Gesetz

Neubau des ZOB Hamburg und damit einhergehende Änderungen

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Abfertigungsplätze differenziert nach

­ HVV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des HVV stehen auf dem ZOB gegenwärtig zur Verfügung?

Auf der Grundlage einer Stellungnahme der ZOB GmbH beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Die heutige Gestaltung und Betriebsweise des ZOB sieht eine grundsätzliche Trennung zwischen den Verkehrsarten sowie zwischen Abfertigungs- (außer im HVV-Verkehr) und den Überliegerplätzen nicht vor.Vielmehr werden sämtliche Plätze wechselweise für alle Funktionen genutzt, was mit ein Grund für die Unzulänglichkeit der heutigen Anlage ist.

Die Businseln sind in der Regel für je zwei Busse normaler Länge (12 m) ausgelegt; damit ergibt sich eine Gesamtkapazität von 32 Bussen.An Spitzentagen werden einige Bussteige behelfsweise auch mit drei Bussen belegt, es können dann bis zu 42 Busse untergebracht werden.

2. Wie viele Abfertigungsplätze differenziert nach

­ HVV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des HVV sollen zukünftig gemäß den Planungen für den neuen ZOB zur Verfügung stehen?

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind folgende Abfertigungsplätze vorgesehen:

­ HVV-Linienverkehr 2

­ Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr außerhalb des HVV 16

­ gemeinsame Ankunftshaltestelle 4

3. Wie viele Plätze für Überlieger (pausierende Busse) differenziert nach

­ HVV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des HVV stehen auf dem ZOB gegenwärtig zur Verfügung?

Siehe Antwort zu 1.

4. Wie viele Plätze für Überlieger differenziert nach

­ HVV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des HVV sollen zukünftig gemäß den Planungen für den neuen ZOB zur Verfügung stehen?

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind folgende Überliegerplätze vorgesehen:

­ HVV-Linienverkehr 13

­ Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr außerhalb des HVV 10

­ Ver- und Entsorgungsstation für Bustoiletten 1

5. Mit welchen Zuwachsraten im Busverkehr differenziert nach

­ HVV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des HVV rechnet der Senat in welchem Zeitraum?

Die Planungen für den ZOB gehen von einer künftigen durchschnittlichen Zuwachsrate von ca. 2 Prozent jährlich über alle Verkehrsarten aus.

6. Welche Zuwachsraten im Busverkehr differenziert nach

­ ÖPNV-Linienverkehr

­ Gelegenheitsverkehr

­ Linienverkehr außerhalb des ÖPNV haben nach Kenntnis des Senats Busbahnhöfe in anderen europäischen Metropolen oder Großstädten zu verzeichnen, und mit welchen Zuwachsraten wird dort jeweils in einem mit der Antwort zu 5. vergleichbaren Zeitraum gerechnet?

Ein regelmäßiger Austausch von Daten mit anderen Busbahnhöfen findet nicht statt, weil die Entwicklungen dort wegen der andersartigen Verkehrs- und Regionalstrukturen mit Hamburg nicht vergleichbar sind.

7. Wie vieleTaxi-Stellplätze stehen gegenwärtig am ZOB (Adenauerallee) zurVerfügung, und wie viele Taxi-Stellplätze sollen zukünftig gemäß den Planungen für den neuen ZOB zur Verfügung stehen?

Gegenwärtig stehen sieben Taxen-Stellplätze zur Verfügung, geplant sind acht.

8. Wie viele „Kiss+Ride"-Plätze stehen gegenwärtig am ZOB zur Verfügung, und wie viele „Kiss+Ride"-Plätze sollen zukünftig gemäß den Planungen für den neuen ZOB zur Verfügung stehen?

Heute stehen keine „Kiss+Ride-Plätze" zur Verfügung, geplant sind zwei.

9. Wie viele durch Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftete Plätze für Kurzparker stehen gegenwärtig am ZOB (Adenauerallee) zur Verfügung, und wie viele solcher Plätze sollen zukünftig gemäß den Planungen für den neuen ZOB zur Verfügung stehen?

Gegenwärtig stehen in der Brockestraße und in der Adenauerallee zwischen Steintorplatz und Kreuzweg insgesamt 28 durch Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftete Stellplätze zur Verfügung. Durch den ZOB-Neubau wird sich voraussichtlich keine wesentliche Änderung ergeben.

10. Wie viele Stellplätze für Mitarbeiter sind gegenwärtig auf dem Gelände des ZOB vorhanden?

Besondere Stellplätze werden für Mitarbeiter nicht vorgehalten. In begrenztem Umfang können private Pkw, unter anderem für betriebliche Zwecke und für Anlieferungen, auf dem Gelände des ZOB abgestellt werden, soweit dies den Busverkehr nicht beeinträchtigt.

11. Wie viele „notwendige Stellplätze" sind gemäß den Planungen für den Neubau des ZOB festzusetzen bzw. festgesetzt worden?

12. Wie viele dieser Stellplätze dürfen tatsächlich errichtet werden, und wie viele Stellplätze sind abzulösen?

13. Falls auf die Erhebung der Stellplatzablösegebühr verzichtet werden soll: Wie begründet der Senat diesen Verzicht?

Über die Zahl der im Zusammenhang mit dem Neubau des ZOB festzusetzenden Stellplätze und ggf. ihre Ablösung wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung entschieden. Planerisch wurde davon ausgegangen, dass die Stellplätze weitgehend nach § 48 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung abzulösen sein werden.