die noch detaillierte Planungen und Untersuchungen erforderlich sind.

Die nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsbeschluß für die Bundesautobahn ­ Harburger Umgehung ­ vom 29. Juni 1978, ergänzt durch den Planfeststellungsbeschluß vom 26. Juli 1978), festgestellten Straßenverkehrsflächen (Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­) sind nachrichtlich übernommen worden. Zusätzlich werden im Baugenehmigungsverfahren für bauliche Anlagen im 100 m Anbaubeschränkungsbereich an Bundesfernstraßen besondere Bedingungen gestellt:

­ Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ darf durch die neuen Nutzungen des Plangebiets nicht beeinträchtigt werden.

­ Es ist sicherzustellen, dass durch Baukörper und sonstige Anlagen sowie Betrieb und Nutzungen keine Blendungen und Reflexe entstehen können. Hier wird besonders auf Fassadenelemente, Fenster, Innen- und Außenbeleuchtungen sowie Fahrzeugbeleuchtungen hingewiesen.

­ Es darf für die Fahrzeugführer auf der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ keine Beeinträchtigung durch Form, Farbgebung sowie sonstige Gestaltung der Baukörper bzw. Anlagen erfolgen, die eine Ablenkung herbeiführen könnte.

-­ Durch Bau, Betrieb und Unterhaltung der Baulichkeiten sowie sonstiger Anlagen darf weder die Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ noch deren Verkehr beeinträchtigt werden.

­ Der Träger der Straßenbaulast der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ ist von allen Ansprüchen Dritter, die durch die Zustimmung zu den Ausweisungen und deren Realisierung bzw. durch Bau, Betrieb und Unterhaltung der dadurch zulässigen Baulichkeiten und sonstigen Anlagen entstehen, freizuhalten.

­ Werbeanlagen, die die Sicherheit des Verkehrs gefährden, sind unzulässig.

-­ Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Ausweisungen und Festsetzungen des Bebauungsplans keine Ansprüche auf Immissionsschutzmaßnahmen für den Bereich der Umgehungsstraße gegenüber dem Träger der Straßenbaulast der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung ­ bestehen.

Leitungsrecht

Zur schadlosen und sicheren Ableitung des aus dem nördlichen Plangebiet anfallenden Schmutzwassers ist die Verlegung eines Schmutzwassersiels in der geplanten Erschließungsstraße notwendig. Das Siel überquert dabei die Flurstücke 1788, 1796, 1842, 1843, 1835 und 1834. Das auf Blatt 1 der Planzeichnung in Ost-West-Richtung festgesetzte, 5 m breite Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten (vgl. § 2 Nummer 9 Satz 1). Darüber hinaus verläuft parallel zur Bundesautobahn eine unterirdische Abwasserleitung. Die Leitungen sind im Plan gekennzeichnet.

Das auf Blatt 1 der Planzeichnung in Nord-Süd-Richtung festgesetzte, 3 m breite Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Telekom, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten (vgl. § 2 Nummer 9 Satz 2). Diese Festsetzung wurde nach der öffentlichen Auslegung vorgenommen. Die Notwendigkeit ergab sich aufgrund neuer Planungen der Deutschen Telekom, um die Versorgung des geplanten Gewerbegebiets sicherzustellen. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.

Geringfügige Abweichungen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung der Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig (vgl. § 2 Nummer 9, Satz 3 und 4). Überdies sind Eintragungen entsprechender Grunddienstbarkeiten im Grundbuch erforderlich, die den Begünstigten die notwendige Wartung ermöglichen und darüber hinaus sicherstellen sollen, dass die Trassen einschließlich der 3 m bzw. 5 m breiten Schutzstreifen weder bebaut noch mit Bäumen bepflanzt werden. Alternativ können auch Baulasten begründet werden. Die genaue Lage des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden 3 m breiten Leitungsrechts richtet sich nach der Gestaltung der Parkanlage.

Grünflächen

Der Bebauungsplan setzt öffentliche Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen fest. Sie gliedern das Plangebiet, schaffen zusammen mit dem privaten Grün einen ansprechenden Rahmen für das Gewerbegebiet und nehmen Fuß- und Radwege auf. Sie sind Teil eines Systems von Freiräumen, die dem Austausch und der Filterung von Luft dienen und das Stadtklima günstig beeinflussen. Innerhalb der Landschaftsachse von der Elbe zur Harburger Geest sichern die öffentlichen Grünflächen ein Minimum an Vernetzung der Grünfunktionen. Innerhalb der ausgewiesenen Grünflächen ist eine offene Oberflächenentwässerung gekennzeichnet worden. Außerdem dienen diese Flächen der Durchgrünung und Gliederung der Baugebiete und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten für Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Die Flächen sollen naturnah gestaltet werden und mit hochwachsenden, einheimischen Gehölzen bepflanzt oder als Wiesenflächen ausgebildet werden.

Die öffentlichen Grünflächen sollen aus Gründen des Bodenschutzes nicht aufgehöht werden.

Parkanlagen

Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage im südlichen Bereich des Plangebiets (OstWest-Richtung) erfüllt, wie auch die in Nord-Süd-Richtung entlang der östlichen Plangrenze angrenzenden Grünflächen, eine Reihe von Funktionen:

­ Die Grünverbindung zwischen Harburg und dem Baggersee Neuland bzw. nach Norden zur Elbe, als Bestandteil des Freiraumverbundsystems, wird aufgenommen.

Innerhalb der Parkanlage wird die übergeordnete Fußund Radwegeverbindung aus dem Harburger Zentrum in Richtung Elbe zum Neuländer Baggersee gesichert.

­ Flächen für die Oberflächenentwässerung werden innerhalb der Parkanlage vorgemerkt.

­ Die Parkanlage dient der städtebaulichen Gliederung des Gewerbegebiets und sichert Naherholungsmöglichkeiten (Spazierengehen und Lagern) für die Anwohner der Siedlung Wohlersweg und die im Gewerbegebiet künftig arbeitenden Menschen.

­ Die Parkanlage dient als Frischluftschneise und hat eine ausgleichende Funktion.

Die an der Bundesautobahn A 253 ­ Harburger Umgehung

­ vorhandene Böschungshöhe von 4,7 m erfordert eine entsprechende Breite der Grünfläche, damit die hier vorgesehene Fußgängerbrücke über die Fernstraße einschließlich der Rampenaufschüttung erstellt werden kann. Im weiteren Verlauf ist innerhalb der Parkanlage eine offene Oberflächenentwässerung gekennzeichnet worden. Die hier vorgesehenen Gräben ermöglichen durch entsprechende Aufweitungen eine möglichst lange Verweildauer des Niederschlagswassers im Gebiet.

Auch östlich des Einmündungsbereichs Neuländer Straße/Großmoorbogen ist eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Die Parkanlage bietet aufgrund ihrer Größe Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung und hat gegenüber den im Süden außerhalb des Plangebiets ausgewiesenen gewerblichen Nutzungen (Bebauungsplan Neuland 11) eine gliedernde Funktion. Die Parkanlage stellt den nördlichen Eingangsbereich für das geplante Erholungsgebiet am Neuländer Baggersee dar. An ihrem Ostrand führt der bereits erstellte Fuß- und Radweg vom Fünfhausener Landweg zum Neuländer Baggersee. Durch ihre Ausgestaltung soll auf die landschaftliche Besonderheit der großen freien Wiesenflächen hingewiesen werden, die Vernetzung mit anderen Grünflächen/Biotopen soll gefördert und das angrenzende Gewässerbiotop (Fünfhausener-LandwegWettern) gestärkt werden. Es ist daher vorgesehen, die Parkanlage als Feuchtwiesenbiotop mit einzelnen Großbaum- bzw. Großstrauchbeständen zu erhalten und zu entwickeln. Die Vernässung soll gefördert werden. Dazu soll auch eine größere Wasserregenerationsfläche angelegt werden.