Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Die SPD-Fraktion hat der Bürgerschaft vorgeschlagen, Frau Richterin am Finanzgericht Hamburg Hannelore Wirth-Vonbrunn zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu wählen.

Die SPD-Fraktion hat ausgeführt: Frau Wirth-Vonbrunn, geboren am 6.Juni 1953, trat am 1.Juli 1980 in den Bayerischen Justizdienst ein, wo sie bis Ende Juni 1984 als Verwaltungsrichterin und als Landesanwältin tätig war.

Am 1. Juli 1984 wurde sie an das Bundesverwaltungsgericht als Wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet. Am 20. Oktober 1986 trat sie in den Hamburgischen Justizdienst ein und arbeitete bis Ende November 1991 als Richterin am Landgericht.

In der Zeit vom 1. Dezember 1991 bis Ende Dezember 1994 wurde sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.Im Anschluß daran setzte sie ihreTätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg fort. Im April 1999 wurde sie schließlich zur Richterin am Finanzgericht Hamburg ernannt. Daneben ist sie seit dem 1. Januar 1997 Richterin am Disziplinargericht Hamburg.

Frau Wirth-Vonbrunn ist aufgrund ihrer hohen juristischen und richterlichen Qualitäten sowie ihrer im Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, gesammelten Erfahrung in besonderem Maße für das Amt eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts geeignet.

Dr. Dorothee Stapelfeldt