Dienststellen des LKA

Welche Dienststellen des LKA 5 und des LKA 7 sind jeweils zuständig für welche Delikte im Sinne des § 74c GVG? Wie viele Beamtinnen und Beamte welcher Besoldungsgruppe stehen jeweils welcher dieser Dienststellen zur Bearbeitung welcher Delikte zur Verfügung?

Die Zuständigkeitsregelung im Landeskriminalamt orientiert sich nicht an § 74c GVG. Die Zuständigkeiten der Dienststellen im LKA 5 sowie das ihnen zugeordnete Personal ergeben sich aus den nachfolgenden Übersichten. Die Zuordnung einzelner Beamtinnen und Beamter zur Bearbeitung spezieller Delikte ist nicht möglich. LKA 7 hat keine originäre Zuständigkeit für die Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität, sondern für deliktsunabhängige, organisierte Kriminalität. im Rahmen der Querschnittsaufgaben und -befugnisse LKA 5012 ­ Wirtschaftskriminalistischer Prüfdienst (WPD)

­ Betriebswirtschaftliche Prüfung von Geschäftsunterlagen in Wirtschaftsstrafverfahren unter strafrechtlichen Aspekten

­ Vertretung der Gutachten / Auswertungsfeststellungen vor Gericht als Sachverständiger/Sachverständige und sachverständiger Zeuge/sachverständige Zeugin

­ Betriebswirtschaftliche Beratung der Auftraggeber und Auftraggeberinnen

­ Mitwirken bei polizeilichen Maßnahmen (Vernehmungen, Durchsuchungen pp.)

­ Mitwirken in der wirtschaftskriminalistischen Aus- und Fortbildung LKA 5013 ­ Operative Maßnahmen

­ VP-Führung

­ Gezielte Fahndungsmaßnahmen für die Abteilung 5

LKA 51 ­ Wirtschaftsdelikte

Eine durchgehende Trennung der Zuständigkeiten nach Sachgebieten kann nicht dargestellt werden, gleichwohl sind Schwerpunkte zugewiesen. Gemeinsame sachliche Zuständigkeit:

­ Insolvenzdelikte (Bankrottdelikte gemäß § 283 ff. StGB)

­ Vergehen nach Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsgesetz, Handelsgesetzbuch und Publikationsgesetz

­ Vergehen gegen das Kreditwesengesetz (nur § 55 KWG)

­ Subventionsbetrug

­ Gewerbsmäßiger Wertpapierbetrug (ausgenommen Scheckbetrug)

­ Vergehen nach Börsen- und Depotgesetz

­ Vergehen nach Wertpapierhandelgesetz

­ Vergehen nach Umwandlungsgesetz

­ Vergehen nach Versicherungsaufsichtgesetz

­ Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB (Prospektbetrug)

­ Qualifizierte kaufmännische Untreue/Betrug (im Sinne § 74c GVG) LKA 511 ­ Kapitalanlagendelikte, Warenterminbetrug

­ Kapitalanlagendelikte

­ Delikte gemäß Börsen-, Depot- und Wertpapierhandelsgesetz LKA 512 ­ Insolvenzdelikte, Vorermittlungen

­ Insolvenzdelikte

­ Verstöße gegen das Handelsrecht

­ Kreditbetrug

­ Suventionsbetrug

­ Gewerbsmäßiger Wertpapierbetrug

­ Qualifizierte/r kaufmännische/r Untreue/Betrug (gemäß § 74c GVG) LKA 513 ­ Verstöße gegen Wirtschaftsnebengesetze

­ Gewerbsmäßiger Warenkreditbetrug LKA 52 ­ Spezieller Betrug

Eine genaue inhaltliche Abgrenzung zwischen den Sachgebieten 1 und 2 kann nicht dargestellt werden.

­ Serienmäßiger Betrug durch den Vertrieb von Telex- und Branchenverzeichnissen

­ Betrügerische Arbeitsvermittlung

­ Gewerbsmäßiger Betrug zum Nachteil von Versicherungen (ausgenommen Betrug durch vorsätzlich herbeigeführte/vorgetäuschte Verkehrsunfälle ­ Betrug zum Nachteil von Krankenversicherungsträgern)

­ Heiratsschwindel, Partnervermittlungsbetrug

­ Gewerbsmäßiger Wucher

­ Serienbetrugstaten der Postsparbuchfälscher gemäß Definition „Serie"

­ Gewerbsmäßiger Betrug durch Reiseveranstalter

­ Verstöße gegen sonstige Wirtschaftsgesetze LKA 521 ­ Computerbetrug, Verstöße gegen Wettbewerb, Datenschutzdelikte

­ Computerbetrug gemäß § 263a StGB (ausgenommen Bankautomatenfälle)

­ Verstöße gegen die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern

­ Ausspähen von Daten (gemäß § 202 StGB)

­ Fälschung beweiserheblicher Daten (gemäß § 269 StGB)

­ Datenveränderung (gemäß §§ 303a, 274 Absatz 1 Nummer 2 StGB)

­ Computersabotage (gemäß § 303b StGB)

­ Urheberrechtsverletzungen, unlauterer Wettbewerb, Verstöße gegen Rabatt-, Kartell-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Warenzeichengesetz

­ illegaler Technologietransfer und sensible Exporte LKA 522 ­ Korruption, Kaufmännischer Betrug und Untreue, Spezieller Betrug

­ Schwere und minderschwere Fälle des kaufmännischen Betruges/Untreue (soweit sie noch nicht gemäß § 74c GVG zu ahnden sind)

­ Besonders umfangreiche und schwierige Betrugsfälle mit überörtlichen und/oder internationalen Tätern

­ Schwere Fälle des Darlehensvermittlungsbetruges

­ Verstöße gegen das Kreditwesen (gemäß § 54 KWG)

­ Besonders schwere Fälle des Betruges zur Erlangung von Krediten

­ Schwere Fälle des Kontoeröffnungsbetruges

­ Betrug und Untreue im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge einschließlich damit verbundener Straftaten (soweit nicht Zuständigkeiten des D.I.E. tangiert sind)

LKA 523 ­ Medizinalwesen

­ Abrechnungsbetrug gemäß § 263 StGB, soweit das Delikt durch medizinische Fachkräfte begangen oder in Auftrag gegeben worden ist

­ Todesermittlungsverfahren und Körperverletzungsdelikte durch medizinische Fachkräfte (Behandlungsfehler), soweit die Delikte in Ausübung des Berufes begangen wurden, einschließlich unterlassener Hilfeleistungen durch diese Personengruppe

­ Organentnahme ohne Genehmigung

­ Sektion ohne Genehmigung

­ Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und deren Gebrauch

­ Störung der Totenruhe (gemäß § 168 StGB) durch Handel mit Leichenteilen

­ Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverordnung

­ Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz

­ Verstöße gegen das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens

­ Abrechnungsbetrug durch Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen LKA 53 ­ Fälschungsdelikte, bargeldloser Zahlungsverkehr LKA 531 Falschgeld/Fälschungen

­ Falschgelddelikte und alle Straftaten des 8. Abschnittes des StGB

­ Betrug mit außer Kurs gesetztem Geld

­ Fälschung von Ausweisen gemäß § 275 StGB und Führerscheinen, Behördenstempel und -siegel

­ Druckfälschungen von Bedeutung

­ Totalfälschungen von Zahlungskarten gemäß § 152a StGB; Hehlerei- und Betrugshandlungen mit diesen Karten

­ Gemäldefälschungen LKA 532 ­ Scheckbetrug, -hehlerei, Kontoeröffnungsbetrug

­ Betrug mit deliktisch erlangten Euro- und Travellerschecks

­ Kontoeröffnungsbetrug

­ Scheckhehlerei

­ Betrug mittels sonstiger Schecks und Zahlungsvordrucke in besonderen Fällen LKA 533 ­ Scheckkarten- und Kreditkartenbetrug/-hehlerei

­ Betrug mit Scheckkarten und Kreditkarten

­ Hehlerei mit Kredit- und Scheckkarten und anderen Karten gemäß § 152a StGB

­ Geldausgabeautomaten-Delikte, unter anderem Computerbetrugstaten mittels Zahlungskarten gemäß § 152a StGB LKA 54 ­ Arbeitsmarktdelikte

Für beide Sachgebiete (LKA 541 und 542) gilt gleichermaßen der folgende Zuständigkeitskatalog:

­ Verfolgung von Straftaten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, soweit ihnen Vorsatz unterstellt werden kann:

­ Straftaten gemäß Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) und AuslG (Einschleusen von Ausländerinnen und Ausländern, Beihilfe zum illegalen Aufenthalt)

­ Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (gemäß § 266a StGB)

­ Beitragsbetrug (gemäß § 263 StGB)

­ Straftaten nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

­ Straftaten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

­ Verfolgung von Straftaten unerlaubt erwerbstätiger/abhängig beschäftigter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

­ Verstöße nach dem AuslG und dem AsylVerfG

­ Damit verbundener Unterstützungsbetrug (gemäß § 263 StGB) zum Nachteil einer Krankenkasse, eines Sozialamtes oder eines Arbeitsamtes LKA 55 ­ Spezielle Ausländerdelikte, Schleusungen LKA 551 ­ Asylmißbrauch, aufenthaltsbeendende Maßnahmen

­ Mißbräuchliche Asylantragstellung unter mehreren Identitäten

­ Mißbräuchliche Asylantragstellung unter falscher Identität

­ Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und damit verbundene Fahndung LKA 552 ­ Spezielle Delikte nach dem Ausländergesetz (AuslG)

­ Unrichtige und/oder unvollständige Angaben nach § 92 Absatz 2 Nummer 2 AuslG

­ Scheinehen

­ Illegale Einreise durch Einschleusung gemäß § 92 Absatz 1 AuslG LKA 553 ­ Bekämpfung der Schleusungen

­ Einschleusungen nach §§ 92a und 92b AuslG

­ Ausnahme: Einschleusungen rein zum Zwecke der Zuführung zur Prostitution.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Besoldungsgruppe bzw. Vergütungsgruppe jeweils welcher dieser Dienststellen zur Bearbeitung der vorstehend genannten Delikte zur Verfügung stehen, zeigt die nachfolgende Übersicht.