Finanzamt

Steuerrückstände in der Freien und Hansestadt Hamburg

Ich frage den Senat:

1. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtrückstände von bisher nicht beglichenen Steuerforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg per 31. Dezember 1999 zum jetzigen Zeitpunkt?

Die Gesamtrückstände an Besitz- und Verkehrsteuern in der Freien und Hansestadt Hamburg belaufen sich zum 31. Dezember 1999 auf 1582 255 TDM.

2. Wie gliedern sich diese Rückstände

a) in die Kategorien „gestundet, Vollziehung ausgesetzt, echte Rückstände und in Vollstreckung befindlich" auf, und

b) wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Steuerarten?

3. Wie stellt sich die historische Entwicklung der Steuerrückstände Hamburgs innerhalb der letzten sechs Jahre dar?

Die Entwicklung der Steuerrückstände (Stand jeweils 31. Welche Informationen zur Einschätzung der Hamburger Steuerrückstände ergeben sich im Rahmen eines direkten Vergleichs mit anderen Bundesländern und dem Bund unter besonderer Berücksichtigung der absoluten Werte sowie den Rückstands-, den Erlaß- und den Niederschlagsquoten?

Die Daten über die Steuerrückstände per 31. Dezember eines jeden Jahres werden von den einzelnen Ländern an das Bundesministerium der Finanzen zur Auswertung und Erstellung einer Gesamtübersicht übermittelt. Die bundesweite Gesamtübersicht der Daten für das Jahr 1999 liegt noch nicht vor.

Auf Basis der Vergleichsdaten der Jahre 1997 und 1998 kann im direkten Vergleich mit anderen Ländern und dem Bund folgendes angemerkt werden:

Auf Hamburg entfallen 5 v.H. (1997) bzw. 5,1 v.H. (1998) des bundesweiten Gesamtkassensolls. Die Veränderung des Gesamtkassensolls im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestaltete sich in Hamburg mit ­0,2 v.H. bzw. 5,8 v.H. dynamischer als im Bundesdurchschnitt mit ­0,5 v.H. bzw. 4,9 v.H.

Der Anteil Hamburgs an den bundesweiten Gesamtrückständen liegt mit 4,3 v.H. bzw. 4,6 v.H. unter seinem Anteil am Gesamtkassensoll.

Die Rückstandsquote bildet das Verhältnis des Rückstands zum Kassensoll ab. Hier liegt Hamburg mit 4,52 v.H. bzw. 4,64 v.H. unter den Bundeswerten von 5,24 v.H. bzw. 5,08 v.H.

Die Erlaßquote liegt unter dem Bundesdurchschnitt von jeweils 0,01 v.H. In absoluten Zahlen hat Hamburg 1,4 bzw. 1,1 Millionen DM erlassen gegenüber bundesweit 45,0 bzw. 61,3 Millionen DM.

Die Niederschlagungsquote ist in Hamburg mit 0,69 v.H. bzw. 0,82 v.H. niedriger als im Bundesdurchschnitt mit 1,36 v.H. bzw. 1,22 v. H.

5. Welche Faktoren sind nach Einschätzung des Senats die wesentlichen Ursachen für die Existenz der Hamburger Steuerrückstände?

6. Wie schätzt der Senat die zukünftige Entwicklung der Steuerrückstände in Hamburg ein?

Spezifisch hamburgische Faktoren sind nicht erkennbar. Generell gilt, dass die Entwicklung der Steuerrückstände mit der Entwicklung des Kassensolls einerseits und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Bund und Ländern andererseits zusammenhängt. Eine aussagekräftige Schätzung der zukünftigen Steuerrückstände in Hamburg ist daher nicht möglich.

7. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher vorgenommen, um den Umfang der Steuerrückstände zu verringern?

Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung der Hamburger Steuerverwaltung insgesamt, wie z. B. verbesserte IuK-Ausstattung und Personalaufstockung, ist hier insbesondere der Wegfall des zweiten Mahnlaufs zu nennen. Seit Januar 1999 wird bereits nach Ablauf der durch die erste Mahnung gesetzten Frist eine Rückstandsanzeige gefertigt. Hierdurch gelangen die nicht bezahlten Steuerschulden schneller in die Vollstreckung. Generell gilt im Vollstreckungsbereich die Regel, dass zeitnahe Vollstreckungsmaßnahmen zu größerem Erfolg führen und damit die Beitreibung der Steuerrückstände effektiver wird.

8. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zukünftig zu ergreifen, um den Umfang der Steuerrückstände nachhaltig zu reduzieren?

9. Sollte der Senat Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerrückstände planen,

a) wie sehen diese Maßnahmen im Detail aus und

b) in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden?

Es wird angestrebt, die Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsinnendienst (z.B. Pfändungen, Zwangsstillegungen von Kfz) zu intensivieren. Die Effektivität wird durch verstärkten Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung verbessert. So werden künftig die erforderlichen Vordrucke auf den Finanzamtsservern zur Verfügung stehen und von den Mitarbeitern über Bildschirm vervollständigt und am Arbeitsplatz ausgedruckt werden können. Niederschlagungen in automatisierter Form erleichtern die Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich nachhaltig. Darüber hinaus ist eine konkrete Arbeitsuntersuchung der Organisationsstruktur von Vollstreckungsstellen aller Hamburger Finanzämter durch den Fachlichen Prüfdienst der zuständigen Behörde ab dem zweiten Quartal 2000 mit dem Ziel der Optimierung der Arbeitsorganisation geplant.