Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer

Nach mir zugegangenen Informationen verfolgt die „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" unter anderem den Stiftungszweck, über sechzigjährigen Einzelhändlern eine Unterkunft zu verschaffen. Um diesen Zweck erfüllen zu können, befinden sich im Besitz der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" mehrere Häuser. Darüber hinaus soll die Stiftung auch ein Gebäude besitzen, das öffentlich gefördert wurde.

Ich frage den Senat:

1. a) Aus welchem Jahr stammt die derzeit gültige Satzung der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer", und wann wurde diese zuletzt in welchen einzelnen Punkten geändert?

b) Welchen genauen Zweck verfolgt die „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" nach ihrer Satzung, und wurde dieser einmal geändert?

Die derzeit gültige Satzung der Stiftung „Parkheim der Detaillistenkammer" stammt aus dem Jahr 1954 und ist seitdem nicht geändert worden.

Die Stiftung verfolgt nach Artikel II Absatz 1 ihrer Satzung den Zweck, bedürftigen, über 60 Jahre alten Einzelhändlern eine Unterkunft zu verschaffen. Nach Absatz 2 kann der Vorstand Ausnahmen von der Altersgrenze zulassen.

Nach der ersten Satzung aus dem Jahr 1937 verfolgte die Stiftung den Zweck, bedürftigen, über 60 Jahre alten Personen eine Unterkunft zu verschaffen. Der Vorstand konnte bereits nach der ersten Satzung der Stiftung Ausnahmen von der Altersgrenze zulassen.

Im Jahre 1942 wurde der Begriff „Personen" durch den Begriff „deutschen Volksgenossen" ersetzt. Diese Änderung wurde 1946 wieder rückgängig gemacht. Im Jahr 1954 erhielt der Stiftungszweck seine heute gültige Fassung.

2. Wie wird der Satzungszweck der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" im einzelnen umgesetzt? (Bitte die Anzahl der Stiftungswohnungen angeben.)

Die Stiftung besitzt eine Wohnanlage mit ursprünglich 168 Wohnungen, die gemäß dem Stiftungszweck vermietet werden. Die Anzahl der Wohnungen hat sich aufgrund bedarfsgerechter räumlicher Zusammenlegung von Einzelwohnungen mit geringen Quadratmeter-Zuschnitten sowie durch Neubau seither verändert. Informationen zur aktuellen Anzahl liegen nicht vor und ließen sich trotz entsprechender Bemühungen bei der Stiftung auch nicht vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 24 Absatz 3 HV beschaffen.

3. Ist die Information richtig, dass die Stiftung auch öffentlich geförderte Wohnungen errichtet hat? Wenn ja, wann, wie viele und wie verträgt sich dies mit dem Satzungszweck?

Ja. Am 29. Dezember 1970 wurden von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt für 21 Einzimmerwohnungen öffentliche Mittel im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus (1. Förderungsweg) bewilligt. Auch diese Wohnungen werden gemäß dem Stiftungszweck vermietet.

4. Werden die Stiftungswohnungen ausschließlich entsprechend dem Stiftungszweck vergeben? Wenn ja, wie wird dies im einzelnen kontrolliert? Wenn nein, warum nicht?

Die Stiftung wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Diese Prüfungen haben in der Vergangenheit regelmäßig zu dem Ergebnis geführt, dass die Wirtschaftsführung der Stiftung den Anforderungen von § 7 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) entspricht.

Eine Kontrolle bei Einzelvergaben von Stiftungswohnungen gehört nicht zur Aufgabe der Stiftungsaufsicht.

5. Ist die Information richtig, dass zwischen der derzeitigen Geschäftsführerin und dem bis Mitte 1999 tätigen 1. Vorsitzenden des Vorstandes verwandtschaftliche Beziehungen bestanden? Wenn ja, wie beurteilt der Senat dieses?

Hierüber ist den zuständigen Behörden nichts bekannt. Aufgabe der Stiftungsaufsicht ist die Überprüfung der satzungsgemäßen Besetzung der Stiftungsorgane wie Vorstand und Kuratorium. Ob daneben ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin bestellt wird und wer für eine solche Position ausgewählt wird, fällt in die Regelungskompetenz der Stiftung.

6. a) Wie hoch ist derzeit die Nettokaltmiete pro Quadratmeter in einer Wohnung der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer"? (Bitte getrennt für Neuvermietungen und alte Mietverhältnisse angeben.)

b) Wann, aus welchen Gründen und um wieviel DM wurde der Mietzins das letzte Mal erhöht?

c) Nach welchen Kriterien bemißt sich die Höhe des Mietzinses?

d) Ist die heutige Höhe des Mietzinses mit dem Satzungszweck vereinbar? Wenn nein, weshalb nicht und was hat der Senat dagegen unternommen?

e) Ist die heutige Höhe des Mietzinses noch mit der Gemeinnützigkeit der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" zu vereinbaren? Wenn nein, warum nicht und was hat der Senat dagegen unternommen?

Die der wirtschaftlichen Stiftungsaufsicht vorliegende letzte Jahresabrechnung und der Jahresbericht für 1999 enthalten hierzu keine detaillierten Angaben. Entsprechende Informationen ließen sich trotz entsprechender Bemühungen bei der Stiftung vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 24 Absatz 3 HV nicht beschaffen.

Im übrigen siehe Antwort zu 4.

7. a) Wie hoch war jeweils am Jahresende das Stiftungsvermögen der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" seit 1990?

b) Wie war im selben Zeitraum das wirtschaftliche Ergebnis der „Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer" pro Jahr?

Das Stiftungsvermögen entwickelte sich wie folgt: Angaben für den Zeitraum von 1992 bis 1995 sind in der Beantwortung nicht berücksichtigt; die entsprechenden Unterlagen befinden sich beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuß.

8. Wann wurden die Häuser der Stiftung erbaut, in welchemZustand befinden sie sich, und wie hoch ist nach Kenntnis des Senats der jährliche Instandsetzungsbedarf?

Angaben zu Alter und baulichem Zustand liegen nicht vor und ließen sich trotz entsprechender Bemühungen bei der Stiftung vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 24 Absatz 3 HV auch nicht beschaffen.

Ausweislich der Jahresabschlüsse führt die Stiftung seit Jahren umfassende Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen mit unterschiedlichem Aufwand durch. 1999 lag er beispielsweise bei rund 460 TDM und damit um 180 TDM über dem des Vorjahres.