Wohnen

Anwohnerparken

In der Anwohnerparkzone Cremon stehen über die Anwohnerparkregelung hinaus 158 Parkstände zur Verfügung, die mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind. Anwohner mit Parkausweis dürfen dort gebührenfrei parken. In den Anwohnerparkzonen Flughafen und Schaarmarkt können alle Nutzergruppen mit Parkscheibe drei Stunden parken, während Anwohner mit Parkausweis lediglich von der Parkscheibenpflicht ausgenommen sind (Drucksache 16/2192).

Ich frage den Senat:

1. Welche unterschiedlichen Regelungen z. B. hinsichtlich zusätzlicher Parkraumbewirtschaftung, zeitlicher Beschränkungen der Regelungen u.ä. gibt es in den einzelnen Anwohnerparkzonen in Hamburg (bitte nach einzelnen Anwohnerparkzonen aufführen)?

2. Welche Gründe sprechen für diese unterschiedliche Handhabung (bitte für jede Anwohnerparkzone angeben)?

In den Anwohnerparkgebieten wurde ­ mit Ausnahme des Gebiets Cremon ­ eine sparsame Beschilderung gewählt (eingeschränktes Halteverbot, Anwohner mit Parkausweis Nr.... frei). Soweit gebührenpflichtige Parkstände vorhanden sind, stehen diese den Anwohnerinnen und Anwohnern außerhalb der bewirtschafteten Zeiten zusätzlich zur Verfügung. Besucher von Anwohnerinnen und Anwohnern, die dort länger parken wollen, können kostenlos Besucherausweise erhalten. Den Belangen der übrigen Nutzergruppen (Kunden, Kurzzeitbesucher, Lieferverkehr usw.) wurde jeweils durch folgende Einzelregelungen Rechnung getragen:

Im Gebiet Großneumarkt (M 100) wurden für Kurzzeitparker im Bereich von Geschäften Parkstände eingerichtet, die mit Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Für den Lieferverkehr stehen Ladezonen zur Verfügung.

Im Gebiet Schaarmarkt (M 101) wurde wegen des starken Wirtschaftsverkehrs und der ausgeprägten Mischung von Wohnen und Gewerbe zeitlich befristetes Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden im Kernbereich bzw. für drei Stunden im Randbereich zugelassen. Für den Lieferverkehr wurden Ladezonen eingerichtet.

ImGebiet Cremon (M 102) wurden im Gegensatz zu den übrigen Gebieten nur einzelne Bereiche gezielt für das Anwohnerparken ausgewiesen. Darüber hinaus war es aufgrund des großen Bedarfs an Stellflächen für den Wirtschaftsverkehr in Centrumsnähe notwendig, auch für Anwohnerinnen und Anwohner, die nördlich der Ost-West-Straße wohnen, Parkplätze südlich der Ost-West-Straße vorzuhalten. So wurden die mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten, weniger ausgelasteten Parkstände am Dovenfleet in die Regelung einbezogen, die auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern mit Parkausweis genutzt werden können. Dem Wirtschaftsverkehr stehen Ladezonen sowie Kurzparkmöglichkeiten an Parkständen zur Verfügung, die mit Parkuhren und Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.

Im Gebiet St.Pauli (M 200­203) war die besondere Situation des durch zahlreiche Gast- und Vergnügungsstätten geprägten Bereichs insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu berücksichtigen.

So wurden Parkstände mit Parkscheinautomaten eingerichtet, die zum Teil über 24 Stunden bewirtschaftet werden. Für den Lieferverkehr gibt es Ladezonen. Im Bereich eines Supermarktes stehen einzelne Parkstände mit Parkscheibenregelung zur Verfügung.

Das Gebiet Flughafen (N 100) war zuvor durch erhebliche Nutzungskonflikte zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bediensteten des Flughafens und Fluggästen gekennzeichnet. Kurzzeitparker können hier heute bis zu drei Stunden mit Parkscheibe parken. Eine gesonderte Zuweisung bestimmter Kurzzeitparkbereiche für andere Nutzergruppen war nicht erforderlich. Das Dauerparken insbesondere von Fluggästen konnte so wirksam unterbunden werden.

3. Wie hat sich die Mischform zwischen Anwohnerparkregelung und Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten, an denen Inhaber des Anwohnerparkausweises gebührenfrei parken können, in der Anwohnerparkzone Cremon bewährt?

Die Regelung hat sich in diesem besonderen Fall bewährt.

4. Wäre eine Ausdehnung der in 3. genannten Mischform auf alle Hamburger Anwohnerparkzonen denkbar? Wenn ja, wann wird eine entsprechende Umstellung erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Vgl. auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage, Drucksache 16/2192, Frage 11 a).

5. Welche Gründe sprechen gegen eine einheitliche Regelung in Hamburgs Anwohnerparkzonen?

Eine einheitliche Regelung würde den gebietstypischen Besonderheiten nicht gerecht werden, vgl. auch Antwort zu 1. und 2.

6. Sind die Untersuchungen über die Einrichtung von Anwohnerparkzonen für Harburg bereits abgeschlossen? Wenn ja, was haben die Untersuchungen im einzelnen ergeben? Wenn nein, welche Zwischenergebnisse liegen bereits vor und wann werden die Untersuchungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zwischenergebnisse sind noch nicht ausgewertet.