Schule

Laufbahn Sportplatz Tegelsbarg

Auch wenn die Sportanlage Tegelsbarg durch Gerichtsurteile weiter nur eingeschränkt für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb genutzt werden kann, werden die Anlagen von Vereinen, Schulen und Hobbysportlern in der übrigen Zeit stark in Anspruch genommen.

Die ca. 25 Jahre alte Laufbahn (Tartan-Rundbahn) ist inzwischen durch Altersverschleiß und intensive Nutzung (insbesondere der Innenbahn) stark in Mitleidenschaft gezogen (Wellen und Absenkungen) und dringend erneuerungsbedürftig.

Ich frage den Senat:

1. Teilt der Senat meine Einschätzung über den Zustand der Laufbahn?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Erneuerung der Laufbahn?

3. Wann ist eine Erneuerung geplant?

Die Kosten für die Laufbahnerneuerung betragen ­ auf Basis einer Kostenschätzung des zuständigen Bezirksamtes vom Dezember 1999 ­ voraussichtlich rund 590000 DM. Vorbehaltlich der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft ist die Erneuerung für das Jahr 2002 vorgesehen.

4. Wie ist der Stand der Bemühungen des Senats, dass die Sportanlage Tegelsbarg wieder uneingeschränkt für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb genutzt werden kann?

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1989 verpflichtet sicherzustellen, dass nur eine eingeschränkte Nutzung der Bezirkssportanlage Tegelsbarg ­ insbesondere für Wettkämpfe, Fußballspiele und Fußballtraining ­ stattfindet.

Nach Inkrafttreten der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung im Juli 1991 und Erstellung eines Schallgutachtens durch den TÜV Nord im Februar 1994 hatte das zuständige Bezirksamt eine über die gerichtliche Entscheidung hinausgehende Nutzung der Sportanlage ­ insbesondere für den Fußballsport ­ zugelassen.

In den gegen diese Nutzungserweiterung angestrengten gerichtlichen Eilverfahren unterlag das Bezirksamt, so dass seit März 1996 wieder nur eine eingeschränkte Nutzung stattfindet. Die Entscheidung in dem seit 1996 laufenden Hauptsacheverfahren steht noch aus.