Immissionsschutzgesetz

Stadtbürgerschaft 1213 30. Sitzung/29.09.

Präsident Weber: Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners!

Abg. Hinners (CDU): Frau Senatorin, sehen Sie ein Problem zwischen dem Datenschutz und den personenbezogenen Daten, die dort - wie Sie eben schon erläutert haben - dargestellt werden, und dem Konzept Stopp der Jugendgewalt? Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Jürgens-Pieper: Wir haben häufig gerade da über Datenschutz geredet, und deshalb habe ich eben gesagt, wir haben im Augenblick eher ein umgekehrtes Problem, dass wir häufig gehindert sind, Dinge weiterzugeben, oder sehr sorgfältig schauen müssen, was überhaupt weitergegeben werden darf, wobei sich in der Verwaltung manchmal mehr Sorgen einschleichen, als das Datenschutzgesetz wirklich regelt. Wenn es da Sorgen gibt, muss man das im Einzelfall besprechen. Im Augenblick sind wir ja dabei, Erfahrungen mit dem Konzept Stopp der Jugendgewalt zu sammeln. Wenn sich da Sorgen ergeben, würde ich mir auch den Vorschlag erlauben, bestimmte Änderungen herbeizuführen, und Ihnen das vorschlagen.

Präsident Weber: Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage steht unter dem Betreff Altes Sportamt Auf dem Peterswerder. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Fecker, Frau Krusche, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Fecker!

Abg. Fecker (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Pläne hat der Senat mit dem seit Längerem leerstehenden Gebäude des Sportamts Auf dem Peterswerder 44? Zweitens: Wie und wann gedenkt er, die Pläne gegebenenfalls umzusetzen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem Auszug des Sportamts im Jahre 2006, der sowohl aus organisatorischen Gründen als auch zur Vermeidung von Sanierungsaufwendungen am alten Standort erfolgte, konnte das seitdem leer stehende Gebäude keiner neuen Nutzung durch Verkauf oder Vermietung zugeführt werden. Derzeit erfolgt eine Zwischennutzung.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan regeln eine Gemeinbedarfsnutzung für das Sportamt. Eine Veränderung durch eine Befreiung gemäß Paragraf 31 Baugesetzbuch von den Festsetzungen des Bebauungsplans scheitert daran, dass das Areal sich im Außendeichsbereich befindet und hochwassergefährdet ist. Eine andere als eine in etwa mit der früheren Sportamtsnutzung vergleichbare Nutzung ist daher ohne rechtliche Anpassungen nicht zulässig. Diese Rahmenbedingungen schränken die Verwertungsmöglichkeiten erheblich ein.

Zu Frage 2: Der Senat strebt derzeit einen langfristigen Erhalt des Gebäudes und eine sinnvolle Nutzung an. Ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung dieser Zielsetzung hängt aber vom Erfolg der Verwertungsbemühungen ab und kann daher nicht genannt werden. Sollten die Bemühungen zu keinem Erfolg führen, bliebe perspektivisch nur der Abriss des sanierungsbedürftigen Gebäudes.

- Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Senator, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage trägt die Überschrift Kosten für den autofreien Sonntag. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Kastendiek, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Kastendiek!

Abg. Kastendiek (CDU): Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Kosten hat der autofreie Sonntag am 6. September 2009 insgesamt verursacht?

Zweitens: Wer hat die Kosten übernommen?

Drittens: Aus welchen Haushaltsstellen ist der Anteil der öffentlichen Hand bezahlt worden?

Präsident Weber: Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Stadtbürgerschaft 1214 30. Sitzung/29.09.

Zu Frage 1: Zur Durchführung des autofreien Sonntags wurden per Zuwendungsbescheid Mittel an die Wirtschaftsförderung Bremen und den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Bremen e. V. in Höhe von insgesamt maximal 110 000 Euro bewilligt. Ob die gesetzte Obergrenze ausgeschöpft wird, steht erst nach Vorliegen der durch die Zuwendungsempfänger zu erstellenden Verwendungsnachweise fest.

Zu Frage 2: Die Kosten trägt der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.

Zu Frage 3: Zahlungen erfolgen aus der Haushaltsstelle 3681/532 05-5 Verkehrskonzepte. Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Senator, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage befasst sich mit dem Thema Geruchsbelastungen am Hemelinger Hafendamm. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dennhardt, Dr. Sieling und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Dennhardt!

Abg. Dennhardt (SPD): Wir fragen den Senat: Erstens: Was darf durch den am Hemelinger Hafendamm ansässigen Betrieb der Asphaltbranche auf Grundlage welcher Genehmigungen verbrannt werden?

Zweitens: Welche Maßnahmen werden zur Verminderung der immer wieder auftretenden Geruchsbelästigungen ergriffen?

Drittens: Können Gesundheitsbelastungen für die Bevölkerung in Hemelingen durch die Emissionen des Betriebes ausgeschlossen werden?

Präsident Weber: Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Am Hemelinger Hafendamm 7 ist die Firma DEUTAG & Co KG mit ihrer Asphaltmischanlage Bremen ansässig. Auf der Grundlage der Genehmigung, eine Änderungsgenehmigung vom 3. Dezember 2008, ist der Firma unter Auflagen genehmigt worden, einen Zweistoffbrenner zu betreiben, in dem die Einsatzstoffe Heizöl und Braunkohlenstaub verbrannt werden können. Bereits seit dem 30. Dezember 1998 darf Heizöl verfeuert werden. Es handelt sich dabei um ein schweres Heizöl, welches aus Altölen abdestilliert wird.

Zu Frage 2: Im Jahre 2008 hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa ein Gutachten eingeholt, welches die Häufigkeit und Verteilung aller einwirkenden Gerüche aufzeigt. Verbrennungstypische Gerüche aus der Feuerungsanlage des Asphaltmischwerks sind demnach nachweisbar, jedoch nicht dominierend. Dennoch sind der Firma DEUTAG aus Vorsorgegründen nach Paragraf 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit der Genehmigung zur Änderung des Zweistoffbrenners Auflagen erteilt worden.

Die Anlage ist so zu betreiben, dass im umliegenden Wohngebiet der Geruchsschwellenwert während 95 Prozent der Jahresstunden unterschritten wird. Dies ist durch Messung eines anerkannten Gutachters nachzuweisen. Außerdem ist eine Immissionsprognose über die Geruchsausbreitung zu veranlassen. Stellt sich heraus, dass die Auflagen nicht eingehalten werden, wird geprüft, ob der Stand der Technik zur Geruchsminderung ausgeschöpft wurde oder worin gegebenenfalls weiteres Minderungspotenzial bestünde.

Zu Frage 3: Es gibt nach Ermittlungen der Gewerbeaufsicht keine Erkenntnisse über das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, der sogenannten TA Luft, stellt sicher, dass Gesundheitsgefahren für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht entstehen können. Dem Gesundheitsamt Bremen liegen keine Erkenntnisse über gesundheitliche Beschwerden von Hemelinger Bürgerinnen und Bürgern vor, die mit dem Betrieb in Zusammenhang gebracht werden könnten. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Kollege Dennhardt, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dennhardt (SPD): Ist eine Genehmigung zur Verbrennung schweren Heizöls in der 1998 erfolgten Form im bundesweiten Vergleich in einer derartigen Nähe zur Wohnbebauung üblich?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind damals Auflagen formuliert worden, das sagte ich schon. Die Einhaltung in Verbindung mit den Regelungen der TA Luft, die dem Stand der Technik entsprechen, gewährleistet die Unterschreitung der zulässigen 1215 30. Sitzung/29.09. Aus diesem Grunde existiert in Bremen keine gesonderte Abstandsregelung. Jetzt der entscheidende Satz: Die Zulässigkeit von Anlagen richtet sich nach der rechtlichen Ausweisung des entsprechenden Baugebietes. Derartige Anlagen dürfen grundsätzlich nur in Gewerbe- und Industriegebieten zugelassen werden.

Präsident Weber: Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dennhardt (SPD): Sind die in Hemelingen austretenden Emissionen grundsätzlich geeignet, die Gesundheit zu schädigen, zum Beispiel wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Bei den Immissionsgrenzwerten der TA Luft muss man grundsätzlich sagen, sie dienen nicht der akuten Gefahrenabwehr, sondern sie dienen der Vorsorge. Das bedeutet, dass eine Überschreitung der Immissionsbegrenzung nicht unmittelbar zu Gesundheitsschäden führt. Das ist der Grundgedanke, Vorsorge, keine akute Gefahrenabwehr. Eine dauerhafte Überschreitung würde natürlich dazu führen, dass es zu Gesundheitsgefährdungen kommt, das ist vollkommen klar.

Präsident Weber: Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dennhardt (SPD): Können durch den Gutachter auch Abweichungen vom Regelbetrieb, etwa durch ständige Messung, erfasst werden?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Das Grundprinzip ist hier die Stichprobenmessung. Die Konformität der Anlage mit der Genehmigung muss über Stichprobenmessungen nachgewiesen werden. Diese Überwachung erfolgt durch einen Gutachter. Theoretisch könnte natürlich permanent und ständig gemessen werden, das ist aber aufgrund der unverhältnismäßigen Kosten vom Gesetzgeber in dieser Form nicht vorgesehen. Bei größeren Anlagen ist es so, dass eingebaute aufzeichnende Geräte existieren, die dann regelmäßig, sozusagen kontinuierlich, automatisch Stichproben nehmen.

Präsident Weber: Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dennhardt (SPD): Ja, und damit komme ich dann auch zum Schluss! In Ihrer Antwort haben Sie dargestellt, dass in Zukunft geprüft werden soll, ob der Stand der Technik bereits ausgeschöpft ist. Wurde bisher geprüft, ob der Stand der Technik bereits ausgeschöpft ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Ja! Die Frage kann ich eindeutig mit Ja beantworten.

Präsident Weber: Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde verlangt vom Senat Auskunft über die zusätzliche Überquerung an der Schlachte. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Krusche, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Krusche!

Abg. Frau Krusche (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf der Bürgermeister-Smidt-Straße in Höhe der Schlachte kurzfristig eine zusätzliche Überquerungsmöglichkeit einzurichten?

Zweitens: Welchen positiven Effekt erwartet der Senat durch diese zusätzliche Querung aus verkehrlicher Sicht?

Präsident Weber: Auch die letzte Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Dem Senat ist bekannt, dass es insbesondere in den Sommermonaten in erheblichem Umfang Querungen von Fußgängern und auch Radfahrern an dieser Stelle gibt. Eine sicherere Querung wäre mit baulichen oder signaltechnischen Maßnahmen möglich. Die Anlage einer zusätzlichen Querung und gegebenenfalls eine Anpassung der Haltestellenanlage wird im Rahmen eines Konzeptes für die Brillkreuzung geprüft. Dieses Konzept wird der Senat Ende des Jahres 2009 der Bürgerschaft vorlegen. Eine Signalanlage an dieser Stelle wäre aufgrund der Nähe der Brillkreuzung nicht sinnvoll.