Verschmelzung der Stiftung Technologie-Beratungszentrum und der TUHH Technologie GmbH

Die Entscheidung über die endgültige Verschmelzung der Stiftung Technologie-Beratungszentrum und der TUHH Technologie GmbH sollte nach drei Jahren der vorläufigen Zusammenführung der beiden Einrichtungen nunmehr getroffen werden.

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Im Anschluß an die Prüfung des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung und jene des Mikroelektronik-Anwendungszentrums hat der Rechnungshof seine Untersuchungen auf dem Sektor des Technologietransfers tätiger Einrichtungen 1998/99 mit der Prüfung bei der TUHH Technologie GmbH (TuTech) und der Stiftung Technologie-Beratungszentrum (TBZ) fortgesetzt.

Die TuTech entstand 1992 aus der Technologievermittlungsstelle der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) in der Erwartung, so erfolgreicher Drittmittelprojekte einwerben und die mit den Projekten verbundenen Verwaltungsaufgaben insgesamt wirtschaftlicher als die TUHH erfüllen zu können.

Das bereits 1983 gegründete, unter der Aufsicht der Wirtschaftsbehörde stehende TBZ sollte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in Hamburg bei der Entwicklung, Verbesserung und Markteinführung von Produkten und Verfahren unterstützen, und zwar im wesentlichen durch technologieorientierte Beratung sowie durch Wissenstransfer und Informations- und Kooperationsvermittlung.

Zur Erfassung der Wirkungen des Technologietransfers in Hamburg ließ die Verwaltung 1994/95 eine breit angelegte externe Untersuchung durchführen. Die Wirksamkeit des TBZ wurde darin in einigen Bereichen seiner Arbeit als vergleichsweise gering eingeschätzt. TBZ, TuTech und das Mikroelektronik-Anwendungszentrum erarbeiteten 1996 deshalb auf Anregung der Wirtschaftsbehörde Konzepte zur Neugliederung der Technologietransfer-Struktur in Hamburg. Als Folge der Vorschläge wurde das TBZ Anfang 1997 mit der TuTech vorläufig zusammengeführt.

Bei seiner Prüfung hat der Rechnungshof die Frage der wirksamen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung insbesondere nach der vorläufigen Zusammenführung in den Vordergrund gestellt.

Zurück Unternehmenskonzept

Für die TuTech liegen auch sieben Jahre nach ihrer Gründung immer noch kein Zielbild und kein daraus abgeleitetes Unternehmenskonzept vor. Die in der Gründungsdrucksache3 und den seitdem mit anderen Institutionen abgeschlossenen Kooperationsverträgen - z.T. implizit - zum Ausdruck kommenden Ziele sowie die Weisungen des Aufsichtsrats ersetzen kein Zielbild. Im übrigen sind auch nicht alle von der TuTech durchgeführten Maßnahmen vom Zielkatalog der Gründungsdrucksache abgedeckt. Das Erfordernis, ein Zielbild zu entwickeln, ist nach der Zusammenlegung von TuTech und TBZ noch dringender geworden. Die Vorgabe von Zielbildern ist unverzichtbare Voraussetzung für die Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen und eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des jeweiligen Unternehmenskonzepts.

Der Rechnungshof hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung und die TUHH aufgefordert, nunmehr ein Zielbild aufzustellen und die TuTech auf dessen Grundlage ein Unternehmenskonzept entwickeln zu lassen.

Die Verwaltung hat in Aussicht gestellt, dass die TuTech in Kürze einen Entwurf für ein Unternehmenskonzept vorlegen werde.

Der Rechnungshof hält nach wie vor auch ein Zielbild für erforderlich.000 DM erhöht worden, ohne zuvor die erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde einzuholen.

Der Rechnungshof hat die Verwaltung aufgefordert, die Zustimmung nachzuholen.

Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass die Zustimmung der Finanzbehörde zur Erhöhung des Stammkapitals nachträglich eingeholt werde.

Zurück Erweiterte Jahresabschlußprüfung

Der Stadt steht gemäß § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GmbH i.V.m. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) das Recht zu, im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll wie bei allen öffentlichen Unternehmen in den Antworten zu einem von der Finanzbehörde vorgegebenen ausführlichen Fragenkatalog dokumentiert werden.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass dieser Fragenkatalog bei der Prüfung der TuTech-Jahresabschlüsse 1996 und 1997 vom beauftragten Wirtschaftsprüfer zum großen Teil unvollständig oder nichtssagend beantwortet wurde. So können daraus u.a. keine befriedigenden Aussagen über die Geeignetheit von Geschäftsordnung, Geschäftsverteilungsplan und Kostenrechnung, über die Einholung von Konkurrenzangeboten bei Investitionen und Beschaffungen, über den Versicherungsschutz und die Wahrnehmung der Aufgaben einer Innenrevision entnommen werden.

Der Rechnungshof hat die zuständige Behörde und die TuTech darauf hingewiesen, dass sie auf die vollständige Beantwortung des Fragenkatalogs durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer zu achten haben.

Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass der Fragenkatalog künftig beachtet werde.

Zurück Wirtschaftlichkeitsvergleich

Als die TuTech 1992 gegründet wurde, hatte diese Maßnahme Modellcharakter. Der Senat und die TUHH versprachen sich hiervon u.a. eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung bei der Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln.