Neubau des ZOB

1. Art und Durchführung der Maßnahme

Der an der Adenauerallee im Stadtteil St. Georg gelegene Zentrale Omnibus-Bahnhof (ZOB) ist für Bus-Touristen erster Anlaufpunkt und damit Visitenkarte Hamburgs sowie ein betrieblich und verkehrlich besonders wichtiger Standort im Netz des hamburgischen öffentlichen Personennahverkehrs am Ostrand der City. Auf dem ZOB werden jährlich rd. 165 000 Busfahrten mit knapp 3 Mio. Fahrgästen abgewickelt, von denen rund 20 000 Fahrten mit etwa 1,9 Mio. Fahrgästen dem Gelegenheits- und Fernreiseverkehr zuzurechnen sind.

Der 1951 gebaute und seitdem nahezu in seinem Ursprungszustand konservierte ZOB genügt weder den betrieblichen und verkehrlichen noch den städtebaulichen Anforderungen, die heute an eine derartige im Zentrum einer Metropole gelegenen Anlage gestellt werden.

Ursprünglich für eine Belegung mit 15 bis 16 Bussen vorgesehen, führt die heutige Nutzung im Regelfall zu einer Doppelbelegung, in Verkehrsspitzen sogar zu einer Dreifachnutzung der bestehenden Bussteige 1 bis 9. Die Baulichkeiten sind insgesamt als unfunktional und unzureichend, teilweise sogar als abgängig anzusehen.

Der Neubau des ZOB soll sich an folgenden Grundbedingungen orientieren:

­ Zu- und Abfahrten des ZOB an der Südseite der Adenauerallee,

­ Schaffung von übersichtlichen und sicheren Wegen für die Passagiere,

­ übersichtliche Busaufstellungen mit elektronischen Passagier-Leitsystemen,

­ höherer Komfort für die Passagiere durch Wetterschutz, Windschutz und die erforderlichen Zusatzeinrichtungen wie z. B. Informationsübermittlung über Bildschirme und Lautsprecheranlagen,

­ gute Anbindung der Anlage an den ÖPNV.

Auf der Basis dieser Bedingungen wurde vom Maßnahmenträger ZOB GmbH ein international ausgeschriebener städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die vom Preisgericht ausgewählte und zur Durchführung vorgesehene Lösung sieht eine großzügig und transparent überdachte Anlage mit moderner und fahrgastfreundlicher Hinweisund Leittechnik vor. Die mondsichelförmige Grundrissgestaltung der Anlage mit einem gegenüber der bestehenden Situation optimierten An- und Abfahrtssystem hält die Option offen, die Grünflächenanteile südlich des ZOB zu vergrößern und den Platz im Eingangsbereich des Museums für Kunst und Gewerbe städtebaulich aufzuwerten. Den Fahrgästen und Besuchern der Stadt kann so eine attraktive und zeitgemäße Verkehrsanlage in einem ansprechend gestalteten und stärker als bisher durchgrünten Umfeld geboten werden.

Die Anfahrt erfolgt über die Adenauerallee. Ein rechnergestütztes Dispositionssystem soll dem Busfahrer die Warteposition (Parktasche) den jeweiligen Anforderungen entsprechend zuweisen können. Im Ausfahrtbereich wird eine Ver- und Entsorgungseinrichtung für die Bordtoiletten sowie Wasser und Abwasser der Busse angeboten. Die Busse halten auf Abstellflächen (Parktaschen) des großen überdachten Fahrgastbereiches. Die Fahrgäste können ohne Querung von Fahrgassen bequem ein- und aussteigen.

Ebenso problemlos erfolgt die Be- und Entladung des Gepäcks der Fahrgäste von beiden Seiten des Busses aus.

Die Busse stehen mit der Front in Richtung der wartenden Fahrgäste, so dass Zielangaben leicht lesbar sind und der richtige Bus problemlos gefunden werden kann.

Die Anlage bleibt wie bisher Endpunkt von fünf Linien des Hamburger Verkehrsverbundes (Linien 102, 109, 37, 120 und 124). Es werden 23 Überliegerplätze (Warteplätze beispielsweise für einzuhaltende Ruhepausen der Fahrer) eingerichtet, von denen 13 Plätze für die HVV-Linien benötigt werden. Haushaltsplan 2000

Kapitel 6500 „Amt für Verkehr" Titel 742.01 „Öffentlicher Personennahverkehr, Rückstellung" Titel 891.01 „Zuschüsse gemäß § 8 Regionalisierungsgesetz für Investitionen" hier: Verwendung von Rückstellungsmitteln und von Regionalisierungsmitteln für den Neubau des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB)

Es sind auch Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum erforderlich. Insbesondere handelt es sich um Fahrbahnumbauten am Knoten Steintorplatz und in der Adenauerallee, Einbau neuer Befestigungen an Parkflächen, Umsetzung sowie Umschaltung von Lichtsignalanlagen und Anpassungen beim Straßenbegleitgrün. Dieser Maßnahmenteil wird von der Baubehörde durchgeführt und ist im Kostenvolumen enthalten.

Standortalternativen für den ZOB, z. B. am Berliner Tor, sind mit dem Ergebnis untersucht worden, dass diese insbesondere hinsichtlich der Zentralität des Standortes mit unmittelbarem ÖPNV-Anschluss und des Platzbedarfs nicht den Erfordernissen genügen können.

Mit dem Bau soll möglichst noch im Jahr 2000 begonnen werden. Daher wird die Zustimmung der Bürgerschaft schon vor Aufstellung der Haushaltsunterlagen nach §§ 24/54 LHO, die im Zusammenhang mit den notwendigen planerischen Vorarbeiten erfolgen soll, erbeten.

Es ist von der ZOB GmbH aus Kapazitäts-, Zeit- und Kostengründen vorgesehen, den ZOB-Neubau durch einen Dritten erstellen zu lassen und anschließend langfristig anzumieten. Dafür ist die Sprinkenhof AG (SpriAG) ausgewählt worden, die heute als Vermieterin und Verwalterin des städtischen Grundstücks tätig ist und das Know-how sowie die Kapazitäten hat, das anspruchsvolle Bauvorhaben erfolgreich durchzuführen. ZOB GmbH und SpriAG wollen einen Vertrag mit folgenden Eckpunkten abschließen:

­ Definition der zu erbringenden Bauleistungen anhand einer detaillierten Baubeschreibung

­ Übernahme der Aufgaben und Rechte des Bauherrn durch die SpriAG

­ ZOB GmbH hat das Recht, an allen Baubesprechungen zur Wahrung ihrer Interessen teilzunehmen

­ Der Mietzins bemißt sich aus der Höhe von Zinsen und Abschreibung für einen Betrag von 5,0 Mio. DM zuzüglich unveränderter Grundstücksmiete

­ Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre.

Zwei anliegende Pläne verdeutlichen das Bauvorhaben.

2. Kosten und Finanzierung

Nach einer vorläufigen Kostenermittlung werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme ca. 30 Mio. DM betragen.

Der Zuwendungsempfänger kann den Vorsteuerabzug geltend machen. In den Kosten sind Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 1,7 Mio. DM enthalten. Sofern für Leitungsverlegungen oder Kontaminationen im Bereich des Baufeldes für den Bauherren derzeit nicht erwartete Kosten entstehen, die über eingeplante Positionen für Unvorhergesehenes hinausgehen, würden sich die Gesamtkosten und damit der Finanzierungsanteil Hamburgs entsprechend erhöhen. Die genauen Kosten ergeben sich aufgrund einer detaillierten Kostenermittlung sowie der noch zu fertigenden Haushaltsunterlagen nach §§ 24/54 LHO.

Für die Durchführung der Maßnahme soll der neue Titel 6500.892.01 „Zuschuss für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)" eingerichtet werden. Die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen einschl. Ingenieurleistungen werden über den Titel 6300.741.01 „Neu-, Um- und Ausbau von Straßen" abgewickelt. Grunderwerb ist für die Straßenbaumaßnahmen nicht erforderlich.

Die Finanzierung der rund 30 Mio. DM soll, wie nachfolgend dargestellt, von der ZOB GmbH, aus der ÖPNV-Rückstellung und aus Regionalisierungsmitteln geleistet werden.

­ ZOB-GmbH

Die ZOB-GmbH kann rund 5,0 Mio. DM der Investitionssumme über eigene Mieteinnahmen und Benutzungsgebühren gegenüber der SpriAG finanzieren (Mietzins), die eine Vorfinanzierung des Betrages übernimmt.

­ ÖPNV-Rückstellung

Bei dem Titel 6500.742.01 „Öffentlicher Personennahverkehr, Rückstellung" sind nach aktuellem Stand (April 2000) im Jahr 2000 7,7 Mio. DM unbelegt. Hiervon sollen 7,2 Mio. DM auf den neuen Titel 6500.892.01 übertragen werden. Im Jahr 2001 ist beabsichtigt, aus der ÖPNVRückstellung 8,1 Mio. DM bedarfsgerecht zu Gunsten der Titel 6500.892.01 und 6300.741.01 aufzulösen.

­ Regionalisierungsmittel

Die nicht durch die Mittel der ZOB GmbH und die ÖPNV-Rückstellung gedeckten Bedarfe sollen aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Dafür sollen im Wege der Deckungsfähigkeit aus den beim Titel 6500.891.01 verfügbaren Mitteln 9,7 Mio. DM auf den Titel 6500.892.01 übertragen werden.

Im Überblick stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: Betrag im Jahr 2000 Betrag im Jahr 2001 in Mio. DM (Schätzung) in Mio. DM (Schätzung) „Öffentlicher Personennahverkehr, Rückstellung", 6500.

Die für das Jahr 2001 vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan-Entwurf 2001 berücksichtigt.

Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von der geschilderten Maßnahme Kenntnis nehmen und den finanziellen Auswirkungen zustimmen

2. im Haushaltsplan 2000

­ beim Kapitel 6500 den Leertitel: 892.01 „Zuschuss für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)" und den Haushaltsvermerk „Deckungsfähig im Deckungskreis 40" einrichten.