Bierausschank im Volksparkstadion

Betreff: Bierausschank im Volksparkstadion

Die Ungleichbehandlung der Vereine FCSt.Pauli und Hamburger Sportverein hinsichtlich des Ausschankes von Vollbier begründet der Senat mit einer unterschiedlichen Einschätzung von Sicherheitsaspekten. Der HSVhat erklärt, die Verantwortung für die Sicherheit im Stadion zu übernehmen.

Das Lizenzspieler-Statut des Deutschen Fußballbundes sieht gemäß § 23 Z1 der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen (Anhang Nummer 5 zum Lizenzspieler-Statut) vor, daß mit Einwilligung der zuständigen Behörden Ausnahmen vom grundsätzlichen Alkoholverbot zugelassen werden können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. den anhaltenden Vollbier-Verkauf durch fliegende (unerlaubte) Händler dauerhaft zu unterbinden.

2. die bestehende Ungleichbehandlung der Hamburger Bundesliga-Vereine zu beenden und Vollbierausschank im Volksparkstadion zunächst befristet zu genehmigen sowie nach Ablauf der Befristung neu zu entscheiden.