Aufnahmeschein für Spätaussiedler

Am 5. Oktober 1999 teilten die Senatsvertreter und -vertreterinnen mit, der Aufnahmeschein für Spätaussiedler sei zunächst nur vorläufiger Natur. Dieses werde auch den Betroffenen von den deutschen Ausländervertretungen, die normalerweise die Einreisegenehmigung erteilen würden, deutlich gemacht. Die Anerkennung als Spätaussiedler erfolge nach abschließender Prüfung in Deutschland durch die Bescheinigung gemäß §15 BVFG. Dieses führe in der Tat zu wenigen Fällen, bei denen nach Einreisegenehmigung und Aufnahmeschein aufgrund des vertriebenenrechtlichen Verfahrens festgestellt werde, dass die Spätaussiedlereigenschaft nicht gegeben sei. Diese bedeute, dass es sich nicht um Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz handele. Damit würden diese Menschen als Ausländer betrachtet werden.

Die CDU-Abgeordneten wiesen auf Regelungen in Nordrhein-Westfalen hin, nach denen die Verwaltung in der Lage sei, von einer Zweitsprachprüfung abzusehen. Der vorliegende CDU-Antrag ziele darauf ab, diese Regelung auch in Hamburg gelten zu lassen. Die CDU-Abgeordneten baten um Auskunft, ob dieses zukünftig möglich sei.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen sagten zu, die angesprochenen Regelungen aus Nordrhein Westfalen zu prüfen, Erfahrungen von dort einzuholen und zu entscheiden, ob diese auch in Hamburg angewandt werden könnten.

Die SPD-Abgeordneten sprachen das Problem an, nach dem in der Vergangenheit gegenüber den betroffenen Personen beim Stellen von Aufnahmeanträgen falsche Angaben gemacht worden seien.

Die Frage sei jetzt, wie mit diesen Fällen umgegangen werde. Die SPD-Abgeordneten hielten die nordrhein-westfälischen Regelungen für prüfenswert.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen erklärten, zur aussiedlerrechtlichen Prüfung würde auch die Kenntnis der deutschen Sprache als Ausdruck der sogenannten deutschen Volkszugehörigkeit gehören. Diese Prüfung sei teilweise vor Ort nicht durchgeführt worden. Die deutschen Auslandsvertretungen seien mittlerweile auf diese vorgeschriebene Prüfung hingewiesen worden.

Die Abgeordnete der Gruppe REGENBOGEN ­ für eine neue Linke hielt das Verfahren, nach dem im Herkunftsland nach erfolgreichem Sprachtest der Aufnahmebescheid und die Einreisegenehmigung erteilt würden und in Deutschland nach einem weiteren Sprachtest die Bescheinigung zur Anerkennung als Spätaussiedler verweigert werde, für eine ausgesprochen schwierige Situation und nicht gerechtfertigte Härte. Die Regelung in Nordrhein-Westfalen, bei der auf einen erneuten Sprachtest verzichtet werde, zeige eine andere Bewertung der gesetzlichen Kriterien. Vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen im Eingabenausschuß appellierte die Abgeordnete dafür, die nordrhein-westfälischen Regelungen dahin gehend zu prüfen, ob der Ermessensspielraum noch weiter verzögert werden könne.

Die GAL-Abgeordneten schlossen sich den Äußerungen der Abgeordneten der Gruppe REGENBOGEN ­ für eine neue Linke an. Sie sprachen sich dafür aus, die Beschlußfassung über diese Drucksache bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 2. Dezember 1999 zu vertagen. Wenn möglich, sollten die Senatsvertreter und -vertreterinnen dann über ihre Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen berichten.

Die CDU-Abgeordneten stimmten dem Vorschlag der GAL-Abgeordneten, die Beschlußfassung am 2. Dezember 1999 vorzunehmen, zu. Sie erklärten, für eine wohlwollende und positive Überprüfung wären sie dankbar.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen sprachen sich für eine bundeseinheitliche Regelung aus.

Der Ausschuß beschloß, die endgültige Beschlußfassung bis zum 2. Dezember 1999 zu vertagen.

In der Sitzung des Sozialausschusses am 2. Dezember 1999 berichteten die Senatsvertreter und -vertreterinnen über die diesbezügliche Praxis in Nordrhein-Westfalen. Danach werde vor Ort in den 396

Kommunen über die Anerkennung entschieden. Über die Zahl der Ablehnungen könne keine Auskunft gegeben werden. In Hamburg werde über eine mögliche Änderung der Prüfung nachgedacht. Eventuell solle eine Modifizierung des bisherigen Verfahrens stattfinden. Außerdem müsse ein Vergleich mit den übrigen Bundesländern stattfinden. Im Frühjahr 2000 solle hinsichtlich einer Hamburger Regelung ein Vorschlag unterbreitet werden. So lange solle die bisherige Regelung weiter gelten.

Die CDU-Abgeordneten begrüßten, dass die bisherige Hamburger Regelung überdacht werde. Sie hätten jedoch Schwierigkeiten mit der Vorstellung, Hamburg behalte das jetzige Verfahren bis zum Frühjahr 2000 bei. Sie fragten, ob die Regelung ausgesetzt werden könne. Außerdem wiesen sie auf eine Anfrage der Aussiedlerbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung vom 25. November 1995 hin. Dabei gehe es um Fälle der Abschiebung infolge zurückgenommener Aufnahmebescheide. Sie fragten, was unternommen werde, damit der Bund und die Länder zu gemeinsamen Lösungen kommen würden. Außerdem baten die CDU-Abgeordneten, die Länderumfrage zur Kenntnis zu bekommen.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen betonten, es gehe um die Frage der Rechtssicherheit. Aus diesem Grunde könne das bisherige Hamburger Verfahren nicht sofort geändert oder ausgesetzt werden.

Nach Abschluß der Überprüfung könne Entsprechendes veranlaßt werden.

Die CDU-Abgeordneten regten an zu prüfen, ob dieses Verfahren durch eine Fachliche Weisung zu ändern sei. Hamburg könne den ersten Schritt machen, dem sich andere Länder anschließen könnten.

Die Abgeordnete der Gruppe REGENBOGEN ­ für eine neue Linke fragte, um wieviel Aussiedler es sich pro Monat handeln würde. Sie sprach sich für eine Aussetzung der bisherigen Regelung aus.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen teilten mit, pro Monat kämen 150 bis 200 Aussiedler nach Hamburg. In diesem Zusammenhang sei der Sprachtest für die Überprüfung wichtig. Die gerichtlichen Verfahren hätten gezeigt, dass das bisherige Hamburger Verfahren seine Berechtigung habe.

Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten berichteten die Senatsvertreter und -vertreterinnen, bezogen auf die Ablehnungen seien es 61 in 1997 und 53 in 1998 gewesen. Diese Ablehnungen hätten sich nicht nur auf die Sprachtests gegründet.

Der Ausschuß sprach sich dafür aus, die endgültige Beratung dieser Drucksache bis zum Frühjahr 2000 zu vertagen.

Am 13. April 2000 berichteten die Senatsvertreter und -vertreterinnen, nach Prüfung in anderen Bundesländern sei deutlich geworden, dass Hamburg in diesem Bereich bisher ein restriktiveres Verfahren als andere gehabt habe. Hamburg werde sich jetzt an das allgemeine Verfahren angleichen, so dass die im Herkunftsland vorgenommenen Tests akzeptiert würden. Bei den Personen, die ohne Sprachtest nach Hamburg kommen würden, werde der gleiche Sprachtest wie im Herkunftsland üblich durchgeführt. Auf Bundesebene werde eine Initiative gestartet, um in den zentralen Aufnahmestellen entsprechende Sprachtests durchzuführen. Damit würde ein Sprachtest in Hamburg entfallen. Die Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingsverwaltungen habe sich dafür ausgesprochen, in Deutschland auf Sprachtests zu verzichten, wenn entsprechende Prüfungen im Herkunftsland vorgenommen worden seien. Gut die Hälfte der in Deutschland ankommenden Spätaussiedler hätte bisher an Sprachtests teilgenommen.

Die CDU-Abgeordneten sprachen sich lobend über den Senat aus, der mit den Anregungen der CDU Abgeordneten die betroffenen Personen hilfreich unterstützen würde. Sie fragten nach dem Umgang mit den sogenannten Altfällen, die für ihren zwischenzeitlich verstorbenen Kollegen Johannes Mertens Anlaß für den vorliegenden Antrag gewesen seien. Sie begrüßten ausdrücklich das jetzige Verfahren und baten darum, sich der sogenannten Altfälle besonders anzunehmen.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen sagten dieses zu.

Die CDU-Abgeordneten erklärten daraufhin ihren Antrag für erledigt.

Die SPD- und die GAL-Abgeordneten brachten ebenfalls ihre Zufriedenheit mit dem jetzigen Verfahren zum Ausdruck.

Der Sozialausschuß empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, davon Kenntnis zu nehmen, daß die antragstellende Fraktion ihren Antrag aus der Drucksache 16/2059 für erledigt erklärt hat.