Aufgaben und Entlastungsstunden der Schulleitungen

Betreff: Aufgaben und Entlastungsstunden der Schulleitungen an Hamburger Schulen Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertreter haben eine Schlüsselfunktion an ihrer jeweiligen Schule. Sie tragen somit die wesentliche Verantwortung für die Entwicklung ihrer Schule zum Lern- und Lebensraum. Der Umfang der Aufgaben der Schulleitung hat in den letzten beiden Jahren infolge der Übertragung weiterer Verantwortung von der BSJB auf die einzelne Schule und aufgrund neuer Reformvorhaben erheblich zugenommen. Nicht selten werden die zusätzlichen Aufgaben als nicht zu bewältigende Belastung empfunden, da mit den zusätzlichen Aufgaben in der Regel keine zusätzliche Mittelzuweisung verbunden ist.

Die Anforderungen an die Schulleitung umfassen in zunehmendem Maße betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, Qualitätsmanagement, Personal- und Führungskompetenz und Organisationsvermögen, weshalb der Qualifizierung und Auswahl sowie der laufenden Fortbildung der Schulleiterinnen und Schulleiter eine besondere Bedeutung zukommt.

Wir fragen den Senat:

I. Schulleitungsstunden

1. Wie sieht die Schulleitungsstruktur in den einzelnen Schulformen aus?

Für alle Schulen sind eine Schulleiterin oder ein Schulleiter und eine stellvertretende Schulleiterin oder ein stellvertretender Schulleiter vorgesehen. An Gymnasien gibt es darüber hinaus auf so genannten Funktionsstellen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren, an Gesamtschulen und beruflichen Schulen Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter und Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren und an Gesamtschulen mit mehr als vier Zügen außerdem die Didaktische Leiterin oder den Didaktischen Leiter.

2. Wie viele Koordinatoren- oder Abteilungsleiterstellen stehen den einzelnen Schulformen zur Verfügung?

Die Stellen verteilen sich auf die Schulformen wie folgt: Schulform Anzahl der Stellen Gymnasien 268

Gesamtschulen1 113

Berufliche Schulen 188

Insgesamt 569

1 Einschließlich Stellen für die Leitung der Grundschulabteilungen und selbständiger Grundschulen im Gesamtschulbereich. Auch die übrigen nach Schulformen gegliederten Antworten folgen, soweit keine abweichenden Angaben gemacht werden, dieser Systematik.

I. 3. Wie viele Stunden Unterrichtsentlastung stehen den Koordinatoren der einzelnen Schulformen zur Verfügung?

An den Gymnasien und den beruflichen Schulen erhalten die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Oberstufen für je 20 Schülerinnen und Schüler der Vorstufe eine Lehrerwochenstunde (LWoStd.) und für 20 Schülerinnen und Schüler der Studienstufe 0,5 Lehrerwochenstunden Unterrichtsermäßigung.

An Gesamtschulen erhalten die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter je neun bis 15, die Didaktischen Leiterinnen und Leiter zehn bis zwölf und die Leiterinnen und Leiter der Eingangsstufe der kooperativen Gesamtschule zwölf Lehrerwochenstunden als Anrechnung für Schulleitungsaufgaben. Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der beruflichen Schulen erhalten keine Anrechnungsstunden.

4. Wie viele Schulleitungsstunden stehen der Schulleitung für die Umsetzung der verschiedenen Aufgaben in den einzelnen Schulformen zur Verfügung?

Für die Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben stehen folgende Stunden zur Verfügung: Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR)

Insgesamt sind 166 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen2 einen Sockel von 10 LWoStd.

­ Schulen mit Zweig-/Außenstellen zusätzlich 5 LWoStd.

­ Ganztagsschulen zusätzlich 4 LWoStd.

­ Schulen mit Hort zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen mit Pädagogischem Mittagstisch zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen mit Integrationsklassen zusätzlich 1 LWoStd.

Die danach im GHR-Kapitel verbleibenden Stunden werden nach dem Anteil der Stunden für den quantitativen und qualitativen Unterrichtsbedarf der jeweiligen Schule am entsprechenden Gesamtbedarf an Unterrichtsstunden aller Schulen dieses Kapitels auf die einzelnen GHR-Schulen verteilt.

Sonderschulen

Insgesamt sind 37 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen einen Sockel von 10 LWoStd.

­ Schulen mit Zweig-/Außenstellen zusätzlich 5 LWoStd.

­ Ganztagsschulen zusätzlich 4 LWoStd.

­ Schulen mit Pädagogischem Mittagstisch zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen mit verschiedenen Fachrichtungen zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen für Körperbehinderte zusätzlich 4 LWoStd.

­ Schulen für Geistigbehinderte zusätzlich 2 LWoStd.

Die danach im Sonderschulkapitel verbleibenden Stunden werden nach dem gleichen Verfahren verteilt, wie bei GHR-Schulen erläutert.

Gymnasien

Insgesamt sind 89 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen einen Sockel von 20 LWoStd.

­ Schulen mit Zweig-/Außenstellen zusätzlich 5 LWoStd.

­ Ganztagsschulen zusätzlich 4 LWoStd.

­ Schulen, die nur eine Bürokraft haben, zusätzlich 3 LWoStd.

­ Koordinatorinnen und Koordinatoren der Oberstufen siehe Antwort zu 3.

Die danach an den Gymnasien verbleibenden Stunden werden nach dem gleichen Verfahren verteilt, wie bei GHR-Schulen erläutert.

Gesamtschulen

Insgesamt sind 103 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen einen Sockel von 10 LWoStd.

­ Schulen mit Zweig-/Außenstellen zusätzlich 5 LWoStd.

­ Ganztagsschulen zusätzlich 4 LWoStd.

­ Schulen mit Hort zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen mit Pädagogischem Mittagstisch zusätzlich 1 LWoStd.

­ Schulen mit Integrationsklassen zusätzlich 1 LWoStd.

Die danach an den Gesamtschulen verbleibenden Stunden werden nach dem gleichen Verfahren verteilt, wie bei GHR-Schulen erläutert.

Eigenständige Grundschulen im Kapitel 3140 (Gesamtschulen) erhalten dieselbe Ausstattung wie Grundschulen im Grund-, Haupt- und Realschulbereich.

Die Anrechnungsstunden sind auf höchstens 75 LWoStd. je Schule begrenzt.

Im Schuljahr 1999/2000 konnten die Schulen temporär nach folgendem Schlüssel versorgt werden:

­ Schulleiterin/Schulleiter 18 LWoStd.

­ Stellvertretende Schulleiterin/Schulleiter 9 bis 15 LWoStd.

2 Ausnahme: Inselschule Neuwerk.

­ Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter 9 bis 15 LWoStd.

­ Didaktische Leiterin/Didaktischer Leiter 10 bis 12 LWoStd.

­ Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe 12 LWoStd.

Berufliche Schulen

Insgesamt sind 81 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen3 einen Sockel von 24 LWoStd.

­ Schulen mit Zweig-/Außenstellen zusätzlich 5 LWoStd.

Die danach an den Berufsschulen verbleibenden Stunden werden nach dem gleichen Verfahren verteilt, wie bei GHR-Schulen erläutert.

Jede berufliche Schule erhält mindestens 33 und höchstens 42 Anrechnungsstunden.

I. 5. Wie viele Verwaltungs- und Sammlungsstunden stehen den Schulen in den einzelnen Schulformen außerdem zur Verfügung?

Den Schulen stehen folgende Verwaltungs- und Sammlungsstunden zur Verfügung: Grund-, Haupt- und Realschulen

Insgesamt sind 35 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten alle Schulen4 einen Sockel von 3 LWoStd.

Die danach im GHR-Kapitel verbleibenden Stunden werden nach dem für GHR-Schulen in der Antwort zu 4. beschriebenen Verfahren verteilt.

Sonderschulen

Insgesamt sind sieben Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten alle Schulen einen Sockel von 3 LWoStd.

Die danach im Sonderschulkapitel verbleibenden Stunden werden nach dem für GHR-Schulen in der Antwort zu 4. beschriebenen Verfahren verteilt.

Gymnasien

Insgesamt sind 37 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten alle Schulen5 einen Sockel von 6 LWoStd.

Die danach an den Gymnasien verbleibenden Stunden werden nach dem für GHR-Schulen in der Antwort zu 4. beschriebenen Verfahren verteilt.

Gesamtschulen

Insgesamt sind 32 Lehrerstellen verfügbar.

Es erhalten

­ alle Schulen6 einen Sockel von 6 LWoStd.

­ alle Schulen (mit Ausnahme der selbständigen Grundschulen) einen „Arbeitslehrezuschlag" von 2 LWoStd.

­ Schulen mit Handwerksmeister 2 bis 4 LWoStd.

­ Schulen ohne Handwerksmeister 3 bis 5 LWoStd.

Die danach an den Gesamtschulen verbleibenden Stunden werden nach dem für GHR-Schulen in der Antwort zu 4. beschriebenen Verfahren verteilt.

Eigenständige Grundschulen im Kapitel 3140 (Gesamtschulen) erhalten dieselbe Ausstattung wie Grundschulen im Grund-, Haupt- und Realschulbereich.

4 Ausnahme: Inselschule Neuwerk.

5 Bei Gymnasien, die über technische Assistenz (Technische Assistentinnen/Assistenten, Laborantinnen/Laboranten, Angestellte im Innendienst) verfügen, mindert sich die Sockelzuweisung je Assistenz um 3 LWoStd.

6 Bei Gesamtschulen, die über technische Assistenz (Technische Assistentinnen/Assistenten, Laborantinnen/Laboranten, Angestellte im Innendienst) verfügen, mindert sich die Sockelzuweisung je Assistenz um 3 LWoStd.

7 Sofern den beruflichen Schulen technische Assistenz (Technische Assistentinnen/Assistenten, Laborantinnen/Laboranten, Angestellte im Innendienst) zur Verfügung stehen, mindert sich die Unterrichtsentlastung um 1 LWoStd.

8 Nach Einzelgenehmigung auf Antrag; Zuweisung durch die Schulaufsicht.