Die Behörden tragen die Verantwortung für eine auskömmliche Bewirtschaftung der ihnen mit den Budgets insgesamt zugewiesenen

Außerdem werden die Beiträge für die Haushaltskonsolidierung berücksichtigt.

Die Behörden tragen die Verantwortung für eine auskömmliche Bewirtschaftung der ihnen mit den Budgets insgesamt zugewiesenen Personalmittel.

Zurück Nachsteuerung zentral veranschlagter Mittel

Zentral im Einzelplan 9.2 werden neben den nicht von der Zuschlagskalkulation erfaßten und deshalb nicht in die Budgetierung einbezogenen Anteilen an Versorgungskosten und Beihilfen Mittel zur Finanzierung von Mehrbedarfen veranschlagt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts noch nicht auf Einzelpläne aufteilbar sind. Die Mittel werden von der Finanzbehörde in die dezentralen Budgets nachgesteuert, sobald die Höhe der zusätzlichen Bedarfe konkretisiert ist. Dies gilt ebenso, soweit Veränderungen der Aufgaben- und Organisationsstrukturen, die sich auf den Stellenbestand und die Zahl der Beschäftigten auswirken, bei der Budgetermittlung nicht berücksichtigt wurden.

Zurück Dezentrale Steuerung der Budgets

Über das allgemeine Ziel der Einhaltung der Budgets hinaus sollen mit der dezentralen Ressourcensteuerung zugleich zusätzliche Anreize zur wirtschaftlichen Mittelverwendung gegeben werden. Nach dem jeweiligen Haushaltsbeschluß besteht die Möglichkeit der Übertragung nicht verbrauchter Personalmittel auf das Folgejahr. Die Bildung von Ausgaberesten bedarf der Einwilligung der Finanzbehörde.

Budgetüberschreitungen können sich trotz zielorientierter Bewirtschaftung ergeben, wenn Entwicklungen oder Ereignisse mit Auswirkungen auf den Mittelabfluß eintreten, die von den Budgetverantwortlichen nicht oder nur wenig beeinflußt werden können.

Beispiele hierfür sind:

- Zu geringe Fluktuationsrate, um die für die Haushaltskonsolidierung pauschal festgelegten Beträge in voller Höhe zu erbringen,

- nur begrenzt steuerbare personalwirtschaftliche Entwicklungen wie z. B. der Saldo aus Beurlaubungen und Rückkehrern aus Beurlaubungen,

- quantitative Veränderungen der Beschäftigtenstruktur aufgrund personalpolitischer Entscheidungen des Senats.

Abweichungen von den einzelnen Budgets, die sich in den rechnerischen Jahresergebnissen der Budgets dokumentieren, sind Gegenstand der Bewertung des Steuerungsverhaltens der Behörden (Resteverfahren).

Der Klärungsbedarf hinsichtlich der Ursachen für Budgetabweichungen konzentriert sich vorrangig auf die Fragen, ob

- die mit den Budgets zugewiesenen Mittel auskömmlich bemessen waren,

- die Bewirtschaftungs- und Steuerungsaufgaben hinreichend wahrgenommen worden sind,

- Anhaltspunkte für Über- oder Unterveranschlagungen vorliegen, die nachträgliche Sollkorrekturen erforderlich machen.

Zurück Auswirkungen von Budgetabweichungen

Übertragene positive Haushaltsreste stehen im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung und erhöhen insoweit die finanziellen Handlungsspielräume. Die bei zu verantwortenden Budgetüberschreitungen festgestellten negativen Reste werden im Folgejahr von den Budgets abgesetzt. Zusätzlich vermindern bzw. erhöhen diese Beträge die Ist-Basis bei der Aufstellung der Startbudgets für das übernächste Jahr.

Zurück Beschäftigungsvolumen

Das Beschäftigungsvolumen ist die in Vollzeitbeschäftigung umgerechnete jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl; es entspricht der für die Aufgabenerledigung eingesetzten Personalkapazität und ist damit ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die Entwicklung der Personalkosten. Die Frage, welches Beschäftigungsvolumen für die im Planjahr vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden soll, spielt im weiteren Verfahren zur Budgetermittlung nach derzeitiger Praxis keine Rolle. Es wird lediglich im Berichtswesen nachträglich für die unterjährige Steuerung der Personalausgabenbudgets ein aus der Budgetsumme errechnetes Beschäftigungsvolumen als zusätzliche Orientierungsgröße in seiner aktuellen und auf das Jahresende hochgerechneten Entwicklung angegeben.

Zurück Berichtswesen

Das Personalamt hat Steuerungsinstrumente konzipiert, auf deren Basis schrittweise ein personalwirtschaftliches Controlling auf68 gebaut werden soll. Es stellt in enger Abstimmung mit der Finanzbehörde den Behörden seit Januar 1999 - ausgehend von den Daten der Bezügeabrechnung - einen monatlichen Abgleich von Soll- und Ist-Werten für ihre Budgets zur Verfügung, der auch eine Hochrechnung bis zum Ende des Planjahres enthält. Das Berichtsinstrumentarium wird unter Beteiligung der Behörden kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt. Ziel dabei ist es, Senat und Behörden ein standardisiertes Personalberichtswesen zur Analyse und Prognose von Struktur- und Kostendaten und deren Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Personenbezogene Hochrechnungen z. B. oder die Darstellung finanzieller Auswirkungen geplanter personalwirtschaftlicher Maßnahmen sind noch nicht möglich. Außerdem sind einigen Behörden nicht alle im Berichtswesen bereitgestellten Dateien bekannt oder es fehlt z.T. an Kenntnissen beim Umgang mit diesen Dateien. Vor diesem Hintergrund haben sich einzelne Behörden in Eigenentwicklung ergänzende Instrumente zur unterjährigen Steuerung der Personalausgabenbudgets geschaffen, die teilweise auch manuelle Dateneingaben erfordern.

Zurück Bewertung durch den Rechnungshof

Nach fast dreijähriger Erfahrung mit der Budgetierung der Personalausgaben kann hinsichtlich der Zielerreichung eine Reihe positiver Veränderungen festgestellt werden. Diese dokumentieren sich unter verwaltungsmäßigen und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten

- in einer verbesserten Zuordnung der Personalkosten zu den Aufgabenbereichen,

- in der für die Personalwirtschaft erreichten Kostenbetroffenheit und damit in einem deutlich gestiegenen Kostenbewußtsein,

- im erweiterten Rahmen für eine flexible Verwendung von Personal- und Sachmitteln,

- in der - auch konsolidierungsbedingten - Planung und Umsetzung zahlreicher aufgabenkritischer und geschäftsprozeßoptimierender Maßnahmen,

- in einer wirksameren und besser nachvollziehbaren Realisierung der auf den Personalhaushalt entfallenden Konsolidierungsvorgaben und unter personalpolitischen Gesichtspunkten

- in der grundsätzlichen haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Gleichbehandlung von Beamten und Tarifpersonal.