Klimawandel

Der Klimawandel führt bereits jetzt zu zunehmenden Starkregenereignissen. Dies stellt unsere Kanalisation in Verbindung mit einer fortschreitenden Versiegelung unserer Stadt vor immer größere Herausforderungen. Deshalb hat die Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen vorgesehen, dass in dieser rot-grünen Regierung geprüft wird, ob eine gesplittete Entwässerungsgebühr Gerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung erhöht.

Inzwischen hat die Rechtsprechung in anderen Bundesländern die Frage der Gerechtigkeit beantwortet und die Einführung gesplitteter Entwäs) serungsgebühren gefordert. Die gleiche Forderung hatte auch der Rechnungshof in Bremen aufgestellt. Wenn die privaten Haushalte, aber auch Gewerbebetriebe mit einem geringen Anteil von Regenwasser in ihrem Abwasser, über eine am Frischwasser orientierte Entwässerungsgebühr die Ableitung des Regenwassers bei den großen Flächenversieglern finanzieren müssen, ist das nicht gerecht.

Eine am Frischwasser orientierte Entwässerungsgebühr ist gerade auch eine Benachteiligung vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Eine gesplittete Entwässerungsgebühr wird aber auch zu mehr Belastungen bei Gewerbebetrieben, etwa in der Logistikbranche, führen. Je nach örtlichen Verhältnissen bestehen aber Möglichkeiten, diesen Mehraufwand zu vermeiden, indem zum Beispiel das Niederschlagswasser auch in Oberflächengewässer geleitet wird, wo eine Versickerung örtlich nicht möglich ist.

Der Umweltsenator wird die Betriebe bei der Umsetzung der notwendigen technischen Maßnahmen umfassend beraten und unterstützen. So wird die gesplittete Entwässerungsgebühr auch ihre ökologische Lenkungswirkung zeigen. Entsprechend hat der rot-grüne Senat, wie bereits von meiner Kollegin Frau Dr. Mathes erwähnt, bereits am 2. September 2008 entschieden, die Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr vorzubereiten. Den Zeithorizont hat Frau Dr. Mathes ebenfalls aufgezeigt. Mit Beschluss vom 18. November 2008 hat sich der Senat entschieden, dabei die Einführung des sogenannten Freiburger Modells zu verfolgen. Demnach soll die gesplittete Entwässerungsgebühr nur bei Grundstücken ab 1 000 Quadratmetern versiegelter und an die öffentliche Kanalisation angeschlossener Fläche verbindlich angewandt werden. Die Nutzer kleiner versiegelter Grundstücke sollen jedoch auf Antrag ebenfalls die gesplittete Veranlagung erhalten können.

Zur Vorbereitung der Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr gehört die Klärung der Bemessungsgrundlage für den auf das Niederschlagswasser entfallenden Anteil der Entwässerungsgebühr. Dazu müssen die erforderlichen Daten - wo nötig auch unter Mitwirkung der Betroffenen - erhoben und zusammengeführt werden können. Das soll dieses Ortsgesetz regeln. Zum Beispiel müssen alle versiegelten Flächen der Stadt über Luftbildauswertungen erfasst werden. Prozent der deutschen Großstädte haben bereits eine gesplittete Entwässerungsgebühr. Es wird Zeit, dass Bremen dazukommt! - Vielen Dank!

Rot Grün

Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Abg. Imhoff (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gesplittete Entwässerungsgebühr ist nichts Neues. Wie Frau Dr. Mathes eben schon gesagt hat, hat sie das hier schon einmal im Jahr 2005 beantragt. Wir haben uns schon damals dagegen entschieden, weil sie natürlich den Mittelstand und die Gewerbebetriebe hier in Bremen auch ein Stück weit belastet.

Warum wir diesen Antrag hier ablehnen, möchte ich Ihnen auch kurz erklären: Weil die Kosten für Mittelstand und Gewerbe vorher nicht geprüft worden sind. Was jetzt für Kosten auf die einzelnen Betriebe zukommen, ist in keiner Weise vom Senat oder von der Verwaltung durchgecheckt worden. Das Mittelstandsfördergesetz ist hier nicht auf das neue Gesetz angewandt worden.

Das Mittelstandsfördergesetz sagt aus, dass man jedes neue Gesetz, das man beschließt, daraufhin prüft, inwiefern der Mittelstand dementsprechend schlechter gestellt wird. Das hat hier keine Anwendung gefunden, insofern können wir dem auch nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU) Man muss gerade in Zeiten der Rezession auch noch einmal sagen, wir haben hier vor einer Woche gestanden und das Konjunkturpaket II beschlossen, wir kämpfen hier um jeden Arbeitsplatz, und nun wird nicht einmal vom Senat geprüft, inwiefern das eine Belastung für die Bremer Betriebe ist. Das ist in meinen Augen unverständlich.

(Beifall bei der CDU) Man kann aus dem Kopf Betriebe nennen, ob das der Großmarkt Bremen ist oder Coca-Cola oder im GVZ die ganzen Firmen, die viele Containerstellflächen brauchen. Entweder sie bezahlen diese neue gesplittete Entwässerungsgebühr, wenn sie denn kommt, oder sie müssen halt umbauen, das kostet aber auch Geld. Insofern ist es auch eine Belastung. Ich denke, hier hätte der Senat vorher ein bisschen überlegen und prüfen müssen, und deswegen lehnen wir das Gesetz ab. Danke schön!

(Beifall bei der CDU) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Abg. Dr. Buhlert (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen es ausdrücklich, dass eine gesplittete Entwässerungsgebühr in Bremen eingeführt werden soll, denn es ist richtig, dass hier der Weg beschritten wird, um dafür zu sorgen, dass Niederschlagswasser, das nicht zwingend in eine Kläranlage muss, dort auch nicht hineinkommt. Wir haben kein Grundwasserproblem hier, das haben andere Regionen, aber wir haben durchaus ein Problem mit dem Stadtklima, und da können mehr entsiegelte Flächen durchaus das eine oder andere dazutun.

Insofern ist es auch gerechter, wenn wir das splitten, gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass es heute schon möglich ist, auf Nachweis eine geringere Gebühr zu bekommen, wenn man sagt, wir lassen das versickern, wir haben eine andere Möglichkeit. Wir haben heute schon die Möglichkeit der Gebührensenkung, eine Sache, die eben auch hilfreich ist. Außerdem gibt es die Bagatellgrenze, die dazu führt, dass kleinere Gewerbebetriebe nicht so schnell dort hineinlaufen. Insofern denken wir auch, dass das für den Mittelstand tragbar ist.

Wir sind aber der Meinung, dass natürlich auch dieses Gesetz abgeprüft hätte werden können.

Auf der anderen Seite hätte uns das nicht in unserer Entscheidung bewegt, sondern nur in der Frage, wie man es endgültig ausgestaltet. Bezüglich der Ausgestaltung werden wir sicherlich noch das eine oder andere erleben und sehen, wenn wir die genaueren Daten und auch noch die Möglichkeit haben, das eine oder andere nachzusteuern. In diesem Sinne werden wir hier diesem vorliegenden Ortsgesetz zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Abg. Rupp (DIE LINKE)) Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen!

Die Maßnahmen sind notwendig, es ist sinnvoll, in diese Richtung zu gehen. Ich mache nur zwei Randbemerkungen dazu! Erstens: Wenn es so ist, dass die Kommune investieren muss, um das aufkommende Regenwasser irgendwie zu kanalisieren, erzeugt das Kosten. Ich denke, man kann sie auch an diejenigen ein Stück weit weitergeben, die an dieser Form von Infrastruktur partizipieren.

Ich bin auch relativ sicher, dass die Dramatik die)

Rot Grün ser Kostenentwicklung nicht so ist, dass gleich wieder Betriebe schließen müssen.

Das Zweite ist, ich gehe davon aus, dass in der Beratung über die Kläranlage auch besprochen worden ist, dass man die Regenwasserzuflüsse nicht gänzlich sein lässt, weil ich aus sehr konkreter Erfahrung weiß, dass es natürlich auch ein gewisses Maß an Regenwasser braucht, um die Dinge dann auch dorthin zu transportieren. Eine hohe Konzentration von Schadstoff ist auch nicht immer gewünscht. Man muss auch immer etwas genauer schauen, wie weit man die Ableitung von Regenwasser oder Versickerung von Regenwasser treibt, weil es sonst an vielen Orten in der Kanalisation möglicherweise auch ein paar geruchsintensive Stellen gibt. - Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN) Präsident Weber: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auch nur noch einmal zwei Anmerkungen zu dem Beitrag der CDU machen, die als einzige hier im Parlament diesen Änderungen nicht zustimmen will! Das Erste ist, ich will noch einmal klarstellen, das Mittelstandsförderungsgesetz ist ein Förderungsgesetz, aber kein Mittelstandssubventionsgesetz, das besagt, dass andere die Kosten, die entstehen, subventionieren müssen, wenn flächenintensive Betriebe diese erzeugen.

Das Zweite ist, darauf möchte ich auch noch einmal hinweisen, denn es verwundert mich schon:

Wir haben das Thema, zwar nicht unter diesem Titel, im Rechnungsprüfungsausschuss unter dem Begriff Kanalbenutzungsgebühr länger behandelt, es war genau das gleiche Thema. Im Rechnungsprüfungsausschuss haben wir einstimmig mit den Stimmen der CDU beschlossen, dass hier das Ressort aufgefordert wird, die Rechtsprechung zu berücksichtigen.

(Abg. Focke [CDU]: Es soll ja nur untersucht werden! Das hat damit nichts zu tun!)

Die neuere Rechtsprechung sagt einfach zwingend, dass man diese gesplittete Entwässerungsgebühr auch einführen muss.

(Abg. Focke [CDU]: Dann machen Sie das doch!)

Insofern verwundert mich dieses unterschiedliche Verhalten doch sehr. - Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ich kann mich kurzfassen, weil die Dinge im Detail schon dargelegt worden sind, vor allen Dingen von Frau Dr. Mathes und Herrn Dennhardt. Ich will noch einmal sagen, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist ökologisch vernünftig, sie ist gerecht, weil es eine verursachungsgerechte Kostenanlastung gibt, und sie ist auch wirtschaftsverträglich, erstens, weil es eine Bagatellgrenze gibt, Stichwort Mittelstand, und zweitens, weil diejenigen, die viel Fläche versiegeln, durchaus die Möglichkeit haben, dieser Gebühr zu entgehen, indem sie das Wasser beispielsweise sammeln und direkt einleiten. Also ist es alles in allem eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir hier tun.

Es ist wirklich sehr traurig, dass die CDU dem nicht zustimmt, weil es einfach nur naheliegend ist. Wenn Sie sagen, Herr Imhoff, im Jahr 2005 wäre das alles nichts Neues gewesen: Ja, aber es war damals schon richtig, nur jetzt setzen wir es um, das ist der Unterschied! Vielleicht auch noch einmal die Zahlen! Flächenversiegelung, 130 Hektar pro Tag in Deutschland!

Das Ziel der Bundesregierung, mit der Sie auch irgendwie verbunden sind, ist es, diese bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren! Wenn man die Flächenversiegelung reduzieren will, muss man sich Instrumente ausdenken. Dieses Instrument ist in hervorragender Weise geeignet, Nichtversiegelung ökonomisch zu belohnen. Was gibt es Wirksameres als ökonomische Anreize, um diese Sache so zu machen? All das zu sagen, wäre eigentlich gar nicht nötig gewesen, denn darum geht es heute in diesem Ortsgesetz gar nicht.

In diesem Ortsgesetz geht es eigentlich nur darum - das wurde von Herrn Dennhardt auch schon gesagt -, dass wir die Bemessungsgrundlage klären. Darum geht es, und weil wir uns für diesen Weg entschieden haben, brauchen wir jetzt verstärkt Luftbilder. Zur Ermittlung der versiegelten Flächen der Stadtgemeinde Bremen wird eine Befliegung erfolgen, bei der Luftbilder des gesamten Stadtgebietes erzeugt werden. Diese Bilder werden neben anderen Daten als Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr herangezogen. Die jetzt bei Bremen bereits vorhandenen analogen Luftbilder sind für diesen Zweck leider nicht geeignet, deswegen müssen wir diese Zusatzbefliegung machen.