Tarifverträge

Öffentliche Förderung für die Beschäftigungsgesellschaft Chance GmbH

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Chance GmbH ­ eine Tochtergesellschaft der SAGA ­ mit arbeitsmarktpolitischen Mitteln in Millionenhöhe. Dabei wurde der Chance GmbH seitens der FHH weitgehend das Monopol auf die Durchführung der sogenannten Hausbetreuer-Projekte in SAGA-Häusern übertragen.

Das Hausbetreuerprojekt richtet sich an alle Hamburger Mitglieder des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, also auch an Genossenschaften und andere Wohnungsunternehmen. Neben der CHANCE beteiligt sich noch ein anderer Beschäftigungsträger ­ die G.A.T.E. GmbH ­ an dem Projekt.

Insofern trifft die Vorbemerkung der Fragestellerin, wonach „der CHANCEGmbH seitens der FHH weitgehend das Monopol auf die Durchführung der sogenannten Hausbetreuer-Projekte in SAGA-Häusern übertragen" wurde, nicht zu.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage einer Stellungnahme der CHANCE wie folgt.

1. Wie viele SAM-Beschäftigte hat die Chance GmbH derzeit, und wie hoch ist die Planzahl für 2000 und 2001?

Ist-Bestand am 26. April 2000: 211 Beschäftigte.

Soll-Bestand am 31. Dezember 2000: 264 Beschäftigte.

Für 2001 können noch keine Angaben gemacht werden.

2. Wie hoch ist derzeit die jährliche Pro-Kopf-Förderung für die SAM-Beschäftigten der Chance GmbH, und wie hoch ist die geplante Förderung für das nächste Jahr durch die FHH?

Die zuständige Behörde fördert jeden SAM-Beschäftigten (SAM= Struktur-Anpassungs-Maßnahmen) derzeit mit jährlich 15 500 DM.

Für 2001 können noch keine Angaben gemacht werden.

3. Gibt es seitens der Chance GmbH Anfragen an die FHH, die Fördersumme zu erhöhen, wenn ja, um wieviel und für welchen Zweck?

Ja, die CHANCE ist um Möglichkeiten einer nicht quantifizierten Erhöhung der Fördersumme bemüht.

4. Gibt es nach Ansicht des Senats bei der SAGA einen realen Bedarf für Hausbetreuer/innen in bestimmten Wohnbereichen?

Ja.

5. Wenn Pförtneraufgaben, die die Hausbetreuer/innen mit abdecken, laut Auffassung des Senats nicht zu den Regelaufgaben von Wohnungsunternehmen gehören (Drucksache 16/972), weshalb werden die Hausbetreuer/innen dann über SAM-Stellen eingestellt und nicht über ABM-Stellen, damit das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt ist?

Für die Förderung von SAM-Maßnahmen sprach vor allem, dass dort der einzelne Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum verbleiben kann, als dieses bei ABM gegeben wäre. Das unterstützt die begleitende praktische Qualifizierung und fördert die Einarbeitung sowie die allgemeine und individuelle Weiterbildung der Beschäftigten.

6. a) Hat die BAGS mit der Chance GmbH eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen?

b) Wenn ja, wie hoch ist der angestrebte Übergang in reguläre Beschäftigung von ehemaligen SAM-Beschäftigten der Chance GmbH veranschlagt?

c) Wenn nein, warum nicht?

Förderungsgrundlage für 1999 ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung.

Da das Hausbetreuerprojekt erst in der zweiten Hälfte 1999 startete, war eine sinnvolle Festlegung einer Übergangsquote in reguläre Beschäftigung nicht möglich. Dieses wird für 2000 ff. angestrebt.

7. a) Trifft es zu, dass die Altonaer Beschäftigungsgesellschaft im Rahmen eines Assessments die Auswahl der SAM-Beschäftigten für die Chance GmbH vornimmt?

b) Wenn ja, ist der Geschäftsführer der Chance GmbH direkt beim Assessment-Verfahren anwesend?

8. Trifft es zu, dass die Geschäftsführung der Chance bei der Auswahl der zukünftigen SAMBeschäftigten darauf dringt, dass Personen eingestellt werden, die wenig vermittlungshemmende Merkmale aufweisen und primär den Einsatzzwecken der Chance dienlich sind?

9. Korrespondiert die Tatsache, dass die Chance keine Sozialpädagogen einstellt, damit, daß die Chance keine SAM-Beschäftigten einstellt, die eine soziale Begleitung und Betreuung erfordern?

Nein.

10. a) Trifft es zu, dass der tariflose Zustand der Chance GmbH dadurch aufgehoben werden soll, dass die Chance GmbH als AVH-Mitglied einen Tarifvertrag mit der ÖTV anstrebt?

b) Wenn ja, soll das Niveau des neuen Tarifvertrags der AVH unterhalb des Tarifvertrags des THB liegen, der in Hamburg der anerkannte Tarifvertrag für den öffentlichen Beschäftigungsbereich bei SGB-III-geförderten Trägern ist?

c) Wenn nein, warum hat sich die Chance GmbH geweigert, die Entgelte der SAMBeschäftigten analog dem Regeltarif TVögbH V zu gestalten?

Die CHANCE strebt einen Tarifvertrag als Mitglied der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg (AVH) an. Da es noch keine Tarifverhandlungen gegeben hat, sind Aussagen über das zukünftige Tarifniveau nicht möglich.

11. Ist dem Senat bekannt, dass der ortsübliche Referenztarif für die Chance GmbH der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft (HBV) ist, an den die Muttergesellschaft SAGA gebunden ist und der bei einer korrekten Eingruppierung der Hausbetreuer ein Entgelt für selbige vorsieht, das trotz Absenkung auf 80 Prozent vom Tarif oberhalb des Niveaus des in Hamburg angewandten TVögBHV läge?

Der Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft kann nicht „ortsüblicher Referenztarif" für die CHANCE sein, da sie als Beschäftigungsträger keine wohnungswirtschaftlichen Leistungen erbringt und somit nicht unter den fachlichen Geltungsbereich des „Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft" fällt.

12. Gab es Gespräche zwischen der HBV und dem Senat darüber, dass die FHH in Millionenhöhe Zuwendungen an die Chance GmbH leistet für befristete Beschäftigungsverhältnisse, deren Entgelte unterhalb der im SGB III für ABM festgelegten zwanzigprozentigen Absenkung zur marktüblichen Vergütung liegen, und, wenn ja, wie steht die HBV zur öffentlichen Subventionierung von Entgelten im „zweiten" Arbeitsmarkt, die unterhalb der gesetzlichen Absenkungspflicht liegen?

Nein.