Wir hätten uns aber gewünscht dass diese Verordnung schneller vorgelegt worden wäre

Rot Grün

Abg. Hinners (CDU)) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird der vom Senat vorgelegten Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen zustimmen, so viel vorweg!

Wir hätten uns aber gewünscht, dass diese Verordnung schneller vorgelegt worden wäre. In der bereits im letzten Jahr beschlossenen Waffenverbotszone dürfen in der Zeit von 20 Uhr bis morgens 8 Uhr weder Waffen, die erlaubnisfrei geführt werden dürfen, noch Waffen, für die eine Erlaubnis erteilt worden ist, mitgeführt werden.

Neben diesen vom Waffengesetz erfassten und definierten Waffen gibt es jedoch eine Reihe von weiteren Gegenständen, die zur Verletzung oder Tötung von Menschen geeignet sind und nicht vom Waffengesetz erfasst werden, Herr Tschöpe hat schon darauf hingewiesen. Dazu gehören beispielsweise Messer, soweit sie nicht bereits vom Waffengesetz erfasst werden, Hieb- oder Stoßwaffen wie Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder Ähnliches, Handschuhe mit harten Bandagen, Äxte oder Beile sowie Rasierklingen oder zweckentfremdete angeschärfte Werkzeuge wie zum Beispiel Teppichmesser oder Schraubendreher. Es soll Menschen geben, die so etwas permanent mit sich herumtragen.

Nach polizeilichen Erkenntnissen wurden diese gefährlichen Gegenstände in dem bezeichneten Gebiet in der Vergangenheit nicht nur mitgeführt, sondern auch gegen Personen eingesetzt. Dabei hat es in mehreren Fällen schwere Verletzungen und sogar ein Tötungsdelikt gegeben. Insoweit ist die heute zur Abstimmung vorliegende Polizeiverordnung nach unserer Ansicht eine zwingend erforderliche Ergänzung für die bestehende Waffenverbotszone.

Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein darüber hat Herr Tschöpe auch schon gesprochen -, dass es auch weiterhin Gegenstände geben wird, die bei einem missbräuchlichen Einsatz lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können und weder von der hier in Rede stehenden Rechtsverordnung oder Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen noch von der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen in der Waffenverbotszone erfasst werden. Ich denke da beispielsweise an zerbrochene Flaschen. Der Senat sollte diesbezüglich meines Erachtens analog zur Hamburger Regelung für diesen örtlichen Bereich über ein Verbot von Glasflaschen nachdenken und entsprechende Verhandlungen mit Brauereien,)

Geschäften und Gaststätten führen. Das Gleiche gilt natürlich für weitere gefährliche Gegenstände, die bisher nicht von der Verordnung erfasst werden. Das bedeutet, dass der Senat die weitere Entwicklung permanent überprüfen muss und, wenn nötig, die Verordnungen zur Waffenverbotszone entsprechend ergänzt werden.

In diesem Zusammenhang fordert die CDU-Fraktion den Senat ferner auf, insbesondere die Entwicklung auf der Bremer Bürgerweide hinsichtlich der Osterwiese - darauf hat Herr Tschöpe auch schon hingewiesen -, des Freimarktes und des Mitführens von Waffen oder gefährlichen Gegenständen zu betrachten, und, wenn nötig, die Waffenverbotszone entsprechend zeitlich und räumlich auszuweiten.

Die in der vorliegenden Verordnung bezeichneten Ausnahmen sind sinnvoll und ausreichend. Ebenso wird begrüßt, dass das Stadtamt für den Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen kann, verbunden mit Bedingungen oder Auflagen, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Bei den bekannten und hier schon umfangreich diskutierten Problemen des Stadtamtes fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, das Stadtamt auch personell und durch weitere geeignete Maßnahmen in die Lage zu versetzen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Waffenverbotszone auch ausreichend wahrnehmen zu können. Die Bremische Bürgerschaft wird nun heute der entsprechenden Polizeiverordnung zustimmen und somit für einen Rot Grün großen Bereich der Bremer Innenstadt ein solches Verbot erlassen.

Lassen Sie mich kurz auf die damalige erste Lesung in diesem Haus eingehen! Wir waren uns interfraktionell einig, dass es sinnvoll ist, Waffen aus dem gesellschaftlichen Alltag zu verdrängen, insbesondere im Bereich der Diskomeile, einem Bereich, in dem es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auch mit Waffen gekommen war.

Eine kleine Auseinandersetzung gab es hier in diesem Haus über den Weg der Waffenverbotszone. Ich kann mich daran erinnern, die CDU hat dem Ganzen zugestimmt, und DIE LINKE und die FDP haben sich bei einigen Punkten enthalten.

Bremen hat sich erstmals auf diesen für unsere Stadt unbekannten Weg gemacht, und wie es mit unbekannten Wegen so ist, da ist man etwas behutsamer im Tempo und in der Beschleunigung.

Wichtig ist aber, der Senat hat das Ziel erreicht und legt uns nun heute die entsprechende Polizeiverordnung für das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vor. In der Innendeputation haben wir dies bereits einvernehmlich mit allen Fraktionen begrüßt, und ich gehe auch heute von einer sehr breiten Zustimmung aus.

Uns Grünen ist bewusst, dass wir mit der Waffenverbotszone und Polizeiverordnung nicht sofort die Diskomeile befrieden werden. Wir fanden das angemessen und auch unbedingt durchführbar. Anders sehen wir momentan die Situation bei der jetzt vorgelegten Verordnung. Uns ist der Wirkmechanismus, dass man bestimmte Gegenstände durch das Waffengesetz im Grunde genommen nicht erfassen kann, dass man dazu eine Polizeiverordnung nimmt, sehr wohl bewusst. Wir begrüßen auch, dass dieser Weg für Bremen gefunden wurde, aber für uns ist es ein großes Fragezeichen, warum denn jetzt das Gebiet dermaßen ausgedehnt werden soll. Dem Antrag ist eine Karte beigefügt.

Wenn ich die hier einmal hochhalten darf, dann sieht man eigentlich, früher war die Diskomeile hier der Breitenweg, und nun haben wir im Grunde genommen in der jetzt vorliegenden Verordnung die ganze Bahnhofsvorstadt darin.

Der Kollege Tschöpe hat gesagt, das Ziel ist eine waffenfreie Stadt. Dem Ziel schließen wir uns sicherlich an, aber ein Fragezeichen ist für uns LINKE doch wieder deutlich gegeben, wenn das bedeutet, dass im Grunde genommen jedes Quartier nach und nach mit einer Waffenverbotszone und so weiter überzogen wird. Warum sagen wir das? Warum nehmen wir diese Position ein? Der Kollege Hinners von der CDU hat schon deutlich gesagt: Wenn so eine Verbotszone etwas nutzen soll, dann muss natürlich auch sichergestellt sein, dass man in diesem Bereich kontrolliert. Dazu hat Herr Hinners natürlich zu Recht entsprechend mehr Polizei gefordert, und auch im Ordnungsamt wird es große Schwierigkeiten geben, diese Verordnung umzusetzen.

Dann muss man aber auch deutlich sagen, das bedeutet, dass in einem ganzen Stadtteil jetzt im Grunde genommen die Polizei angehalten ist, permanent zu kontrollieren, ob Bürger, die da he)

Rot Grün rumlaufen, möglicherweise verbotene Gegenstände oder Waffen mit sich führen. Sonst macht das Ganze keinen Sinn, sonst kann man gleich sagen, so, wie es bisher gewesen ist, man kontrolliert sehr engmaschig auf der Diskomeile, was ich für eine sehr erfolgreiche Aktion gehalten habe. Aber dass man jetzt im Grunde genommen, um das wirksam zu machen, den ganzen Stadtteil damit belegt, das finden wir nicht in Ordnung.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kosten kommen auch noch dazu, aber na ja, die waren bei uns nie so sehr im Vordergrund, hätte eigentlich von Ihnen kommen müssen, aber es ist dieses Mal nicht so. Ich denke, für uns hat sich in den letzten Monaten deutlich gezeigt, wenn wir an die Vorratsdatenspeicherung, an sonstige Kontrollmaßnahmen denken, dass es irgendwo auch einmal einen Punkt geben muss.

Der Punkt, finde ich, ist hier, wenn das über ganze Stadtteile ausgedehnt wird, einfach überschritten. Deshalb sagen wir, das Ganze ist punktuell eine sinnvolle Angelegenheit, aber nicht bezogen auf einen ganzen Stadtteil.

(Beifall bei der LINKEN) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Abg. Woltemath (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP wird der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen zustimmen, und ich will auch kurz begründen, warum! Wir unterstützen alle Maßnahmen, die ein Sicherheitsgewinn für die Menschen in Bremen sind, und es ist schon mit Recht gesagt worden, es gibt kein Bürgerrecht darauf, Waffen zu führen. Wir wollen eine waffenfreie und vor allen Dingen auch darüber hinausgehend natürlich eine gewaltfreie Stadt, (Beifall) und in diesem Sinne betrachten wir diese Waffenverbotszone zunächst einmal auch als eine Art Modellversuch, für Bremen zu schauen, wie es funktioniert. Vor allen Dingen, was sehr wichtig ist

- das ist auch schon betont worden -, hier muss dann auch permanent kontrolliert werden, denn nur wenn Kontrollen durchgeführt werden, wird auch die Glaubhaftigkeit dieser Verordnung dokumentiert. Deshalb brauchen wir ausreichend Personal beim Stadtamt und auch bei der Polizei, und das haben wir als FDP wiederholt gefordert.

Der zweite für uns natürlich sehr wichtige Punkt ist, dass regelmäßig auch in der zuständigen Innendeputation darüber berichtet wird, damit wir auch sehr zügig über Erfahrungen Kenntnis gewinnen, sodass man auch zügig darauf reagieren kann.

(Beifall bei der FDP)

Wir brauchen eine Mentalität zur Gewaltfreiheit.

Dazu, denke ich, haben wir ja auch dieses richtungweisende Projekt Stopp der Jugendgewalt auf den Weg gebracht, denn es sind ja nicht allein die Waffen, sondern es sind die Menschen, die diese Waffen führen, die diese Probleme auslösen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, eine sehr entscheidende Frage ist die Mentalität, und das kann man, wenn man auf den amerikanischen Kontinent geht, sehr deutlich sehen. In den USA - ich weiß nicht, wie viele Waffen dort verbreitet sind - ist eine Waffenmentalität vorhanden, im benachbarten Kanada ist sie überhaupt nicht vorhanden, und die Kriminalität und die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, sind in Kanada wesentlich geringer als in den USA. Dadurch ist die Sicherheit in Kanada höher als in den USA, obwohl es dort mehr Waffen gibt. Unter diesem Aspekt sind wir für Bewusstseins- und Mentalitätsbildung, dass es eine Gesellschaft ohne Gewalt geben muss und ohne Waffen, und deshalb unterstützen wir dieses Vorgehen. - Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Abg. Tschöpe (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Erlanson, ein bisschen erstaunt bin ich jetzt ja schon nach dem Ablauf der Debatten, auch in der Innendeputation, da sowohl die Waffenverbotszone als auch die Polizeiverfügung, über die wir heute diskutieren, einstimmig beschlossen worden ist, das heißt, auch mit den Vertretern ihrer Partei.

Diskutiert worden ist dort auch nicht die räumliche Ausdehnung, aber vielleicht kann man ja noch ein paar Hinweise geben, warum diese jetzt problematisch ist.

Dieses Gebiet - das ist nämlich die Grundvoraussetzung einer Waffenverbotszone - ist ein Gebiet, in dem Straftaten vermehrt mit Waffen verübt worden sind. Wenn Sie genau hinschauen, ist dies das Gebiet, in dem die meisten Bremer Diskotheken liegen. Das ist das Gebiet, in dem die Leute nachts unterwegs sind, plus Bahnhofsvorplatz.