Feuerwehr

I. Vorbemerkungen

Die Bürgerschaft hat in ihrer 47. Sitzung am 19. Mai 1999 folgendes Ersuchen zur SAGA beschlossen:

Im Zusammenhang mit der Eingabe Nr. 799/98 (Probleme mit der SAGA) wird der Senat ersucht, unter Beteiligung der Feuerwehr die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen im Hause Schwansenstraße 12 in 22049 Hamburg zu überprüfen.

Weiterhin wird der Senat ersucht, bei der SAGA darauf hinzuwirken, dass diese die Durchführung der von ihr vergebenen Reparatur- und Instandhaltungsaufträge verstärkt auf die Einhaltung von DIN-Vorschriften hin überprüft.

II. Einhaltung der Brandschutzbestimmungen im Objekt Schwansenstraße 12

Zuständig für die Überprüfung der Brandschutzbestimmungen sind die Bauprüfabteilungen der Bezirks- und Ortsämter. Das Objekt Schwansenstraße 12 ist am 7. Mai 1999 von der Bauabteilung/Bauprüfung des Ortsamtes BarmbekUhlenhorst unter anderem auch im Hinblick auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen überprüft worden. Die Besichtigung ergab zwei Beanstandungen, deren Ursachen von Seiten der SAGA bis zum 28. Mai 1999 vollständig behoben worden sind. Die entsprechenden Nachweise gegenüber der Bauprüfabteilung sind geführt. Für eine nochmalige Überprüfung und Brandschau im Hause Schwansenstraße 12 besteht daher kein Anlass.

III. Überprüfung von DIN-Vorschriften bei der Auftragsvergabe durch die SAGA

Die SAGA achtet schon bei der Vergabe von Aufträgen sehr sorgfältig darauf, dass die Verpflichtung der Firmen zur Einhaltung der geltenden DIN-Vorschriften ausdrücklich in die Verträge aufgenommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAGA, die Grundlage aller erteilten Aufträge werden, enthalten ebenfalls einen ausdrücklichen Hinweis auf die zu beachtenden DIN-Normen.

Die Prüfung, ob technische Vorschriften bei der Bauausführung beachtet wurden, ist regelmäßig Bestandteil der Bauabnahmen. Auch Kleinreparaturen werden nach einem festgelegten Verfahren stichprobenartig unter anderem auch auf die Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften durch die ausführende Firma überprüft.

Darüber hinaus gibt es bei der SAGA im Rahmen des Qualitätsmanagements ein Firmenbeurteilungssystem, auf dessen Grundlage ebenfalls eine regelmäßige Prüfung der Einhaltung vorgeschriebener technischer Standards durch die ausführenden Firmen erfolgt.

Der Senat wird über seine Vertreter im Aufsichtsrat der SAGA auch weiterhin alle Maßnahmen zur Optimierung der Aufgabenerfüllung in allen Unternehmensbereichen unterstützen.

IV.

Petitum:

Der Senat bittet die Bürgerschaft, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.