Die Umweltbehörde hat erklärt dass der ökologische Nutzen der Holzpfahlwand positiv zu beurteilen sei

Eine Verbesserung der Gewässergüte durch die Holzpfahlwand lässt sich anhand meßbarer Parameter nicht belegen.

Die Umweltbehörde hat erklärt, dass der ökologische Nutzen der Holzpfahlwand positiv zu beurteilen sei. Allerdings lasse sich die ökologische Wirksamkeit nicht ohne weiteres transparent und meßbar machen. Somit bleibt die zugedachte ökologische Funktion und Wirkung zweifelhaft.

- Die absehbar kurze Standzeit der Holzpfahlwand war der Umweltbehörde im voraus bekannt. Sie hat erklärt, die Kosten für den Rückbau seien bei der Errichtung der Pfahlwand nicht in die Überlegungen einbezogen worden, weil eine detaillierte Planung der neuen Hochwasserschutzwand noch sehr vage erschienen sei. Eine quantifizierte Ermittlung des Nutzens und eine vollständige Erfassung der Kosten für den Bau der Holzpfahlwand wurden nicht vorgenommen. Deshalb war eine Nutzen-Kosten-Abwägung nicht möglich. Der Aspekt der kurzen Standzeit und die erforderlichen Rückbaukosten blieben unbeachtet.

Der Rechnungshof hat den aus funktioneller und ökologischer Sicht nicht begründbaren und zudem kostenaufwendigen Bau der Holzpfahlwand beanstandet.

Zurück Unterhaltung des öffentlichen Grüns

Die veränderten Rahmenbedingungen für die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im öffentlichen Grün erfordern einen effizienteren Mitteleinsatz und Entscheidungen über Prioritäten und Standardverringerungen.

Die Gartenbaudienststellen nutzen den Wettbewerb nur unzureichend. Die bisher weit überwiegend freihändig vergebenen Unterhaltungsarbeiten müssen künftig verstärkt ausgeschrieben werden.

Leistungen für rund 10 Mio DM jährlich werden im Stundenlohn abgerechnet. Dies muss zugunsten von Leistungsverträgen eingeschränkt werden. Die Vergabe zusammenhängender Leistungen in mehreren Teilverträgen ist unzulässig.

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Veränderte Rahmenbedingungen

Die für die Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns einschließlich des Straßenbegleitgrüns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind seit 1993 von rund 24 Mio DM jährlich auf unter 20 Mio DM abgesenkt worden. Gleichzeitig ist der Anlagenbestand qualitativ und quantitativ deutlich gewachsen. Zugenommen haben insbesondere Grünflächen, die eine kostenintensivere Pflege erfordern. Auch die Anzahl von z. B. Bänken und Sesseln in Grünanlagen sowie der Bestand an Straßenbäumen sind stark angestiegen.

Nach Angaben der Verwaltung haben angesichts der trotz Flächenzuwachs begrenzten Haushaltsmittel

- zunehmende Vandalismusschäden und

- erhöhter Nutzungsdruck auf die Grünanlagen zu einem stetigen Pflegerückstand und damit z.T. bereits zu eingeschränkter Nutzbarkeit von Anlagen geführt.

Diese veränderten Rahmenbedingungen haben bisher zu keiner grundsätzlichen Veränderung in der Aufgabenwahrnehmung geführt. Zwar liegt ein Gutachten über eine künftige Neustrukturierung der Aufgaben und Organisation der Gartenbauabteilungen in den Bezirken vor, eine Entscheidung über die Umsetzung wurde aber nicht getroffen.

Bei der Umweltbehörde und den bezirklichen Gartenbaudienststellen wird z.Z. eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die Aufgabenwahrnehmung im Grünbereich entwickelt. Diese soll die bedarfsgerechte Ermittlung des notwendigen Aufwands zur Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns unterstützen. Ziel ist es, den Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel und Kräfte organisatorisch möglichst optimal und wirtschaftlich zu steuern. Erste Ergebnisse sollen im Jahr 2000 zur Verfügung stehen.

Der Rechnungshof erwartet, dass die KLR zügig eingeführt wird, damit

- die verfügbaren Mittel bedarfsgerecht zugewiesen und eingesetzt und

- die erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten nach einem wirtschaftlich sinnvollen Maßstab auf Fremdfirmen und eigenes Personal verteilt werden können.

Der Rechnungshof hat die bezirklichen Gartenbaudienststellen aufgefordert, im Zusammenwirken mit der Umweltbehörde tragfä1 vgl. Erläuterungen im Haushaltsplan 1999 zum Kapitel 8820 hige Handlungskonzepte und -strategien zur Sicherung des notwendigen Pflegestandards der öffentlichen Grünanlagen zu entwickeln. Die zu definierenden Standards müssen sich orientieren an

- einer kritischen Überprüfung der Pflegeklassenzuordnung,

- den begrenzten finanziellen Möglichkeiten,

- veränderten Nutzungsansprüchen und

- künftigen Pflegebedarfen.

Aufgrund der begrenzten Betriebsmittel ist es erforderlich, alle Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen auf vorrangige Bedarfe zu konzentrieren. Dazu müssen vorhandene Standards und Strategien überprüft und geändert werden. Zu entscheiden ist auch, welche Leistungen einzuschränken oder ganz aufzugeben sind.

Die Umweltbehörde hat mitgeteilt, sie verfolge mit ihren Maßnahmen, Konzepten und Regelwerken auch die Anforderungen des Rechnungshofs. Das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten hat darauf hingewiesen, dass bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet und realisiert worden seien, die zu einer modifizierten Aufgabenwahrnehmung geführt hätten. Zwar habe das noch nicht zu Veränderungen der Organisationsstruktur geführt, die vom Rechnungshof formulierten Erwartungen seien aber bereits Zielsetzung der ergriffenen Maßnahmen bzw. der eingeleiteten Veränderungen.

Der Rechnungshof sieht vor allem die zügige Einführung der KLR als wesentliche Voraussetzung für künftig wirtschaftlich begründete Entscheidungen und optimierte Verfahrensabläufe in den Gartenbaudienststellen an.

Zurück Ausschreibung von Leistungen

Die wesentlichen, jährlich wiederkehrenden und gleichartigen Leistungen zur Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen werden überwiegend freihändig vergeben. Soweit Leistungen ausgeschrieben werden, bevorzugen die Gartenbaudienststellen die Beschränkte Ausschreibung. Sie verwenden allerdings für gleichartige Leistungen in den verschiedenen Bezirken überwiegend keine einheitlichen Leistungsbeschreibungen. Im übrigen beauftragen die einzelnen Gartenbaudienststellen weitgehend immer wieder jeweils einen bestimmten Firmenkreis mit der Ausführung laufender Unterhaltungsarbeiten. Ein bezirksübergreifender Firmenwechsel findet kaum statt. vgl. Jahresbericht 1995, Tzn.