Plakatwerbung für Hamburger Kultureinrichtungen

Seit 1. April 1999 wird das sogenannte Wilde Plakatieren mit Bußgeldern von bis zu 100 000 DM geahndet. Statt dessen sollen durch Aufstellen von Kulturlitfaßsäulen und Plakatrahmen an Ampelschaltkästen (sogenannte Moskitos) sowie Bauzäunen attraktive Kulturwerbeträger an werbewirksamen Standorten geschaffen werden. Das Anmieten dieser Werbeflächen ist für die vielen kleinen Veranstalter und Stadtteileinrichtungen mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die angesichts der permanent geringer werdenden öffentlichen Zuwendungen nicht zu erbringen sind.

In Hamburg hatte die Wildplakatierung seit Beginn der neunziger Jahre sprunghaft zugenommen und zu einer erheblichen Verunstaltung des Stadtbildes geführt. Ursache für diese Entwicklung waren kommerzielle Wildplakatierungsfirmen, die öffentliche und private Flächen an Schaufenstern, Brücken, Zäunen, Bauzäunen usw. in der Regel ohne die Erlaubnis des Eigentümers und ohne die erforderlichen Genehmigungen beklebten. Um dieser erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes zu begegnen, wurde ein Konzept entwickelt, das auf drei Säulen beruht:

­ Verstöße gegen die einschlägigen Verbote werden umgehend und spürbar sanktioniert.

­ Der wirtschaftliche Erfolg der Wildplakatierung wird durch rasche Beseitigung der Plakate aufgehoben.

­ Zur Wahrung der Standortqualität Hamburgs als Kultur- und Medienstadt werden zusätzliche Flächen für legale Kulturplakatierung zur Verfügung gestellt.

In der Umsetzung dieses Konzeptes wurde, nachdem die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen hatte, das nach dem Hamburgischen Wegegesetz zulässige Höchstbußgeld auf 100 000 DM anzuheben, eine Zentralstelle im Bezirksamt Hamburg-Nord eingerichtet, der die Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen gegen Wildplakatierung für das gesamte Gebiet der FHH übertragen wurde.

Mit der Firma Hamburger Außenwerbung GmbH wurde ein Vertrag abgeschlossen, der die umgehende Beseitigung von Wildplakatierung auf öffentlichen Flächen vorsieht. Zur Absicherung der Werbebedürfnisse für Kulturveranstaltungen wurde der Hamburger Außenwerbung GmbH im Rahmen des ihr zustehenden Werberechts gestattet,

­ die Schaltkästen für Lichtsignalanlagen mit einwandfrei gestalteten Werbeträgern für die Aufnahme von 2000 Plakaten im DIN-A1-Format auszustatten,

­ 225 neue Kultursäulen für insgesamt 7750 DIN-A1-Plakate zu errichten und

­ bis zu 6000 Plakate auf einwandfrei gestalteten Plakatwerbeträgern an Bauzäunen auf öffentlichen

Wegen anzubringen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Nachdem ursprünglich für „Wildes Plakatieren" in Hamburg eine Gesamtfläche von ca. 75000 DIN-A4-Flächen zur Verfügung stand, wie groß ist die Fläche, die nun für derartige Werbemaßnahmen durch die Hamburger Außenwerbung (HAW) zur Verfügung gestellt wird? (Bitte getrennt für die verschiedenen Stadtteile angeben, wie viele Flächen jeweils angemietet werden können und wie viele als Sonderwerbeträger in den Bezirken zusätzlich kostenlos zur Verfügung stehen.)

Es trifft nicht zu, dass ursprünglich in Hamburg eine Gesamtfläche von ca. 75000 DIN-A4-Flächen für Wildplakatierung genutzt wurde. Aufgrund von Zählungen durchgeführte Hochrechnungen haben eine Höchstzahl von 45 000 bis 50 000 genutzten DIN-A1-Flächen ergeben, die durch Wildplakatierung genutzt wurden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Teil der Standorte teilweise wochenlang nicht neu belegt wurde.

Mit Stand vom 13. April 2000 stehen insgesamt 10 200 DIN-A1-Kulturwerbeflächen im Rahmen des mit der Hamburger Außenwerbung GmbH geschlossenen Vertrages zur Verfügung. Im einzelnen:

­ 100 Kultursäulen mit 2800 DIN-A1-Flächen,

­ 2200 Rahmen an den Schaltschränken der Lichtsignalanlagen („Moskitos") sowie

­ 5200 DIN-A1-Flächen an Bauzäunen.

Von den Kultursäulen stehen im Bereich der Bezirksämter Altona 31, Bergedorf sechs, Harburg 13, Mitte 16, Nord 32 und in Wandsbek zwei. Eine Zuordnung der „Moskitos" und der Bauzäune auf die einzelnen Stadtteile ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Nach Aufbau der zusätzlichen Kulturwerbeträger werden ausschließlich für Kulturveranstaltungen ca. 15 000 zusätzliche Flächen zur Verfügung stehen. Da während der Aufbauphase die Zurückdrängung der Wildplakatierung ebenfalls nur schrittweise vor sich geht, ist zu jeder Zeit ein ausreichendes Angebot an Werbeflächen für Kulturveranstaltungen gesichert.

Den Bezirken stehen darüber hinaus 100 Sonderwerbeträger (sogenannte Bezirksinformationstafeln) mit 800 DIN-A1-Flächen kostenlos zur Verfügung.

2. Wie viele Kulturlitfaßsäulen sowie „Moskitos" und Bauzäune stehen derzeit bereits zur Verfügung, und zu welchen Konditionen ist eine Anmietung möglich? (Bitte getrennt angeben, bei unterschiedlichen Tarifen auch nach Stadtteilen getrennt.)

Der Preis je Tag und DIN-A1-Plakat beträgt für Kulturveranstalter an den Kultursäulen ca. 0,57 DM. Für „Moskitos" 1,43 DM und am Bauzaun ca. 0,34 DM.

Neben diesen Tarifen werden bis zu 10 Prozent der Werbeflächen für ein ermäßigtes Entgelt den Kleinstveranstaltern angeboten. Die Preise betragen pro DIN-A1-Fläche und Tag für die Kultursäulen 0,12 DM, für die „Moskitos" 0,30 DM und für Bauzäune 0,07 DM.

Damit wird kleinen Veranstaltern und Stadtteileinrichtungen ein ausreichendes Kontingent der Werbeflächen zu einem Tarif angeboten, der unterhalb des Tarifs der ehemaligen Wildplakatierer liegt.

3. Ist eine Erweiterung der Kulturwerbeflächen geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und wann kann mit einer Fertigstellung gerechnet werden?

Über die Zahl von ca. 15 000 DIN-A1-Flächen hinaus ist eine Erweiterung der Kulturwerbeflächen auf öffentlichen Wegen nicht geplant.

4. Trifft es zu, dass Hamburger Kulturveranstalter bei der Vergabe dieser reinen „Kulturwerbeflächen" bevorzugt berücksichtigt werden? Wenn ja:

a) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anmietung für kulturfremde Branchen möglich?

b) Bezahlen diese Einrichtungen höhere Gebühren? Welche?

Auf den Schaltschränken, Bauzäunen und Kultursäulen ist Werbung für kulturelle Veranstaltungen vorrangig zu berücksichtigen; reine Wirtschaftswerbung ist ausgeschlossen. Kulturrabattierung wird nur für Kulturwerbung gewährt. Es wird nicht zwischen Hamburger und auswärtigen Veranstaltern differenziert.

4. c) Wie stellt der Senat die Transparenz bei der Vergabe sicher?

Die Hamburger Außenwerbung GmbH sowie ihre im Bereich der Kulturwerbung tätige Tochtergesellschaft Kulturmedien Hamburg GmbH sind im Rahmen des mit der FHH abgeschlossenen Werberechtsvertrages für die Belegung der von ihr errichteten Werbeflächen selbst verantwortlich. Eine staatliche Einflußnahme auf die Vergabe von Werbeflächen ist bisher nicht erforderlich.

5. Wie haben sich die Einnahmen der Hamburger Außenwerbung GmbH vor dem Hintergrund entwickelt, dass seit dem 1. April 1999 „Wildes Plakatieren" mit einem Bußgeld bis zu 100000 DM bedroht wird? (Bitte für die letzten fünf Jahre getrennt angeben.)

Nach Auskunft der Hamburger Außenwerbung hat sich die Erhöhung der Bußgeldandrohung nicht auf die Entwicklung ihrer Einnahmen ausgewirkt.

6. Teilt der Senat meine Ansicht, dass diese Mehreinnahmen den institutionell geförderten Hamburger Kultureinrichtungen als Werbeetat zur Verfügung gestellt werden sollten?

Wenn ja, wann kann mit einer Umsetzung demzufolge gerechnet werden? Wenn nein, wie sollen diese Einrichtungen die hohen Werbekosten erwirtschaften, insbesondere die Stadtteilkultur, die zu einem ganz überwiegenden Teil nur durch ehrenamtlichen Einsatz betrieben wird?

Nein. Es ist durch den Vertrag mit der Hamburger Außenwerbung sichergestellt, dass Stadtteilkultur zu günstigeren Bedingungen plakatieren kann, als dies auf dem freien Markt möglich wäre.

7. Trifft es zu, dass das „Wilde Plakatieren" seit Erlaß der Bußgeldandrohung erheblich nachgelassen hat? Wenn ja:

a) Welche Kosten könnte die Stadt durch den geringeren Aufwand an Säuberungsaktionen einsparen?

b) Welche Einnahmen könnte die Stadt durch die Verhängung von Bußgeldern für „Wildes Plakatieren" erzielen?

c) Besteht die Möglichkeit, auch diese Beträge anteilig den institutionell geförderten Kultureinrichtungen für Plakatwerbung zur Verfügung zu stellen?

Die Erhöhung der Bußgeldandrohung allein hat nicht zu einem Nachlassen der Wildplakatierung geführt. Erst der Einsatz der Zentralstelle Wildplakatierung und die konsequente Beseitigung der Wildplakatierung durch die Hamburger Außenwerbung haben zum Nachlassen der Wildplakatierung geführt.

Kosten konnten nicht eingespart werden, da die betroffenen Flächen vorher nicht gereinigt wurden. Bußgeldeinnahmen aus der Verfolgung von Wildplakatierung wurden vor der Einrichtung der Zentralstelle Wildplakatierung nicht gesondert erfaßt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Zentralstelle, die im September 1999 ihre Arbeit aufgenommen hat, lag bei der Verhinderung neuer Wildplakatierungen auch unter Einsatz von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung. Seit ihrer Einrichtung wurden Bußgeldeinnahmen in Höhe von 548 DM erzielt. Die Bußgeldeinnahmen fließen ohne Zweckbindung dem allgemeinen Haushalt der FHH zu.

8. Welchen Inhalt hat der zwischen der HAW und der FHH geschlossene Vertrag über die Kommerzialisierung der Kulturwerbeflächen?

Ein Vertrag über die „Kommerzialisierung der Kulturwerbeflächen" wurde von der FHH nicht abgeschlossen. Wegen der Inhalte des zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Außenwerbung abgeschlossenen Vertrages wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen.

9. a) Inwieweit wurde das Konzept „2/3 putzen, 1/3 nutzen", das die Deutsche Städtereklame bereits in anderen Großstädten umgesetzt hat, für Hamburg modifiziert?

Das in Hamburg umgesetzte Modell unterscheidet sich nicht in nennenswerter Weise von den in anderen deutschen Großstädten nach dem Konzept „2/3 Putzen ­ 1/3 Nutzen" umgesetzten Modellen.

9. b) Wurden die Hamburger Kulturveranstalter bei der Erstellung des Konzeptes beteiligt?

Inwiefern?

Zur Vorbereitung des Konzepts wurden mehrere Informationsgespräche mit der Interessengemeinschaft Hamburger Kulturveranstalter sowie weiteren nicht organisierten Veranstaltern geführt.

10. Aus welchen Gründen ist der Senat der Forderung der Hamburger Kulturveranstalter nach insgesamt 30 000 DIN-A4-Flächen nicht nachgekommen, was etwa einem Drittel der ehemals „Wilden Plakatflächen" entsprochen hätte?

Das Kontingent von ca. 15000 Flächen für Kulturreklame entspricht einem Drittel der ehemaligen Wildplakatierungsflächen. Dem Wunsch der Kulturveranstalter und der Hamburger Außenwerbung, mehr Kulturwerbeflächen zur Verfügung zu stellen, wurde mit Rücksicht auf das hamburgische Stadtbild nicht entsprochen.

11. Hat der Senat seine Zusage für ausschließlich erstklassige Standorte dieser Werbeflächen eingehalten?

Ja; allerdings sind noch nicht alle Standorte abschließend festgelegt.

12. Teilt der Senat meine Ansicht, dass insbesondere Konzertveranstalter, die monatlich für eine Vielzahl von Veranstaltungen werben müssen, durch diese hohen Kosten unangemessen benachteiligt werden und somit staatlich reglementiert wird, welche Veranstaltungen beworben werden?

Nein.