Benennung von Straßen und Rechtschreibung Nach der neuen Rechtschreibung müßten viele Straßennamen umbenannt werden

Benennung von Straßen und Rechtschreibung

Nach der neuen Rechtschreibung müßten viele Straßennamen umbenannt werden. Demgegenüber steht die Auffassung, dass es sich bei Straßennamen um Eigennamen handelt, die nicht der neuen Rechtschreibung unterliegen.

Ich frage deswegen den Senat:

1. Ist es richtig, dass in Hamburg Straßennamen von einer Senatskommission beschlossen werden? Oder von wem sonst?

Die Verkehrsflächen werden vom Senat benannt. Die Vollversammlung des Senats entscheidet in Fällen mit grundsätzlicher oder politischer Bedeutung, sonst entscheidet die Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen für den Senat.

2. Ist eine Umbenennung aller hamburgischen Straßennamen auf die neuen Regeln der Rechtschreibung schon von dieser Kommission beschlossen worden?

3. Oder ist sie vorgesehen?

Nein.

4. Falls ja zu Frage 2 oder 3: Wie hoch sind die Kosten einer solchen Straßennamen-Rechtschreibreform?

Entfällt.

5. Falls nein zu Frage 2: Warum wird in den Briefbögen des Bezirksamts Wandsbek die Schloßstraße als Schlossstraße geschrieben?

Im Rahmen der Überarbeitung der Kopfbögen des Bezirksamtes Wandsbek war ab Mai 1999 die Anschrift entsprechend den neuen Rechtschreibregeln in „Schlossstraße" geändert worden. Da es sich aber bei Straßennamen um Eigennamen handelt und insoweit von einem Bestandsschutz ­ auch zugunsten der Anlieger ­ ausgegangen wird, wird wieder die Schreibweise „Schloßstraße" verwendet werden.

6. Falls die zuständige Kommission bei der Umbenennung der Schloßstraße in Schlossstraße nicht beteiligt worden ist, was gedenkt sie zu tun?

Entfällt.