Schule

Wachstumsgerechtes Mobiliar in Hamburger Schulen

Unser Gesundheitssystem wird durch die Zunahme chronischer, aber häufig durch Prävention vermeidbarer Beschwerden belastet. So sind z. B. immer mehr Menschen durch Rückenprobleme und Wirbelsäulenschäden beeinträchtigt. Untersuchungen haben ergeben, dass schon in jungen Jahren die Weichen für Fehlhaltung und Fehlbelastung der Wirbelsäule gestellt werden. Neben der fehlenden Bewegungsmöglichkeit und -bereitschaft werden als weitere wichtige Ursache unzureichende Sitz- und Arbeitsmöbel angeführt. Das Mobiliar in den Hamburger Schulen entspricht nicht immer den Anforderungen an eine gesunde Körperhaltung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Stühle und Tische in den Hamburger staatlichen Schulen werden auf der Grundlage der internationalen Norm DINISO 5970 „Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen ­ Funktionsmaße" beschafft.

Diese Norm legt die auf die unterschiedlichen Körpergrößen zugeschnittenen Funktionsmaße für Stühle und Tische unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen fest. Die Einhaltung der Norm stellt eine den unterschiedlichen Körperproportionen angepasste gute Sitzhaltung sicher. Für die altersund wachstumsgerechte Möblierung stehen in den Hamburger staatlichen Schulen fünf verschiedene Größen von Stühlen und Tischen zur Verfügung. Ferner wird eine weitere ­ nicht in der DINISO 5970 enthaltene ­ Größe für besonders hoch gewachsene Schülerinnen und Schüler vorgehalten. Damit ist sichergestellt, dass auch ohne die Verwendung von deutlich teurerem höhenverstellbaren Mobiliar für alle Schülerinnen und Schüler die passenden Tisch-Stuhl-Kombinationen angeboten werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist dem Senat die o. g. Problematik bekannt? Wenn ja, in welcher Form und welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, in welcher Form wird sich der Senat in Zukunft mit der Problematik befassen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wird das in den Schulen eingesetzte Mobiliar regelmäßig hinsichtlich der Anpassung an das Körper- und Entwicklungswachstum der Kinder überprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht?

Nach der unter anderem im Verwaltungshandbuch für Schulen abgedruckten „Anleitung und Hinweise zur Größenverteilung des Gestühls in Klassenräumen sowie Reparatur von Stahlrohrstühlen" sind die Schulen gehalten, im Hinblick auf die Körpergröße die Zuordnung von Tisch und Stuhl zu überprüfen und ggf. zu ändern. Darüber hinaus erhalten die Schulen jährlich mit einem Rundschreiben zur Bewirtschaftung von Schulmobiliar Hinweise zu ergonomischen Anforderungen und zu den Richtmaßen.

3. In welchen Schulen gibt es welche alters- und wachstumsgerechte (verstellbare) Bestuhlung und Tische?

4. In welchen Schulen fehlt wachstumsgerechtes Mobiliar? (Bitte konkret benennen.)

5. Wo bzw. in welchen Schulen sollen in den nächsten zwei Jahren zusätzlich verstellbare Stühle und Tische angeschafft bzw. eingesetzt werden?

6. Sind weitere Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung. Für spezielle Sonderschulen (z.B. Schulen für Körperbehinderte) wird auf Anforderung höhenverstellbares Gestühl beschafft. Darüber hinaus ist die Beschaffung höhenverstellbarer Stühle und Tische nicht vorgesehen.

7. Welche Mittel sind in welcher Höhe für neue, wachstumsgerechte Möbel bisher im Haushalt vorgesehen (Titel)? Haushaltsmittel für höhenverstellbares Mobiliar sind im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen.

Generell wird die Neubeschaffung von Tischen und Stühlen zentral aus dem Titel 3010.812.01 „Einrichtungsausstattung von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen" (Ansatz 2000: 8,0 Millionen DM) vorgenommen. Die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung in Eigenbewirtschaftung durch die Schulen erfolgt aus dem Kontenrahmen Sachausgaben, Titel 515.99 „Geräte und Ausstattungsgegenstände der Verwaltung" (an die Schulen verteilte Mittel für das Jahr 2000: rund 5,3 Millionen DM). Im Übrigen vgl. Vorbemerkung.

8. In welcher Höhe wären Mittel erforderlich, um alle Schulen und Klassen mit verstellbaren Tischen und Stühlen auszurüsten?

Die Ausstattung eines Schülerarbeitsplatzes mit höhenverstellbarem Tisch und Stuhl in mittlerer Qualität kostet ca. 625 DM. Allein für die Klassenräume der rund 160 000 Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen würde dies eine Investitionssumme von rund 100 Millionen DM erfordern.

Gegenwärtig kostet die Ausstattung eines Schülerarbeitsplatzes 210,30 DM.

9. In welcher Höhe entstehen in Hamburg jährlich Kosten, um Menschen mit Rückenproblemen zu behandeln?

Angaben zur Höhe der Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Rückenproblemen von Menschen in Hamburg entstehen, liegen nicht vor.