Belastung von Parkettböden mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Wohnungen

1. Mieter/innen in Wohnanlagen der SAGA wurden darüber informiert, dass die Parkettböden in ihren Wohnungen möglicherweise mit PAK belastet sind. Was war der konkrete Anlaß für die Information der Mieter/innen?

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage einer Stellungnahme der SAGA wie folgt:

Nachdem von der SAGA beauftragte Sachverständige in drei Wohnungen eine PAK-Belastung festgestellt hatten, wurden die Mieterinnen und Mieter der Siedlungen „Dockenhuden" und „Hochkamp" von der SAGA informiert.

2. Welche Wohnanlagen der SAGA sind möglicherweise von PAK-Belastungen der Parkettböden betroffen?

Betroffen sind einzelne Wohnungen in den ehemaligen sogenannten Luftgau-Siedlungen in Dockenhuden und Nienstedten.

3. Welche Informationen liegen über die Herkunft der PAK in den Parkettböden vor, und woher stammen diese?

Nach den gutachterlichen Stellungnahmen sind die PAK Bestandteil bitumenhaltiger Parkettkleber, die bei Errichtung der Wohnhäuser Ende der dreißiger Jahre verwendet worden waren.

4. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Vorliegen der ersten Informationen über eine mögliche PAK-Belastung von Parkettböden in SAGA-Wohnungen ergriffen, und von wem wurden diese jeweils veranlaßt?

Durch die Geschäftsstelle der SAGA in Altona wurden folgende Maßnahmen veranlaßt:

­ stichprobenartige Untersuchungen durch zwei verschiedene Sachverständigenbüros,

­ schriftliche Information der Mieter und Durchführung einer Informationsveranstaltung,

­ flächendeckende Beprobung der in Betracht kommenden Wohnungen,

­ Durchführung von Probesanierungen in Absprache mit dem Amt für Arbeitsschutz der BAGS,

­ Ausarbeitung eines Sanierungsplanes.

5. Wurden bereits Untersuchungen der PAK-Gehalte der Parkettböden in den betroffenen Wohnungen durchgeführt? Wenn ja:

a) Von wem und wann wurden die Untersuchungen veranlaßt?

b) Von wem wurden die Untersuchungen durchgeführt?

c) Wie viele Wohnungen wurden untersucht, und wie viele Einzelproben wurden entnommen?

d) Nach welchen Kriterien wurden die zu untersuchenden Wohnungen ausgesucht?

e) Liegen Ergebnisse vor? Wenn ja:Welche mittleren und welche Maximal-Werte der PAKKonzentration wurden in den unter c) erfragten Proben gemessen?

f) Wurden bereits Konsequenzen aus den Messungen gezogen? Wenn ja, welche?

Es wurden bereits ab dem 24.Februar 2000 Untersuchungen der PAK-Gehalte der Parkettböden in den betroffenen Wohnungen auf Anlaß der SAGA-Geschäftsstelle Altona durch die Fachfirmen durchgeführt. Es wurden 150 Wohnungen untersucht. In jeder Wohnung wurden sämtliche Räume mit Parkettfußboden beprobt.

Da nach allen vorliegenden Erkenntnissen der PAK-haltige Parkettkleber nur in Erdgeschoßwohnungen verwendet wurde, wurden dementsprechend sämtliche Erdgeschoßwohnungen, mindestens eine Obergeschoßwohnung je Eingang sowie sämtliche Wohnungen, deren Mieter dem Angebot der SAGA folgend eine Beprobung wünschten, untersucht.

Es liegen derzeit die Ergebnisse von 147 ausgewerteten Proben vor. Dabei wurden folgende BaP-Konzentrationen im Hausstaub festgestellt: > 10 mg/kg 7 Wohnungen.

3 bis 10 mg/kg 15 Wohnungen. 0,5 bis 3 mg/kg 25 Wohnungen.

Sämtliche Wohnungen, bei denen eine PAK-Belastung festgestellt wurde, werden vollständig saniert.

Mit der Sanierung wurde bereits begonnen. Zur Information der Mieter und zur Koordination der Beprobungs- und Sanierungsmaßnahmen wurde vor Ort ein Informationscontainer als Bau- und Beratungsbüro eingerichtet.

6. Welche Erkenntnisse liegen über die Belastungspfade Atemluft, Staub, Berührung, ausgehend von den belasteten Parkettböden, vor, und woher stammen diese?

Die in Deutschland vorliegenden Kenntnisse zur Belastung der Atemluft und des Hausstaubs mit PAK aus teerhaltigen Parkettklebern in Wohnungen wurden 1998/99 vom Umweltbundesamt systematisch gesammelt, ausgewertet und als UBA-Bericht 1/99 veröffentlicht.

Zur Aufnahme von PAK durch Berührung PAK-belasteten Parkettbodens liegen keine Erkenntnisse vor.

7. Wurden bzw. werden für die möglicherweise betroffenen Bewohner/innen umweltmedizinische Beratung und Untersuchungen geplant, angeboten bzw. bereits durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der von der SAGA durchgeführten Informationsveranstaltung am 26. Mai 2000 hat das von der SAGA beauftragte Unternehmen die Mieter ausführlich auch über umweltmedizinische Fragestellungen informiert.Darüber hinaus stehen die Experten dieses Unternehmens den Mieterinnen und Mietern in einem eigens in dem Wohngebiet aufgestellten Informationscontainer regelmäßig für weitere individuelle Beratung bis zum Abschluß der Sanierungsarbeiten zur Verfügung.

8. Bestehen verbindliche Vorgaben für Grenz-, Eingreif-, Orientierungs- oder Richtwerte für die PAK-Belastung

a) der Parkettböden?

b) der Atemluft?

c) des Hausstaubs?

d) anderer in diesem Zusammenhang relevanter Umweltmedien?

e) der Menschen (z.B. ADI oder andere Werte)?

Wenn ja, woher stammen diese jeweils und welchen rechtlichen Status bzw. welche Verbindlichkeit haben die Werte?

Nein. Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:

­ Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat sich unter anderem im März 2000 mit der Problematik befaßt. Nach ihrer Einschätzung ist die Gefährdung durch PAK insgesamt nicht so groß, um ein Eingreifen der Bauaufsicht zu rechtfertigen.

­ Im Rahmen des Umgangs mit PAK ­ z. B. bei Abbrüchen ­ besteht eine gefahrstoffrechtliche Anzeigepflicht.

­ Für Schulen hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Juni 1999 Hinweise zur Bewertung von PAK in der Atemluft herausgegeben. Andere Umweltmedien wurden in diesem Zusammenhang nicht bewertet.

9. Wie stellt sich nach Auffassung des Senats die Rechtslage und die Kostentragung dar, falls im Zusammenhang mit der möglichen PAK-Belastung der Parkettböden

a) gesundheitliche Schäden zu befürchten sind bzw.sich bereits ergeben haben und hieraus Untersuchungen bzw. Behandlungen resultieren?

b) materielle Schäden und Kosten bei den Bewohner/innen auftreten, z. B. für die Entsorgung oder den Ersatz kontaminierter Einrichtungsgegenstände?

c) Sanierungsmaßnahmen größeren Umfangs erforderlich werden, z. B. die Entfernung der PAK-belasteten Parkettböden?

Verbindliche öffentlich-rechtliche Vorgaben, aus denen sich eine Kostentragung ableiten läßt, bestehen nicht. Vgl. im übrigen Antwort zu 8.

Die Kosten für die Beseitigung der bisher festgestellten Sanierungsmängel der Wohnungen trägt die SAGA.

10. Welche Stellen der Hamburger Verwaltung auf Senats- und Bezirksebene sind bisher mit den hier angesprochenen Vorgängen befaßt, und wann fand jeweils die erstmalige Befassung mit diesem Vorgang statt, bzw. zu welchem Zeitpunkt wurde die jeweilige Stelle erstmalig von wem darüber informiert?

Das Amt für Bauordnung und Hochbau der Baubehörde am 25. Mai 2000. Das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. Juni 2000.