Es gibt die Differenz zwischen dem Gesamtbeirat und diesem Ausschuss für Bürgerbeteiligung

Stadtbürgerschaft 1142 28. Sitzung/25.08. les, was bisher da war. Wir werden noch versuchen, diese Form des Entwurfs in der Perspektive an ein oder zwei Stellen zu verändern, aber im Kern, finde ich, sind wir im Rahmen der Möglichkeiten auf dem richtigen Weg.

Es gibt die Differenz zwischen dem Gesamtbeirat und diesem Ausschuss für Bürgerbeteiligung. Ich denke, dass mit dem vorliegenden Entwurf im doppelten Sinn ein vernünftiger Vorschlag und eine gute Lösung gefunden wird. Einerseits haben die Beiräte die Möglichkeit, sich selbst über die Grenzen dessen, was sie mit dem Gesamtbeirat bisher hatten, zu organisieren. Sie haben aber natürlich auch die Möglichkeit, das aufrechtzuerhalten, was sie mit dem Gesamtbeirat bisher hatten.

Die Tatsache, dass das jetzt möglich ist, entbindet uns auch in diesem Ausschuss von dem Widerspruch, dass wir nicht genau sagen konnten: Sind wir jetzt eigentlich eine Koordination für Beiratsarbeit, oder ist unsere Verantwortung die Gestaltung von Bürgerbeteiligung und Ähnlichem?

Es gibt eine ärgerliche Kleinigkeit, insbesondere für kleine Parteien. Es ist nach wie vor so, dass darin steht, wenn jemand das Beiratsgebiet wechselt, dass er automatisch beziehungsweise nach vier Monaten den Beirat verlassen muss. Ich bitte einfach darum, noch einmal in diesem Haus über den Nutzen nachzudenken, den man möglicherweise hat, der teilweise offensichtlich ist! Wenn jemand von Tenever nach Bremen-Nord zieht, ist es natürlich relativ schwierig, dann an der Beiratsarbeit teilzunehmen. Es ist aber auch klar, dass jemand nicht wirklich aus dem Viertel ist, wenn er von der einen Seite des Sielwalls auf die andere Seite des Sielwalls zieht, und insbesondere kleine Parteien, die in der Regel nur begrenzte Listen haben, kommen regelmäßig in Schwierigkeiten, diese wieder zu besetzen. Meines Erachtens ist es auch ein Stück weit ein Ignorieren des Wählerwillens, denn die Menschen haben mit Sinn. Kleine Parteien sind mit einem, zwei oder drei Sitzen hineingewählt worden, sie haben teilweise nicht genug Leute auf den Listen, und wenn sie dann praktisch gezwungen werden, den Beirat zu verlassen, und es kann nicht wiederbesetzt werden, ist das eine Verfälschung des Wahlergebnisses, (Abg. Pohlmann [SPD]: Das ist ja wohl Blödsinn!) weil so unter Umständen die Mehrheit nicht mehr vorhanden ist. Wenn man vorher drei Stimmen hatte, einer gehen muss und niemand nachrücken kann, hat man nur zwei Stimmen.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Sie können Ihr Landtagsmandat auch nicht mit ins Saarland nehmen!)

Dann kann aber jemand nachrücken!

Das ist genau das Problem der kleinen Parteien das wissen Sie! -, dass sie oftmals Schwierigkeiten haben, entsprechende Listen aufzubauen. Ich möchte nur dafür werben, dass dies eine Regelung ist, die unnötig ist, weil sie mehr Durcheinander erzeugt als Nutzen bringt. Wir werden dafür werben, dass sich das ändert.

(Beifall bei der LINKEN)

Der letzte Punkt: Wir haben meines Erachtens an einem Punkt, den das Gesetz nicht regeln kann, deutlichen Nachholbedarf. Wie wirksam diese Form von Demokratie ist, wie wirksam die Rechte werden, wie wirksam die Beteiligung von Beiräten im Land ist, hängt unter anderem auch davon ab, wieweit sie über Mittel verfügen, um in ihrem eigenen Stadtteil Politik zu machen. Da appelliere ich noch einmal für etwas mehr Mut und Fantasie.

Einfach nur die bisher vorhandenen Mittel zusammenzuschieben und dann den Beirat über die Dinge entscheiden zu lassen, über die vorher andere entschieden haben, ist okay.

Ich aber denke, wenn wir Demokratie und Stadtentwicklung auch auf Beiratsebene ernst nehmen, sollten wir durchaus darüber nachdenken, das bisher vorhandene Budget deutlich aufzustocken, denn ich bin sicher, dass in allen Bereichen, in denen der Beirat etwas zu sagen hätte - und ich sage einmal ganz deutlich, Wirtschaftsförderung gehört dazu, ich kann da Beispiele nennen und habe mit Leuten darüber diskutiert, die dafür Beispiele genannt haben -, diese Mittel unter Umständen besser, wirksamer und effektiver angelegt sind als anderswo. Es wäre praktische Partizipation, denn ohne verfügbare Mittel ist Partizipation in der Regel nur Mitreden und bleibt oft wirkungslos. Deswegen bin ich dafür, dass man auch bei den Haushaltsverhandlungen hinschaut, inwieweit es möglich ist, den Beiräten dort nicht nur formale Rechte einzuräumen, sondern ihnen auch Umsetzungskompetenzen in Form von mehr Geld zu geben. - Danke!

(Beifall bei der LINKEN) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Abg. Richter (FDP): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine etwas lange Stadtbürgerschaft 1143 28. Sitzung/25.08.

Geburt, so meine ich! Bleibt die Hoffnung: Was lange währt, wird endlich gut. Das Ziel einer Reformierung des Beirätegesetzes wurde bereits in der Koalitionsvereinbarung im Jahr 2007 verankert. Ziel ist die Stärkung der Beiräte und dadurch vor allem die Förderung, vielleicht auch die Wiederbelebung von mehr bürgerschaftlichem Engagement. Diese Zielsetzung findet die volle Unterstützung unserer Fraktion.

(Beifall bei der FDP) Erste Testballons Anfang 2008: Der erste konkrete Entwurf wurde am 20. Juni 2008 vorgelegt und in den Beiräten und dem zuständigen Bürgerschaftsausschuss beraten. Die bis Mitte November in großer Anzahl eingegangenen Stellungnahmen und Wunschlisten führten letztendlich dazu, dass es bis zu diesem Zwischenschritt, der am 18. August vom Senat vollzogen wurde - da wurde nämlich im Senat der Gesetzentwurf behandelt -, etwas gedauert hat. Er liegt uns nun auch seit ein paar Tagen vor. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten hatte bis heute noch keine Chance, sich mit den gegenüber der letzten Fassung ergebenen Veränderungen zu beschäftigen, ebenso wenig die Ortsämter und Beiräte.

Zum Gesetzentwurf! Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was darin steht, aber auf einige Regelungen will ich doch eingehen! Einige Regelungen wurden verbessert. Nennen möchte ich die relativ zeitnahe Berücksichtigung der sich verändernden Einwohnerzahlen in Bezug auf die jeweilige Größe der Beiräte. Die Regelungen in Paragraf 6, die Aufwertung der Einbeziehung des kommunalpolitischen Engagements von Jugendlichen, begrüßen wir auch; ebenso, dass es dem Beirat selbst überlassen ist, über die Einrichtung von Jugendbeiräten zu beschließen, die Einrichtung also nicht im Gesetz verankert wird.

Ein Ziel ist es, Minderheitenrechte zu stärken. Ist das wirklich so? Das sehen wir etwas anders. Hier haben wir unsere Bedenken!

(Beifall bei der FDP) Kleinere Parteien, die vielleicht nur durch eine Person im Beirat vertreten sind, haben auch zukünftig kein Einsichtsrecht in die im Ortsamt befindlichen Akten. Für ein Einsichtsrecht ist zukünftig ein Antrag von einem Viertel der Beiratsmitglieder erforderlich. Jede im Beirat vertretene Partei muss auch das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt bekommen, anders kann es aus unserer Sicht nicht sein, wenn man Minderheitenrechte ernst nimmt.

(Beifall bei der FDP)

Über Planungskonferenzen und mehr Budgetverantwortung wurde schon von meinen Vorrednern gesprochen. Das hört sich gut an, es wird sich aber erst in der praktischen Umsetzung zeigen, Herr Röwekamp ist darauf eingegangen, ob es funktionieren kann. Stärkung und Informationsrechte, Ausweitung der Entscheidungskompetenzen, auf den ersten Blick hören sich Informationsbeteiligung und Zustimmungsrechte schon gut an.

Es handelt sich um eine beeindruckende Auflistung, unter anderem in den Paragrafen 9 und 10 des Entwurfs. Hier bedarf es aus unserer Sicht jedoch noch einer genaueren Prüfung, was wirklich dahintersteckt. Mehr Schein als Sein kann eigentlich nicht unser aller Ziel sein.

In Paragraf 22 wird das Ende der Mitgliedschaft im Beirat neu geregelt, Herr Rupp ist darauf eingegangen. Hier gibt es von unserer Seite ebenfalls Diskussionsbedarf bei Verlegung der Hauptwohnung eines Beiratsmitglieds in einen anderen Beiratsbereich. Wenn ein normaler Wohnungswechsel in der ersten Hälfte einer Wahlperiode erfolgt, mag die Viermonatsregel richtig sein. Je mehr sich die Wahlperiode allerdings dem Ende nähert, desto fragwürdiger wird die jetzt vorgesehene Regelung tatsächlich.

Zum Thema Ausschussbesetzung, ein Dauerthema! Uns genügt es nicht, dass Beiratsmitglieder kleinerer Parteien in kleinen Ausschüssen nur eine beratende Stimme eingeräumt bekommen.

Hier muss nachgebessert werden. Die Größe der Ausschüsse kann hier kein entscheidendes Argument sein.

(Beifall bei der FDP) Beiratsübergreifende Zusammenarbeit! Beiräte können Beirätekonferenzen bilden, das muss ich doch nicht ins Gesetz schreiben, das können sie auch so. Schön, aber aus unserer Sicht auch nicht unbedingt ausreichend! Auch wir sind Befürworter eines reformierten Gesamtbeirats, wie er bisher im Gesetz geregelt war. Auch darüber ist aus unserer Sicht noch zu sprechen.

Auch wir sind für eine Unterbrechung der Lesung, für eine Beratung und hoffentlich noch einige Optimierungen im Rahmen der Beratung in den Beiräten und im Bürgerschaftsausschuss. Mit diesem Verfahren sind wir einverstanden. Tatsache bleibt, und da bin ich ganz bei Renate Möbius: Entscheidend ist weiterhin die Arbeit der Beiräte. Wie werden die Bürger einbezogen, kommen sie in den Stadtbürgerschaft 1144 28. Sitzung/25.08. öffentlichen Beiratssitzungen auch zu Wort, werden ihre Belange ernst genommen? Das Gesetz kann hierfür nur den Rahmen bieten. - Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Bürgermeister Böhrnsen: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten ist ein Gesetzentwurf unter so breiter Beteiligung erarbeitet worden, vor allem unter Beteiligung derjenigen, um die es uns geht, nämlich denen, die in den Ortsteilen und in den Stadtteilen Verantwortung übernehmen und sich für die Beirätearbeit engagieren und für die vielen, die wir für diesen Weg gewinnen wollen.

Das Gesetz wird ein Angebot und eine Einladung sein, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, die das Gesetz vorsieht.

Frau Busch hat einen kurzen Blick in die Historie der bremischen Beiräte geworfen. Es ist ein langer Weg, von Verwaltungsausschüssen, die die Akzeptanz für Verwaltungsentscheidungen vor Ort und auch ein Stück Beratung der Verwaltung organisieren wollten, über die Weiterentwicklung in den Siebzigerjahren hin in die Innenstadtbereiche und dann der entscheidende Sprung 1989 mit der Direktwahl der Beiräte. Ich finde, es geht vor allem darum, dass die demokratische Legitimation, die Beiräte mit der Direktwahl haben, sich wiederfindet, und zwar sich in einem Gleichgewicht, in einem Gleichklang befindet mit dem, was sie an Rechten haben, und diese Weiterentwicklung vollziehen wir mit diesem Gesetz. Ich danke herzlich für die nahezu einhellige, jedenfalls grundsätzliche Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.

Ich glaube, das ist ein gutes Signal auch in die Beiräte hinein, dass die Gesamtstadt durch die Stadtbürgerschaft diese Arbeit insoweit stärken will.

Ich würde gern noch ganz kurz auf zwei, drei Punkte, die hier etwas kritisch genannt worden sind, eingehen! Herr Röwekamp, die Planungskonferenzen sollte man nicht zunächst unter der Überschrift Ich finde es klug, wenn man sich rechtzeitig zueinander begibt, miteinander darüber redet, was die Dinge sind, die wir für den Stadtteil voranbringen wollen, dass man die Interessen, die Gedanken, das Engagement vor Ort mit denen der Ressorts zusammenfügt, das ist wichtig. Dann lassen Sie uns über die Fragen, wie schwer es für einzelne Mitarbeiter ist, in die Beiräte zu gehen, einmal auf eine ganz praktische Weise reden, da werden wir Lösungen finden!

Was den Gesamtbeirat betrifft, bitte ich, einmal einen Blick in den Gesetzentwurf zu werfen. Es ist jetzt in die Hände der Beiräte gelegt, wie sie ihre überörtliche Zusammenarbeit und das Zusammenführen der Interessen regeln wollen. Die dann gebildete Institution namens Beirätekonferenz kann sich eine Geschäftsordnung geben und dann alles das regeln, was man meint, was zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung nötig ist.

Ich glaube, es ist richtig, dass wir hier auch von der Stadtbürgerschaft über diesen Gesetzentwurf hinaus signalisieren: Ihr organisiert bitte in den Beiräten, wie ihr eure gemeinsame Interessenvertretung wahrnehmen wollt. Ich glaube, das entspricht dem Geist dieses Gesetzes.

Ich will noch auf einen Punkt eingehen, auf den, glaube ich, niemand zu sprechen gekommen ist, den ich aber für eine ganz interessante Weichenstellung halte! Das ist das, was unter der Überschrift Stadtteilbudget im Gesetz steht. Das ist etwas, das noch gar nicht durch ein Gesetz zu Ende gebracht ist, sondern der gemeinsamen Beratung von Beiräten und Stadtbürgerschaft bedarf, nämlich die Frage, ob wir über Regelungen in unseren Haushalten, in den Haushaltsplänen und Haushaltsgesetzen dafür sorgen wollen, dass die Beiräte auch über ihre bisherige Geldentscheidungsmöglichkeit, was die Globalmittel angeht, hinaus Verantwortung insoweit übernehmen können und wollen.