Polizeiposten in Hamburg

In einigen Hamburger Außenbezirken, vornehmlich in den Vier- und Marschlanden, sind Polizeiposten installiert, die dort polizeiliche Aufgaben wahrnehmen.

Ich frage den Senat:

1. Wo befinden sich in Hamburg Polizeiposten, wie sind sie besetzt, und worin liegen ihre Aufgaben im einzelnen?

Die Polizeiposten der Hamburger Polizei sind nachfolgend aufgelistet:

­ Polizeiposten Duvenstedt, Vörn Voßbarg 13, 22397 Hamburg-Duvenstedt (PR 35)

­ Polizeiposten Curslack-Neuengamme, Curslacker Deich 108, 21039 Neuengamme (PK 43)

­ Polizeiposten Altengamme, Gammer Weg 30, 21039 Altengamme (PK 43)

­ Polizeiposten Kirchwerder-Warwisch, Durchdeich 156, 21037 Hamburg (PK 43)

­ Polizeiposten Kirchwerder-Zollenspieker, Auf dem Sülzbrack 4, 21037 Hamburg (PK 43)

­ Polizeiposten Allermöhe, Moorfleeter Deich 507, 21037 Hamburg (PK 43)

­ Polizeiposten Ochsenwerder, Elversweg 46 A, 21037 Hamburg (PK 43)

­ Polizeiposten Moorfleet, Moorfleeter Deich 290A, 22113 Hamburg (PK 43)

­ Polizeiposten Cranz (mit Diensthund), Estedeich 95, 21129 Hamburg (PR 47).

Der Polizeiposten ist dem zuständigen Polizeikommissariat bzw. Polizeirevier zugeordnet und jeweils mit einem Polizeibeamten besetzt. Er leistet einen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in seinem Gebiet, insbesondere durch

­ Sofortmaßnahmen bei polizeilichen Vorkommnissen und Einsätzen der Polizeieinsatzzentrale bzw. des Polizeikommissariats/Polizeireviers

­ Ermittlungen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

­ sichtbare, bürgernahe Präsenz im gesamten Postengebiet, einschließlich der Kontaktpflege zur dortigen Bevölkerung und zu Organisationen

­ Durchführung von Bürgersprechstunden einschließlich Anzeigenaufnahme

­ Präsenz bei Veranstaltungen im Postengebiet

­ Informationsveranstaltungen zur vorbeugenden Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung.

2. Wie beurteilt der Senat die sicherheitspolitische Bedeutung (objektiv wie subjektiv) der Polizeiposten in ihren jeweiligen regionalen Bereichen?

3. Welche Planungen hat der Senat in bezug auf die Polizeiposten? Sofern sich die Planungen für die einzelnen Polizeiposten unterscheiden, wird um gesonderte Beantwortung gebeten.

Polizeiposten für ländliche und weitläufige Gebiete sind eine Organisationsform, die sich insbesondere aus folgenden Gründen bewährt hat:

­ Die Einrichtung oder Erhaltung eines Polizeipostens ist nicht vorrangig eine Frage der objektiven Sicherheit in den von der Kriminalitätslage und der allgemeinen Sicherheitslage her nicht besonders auffälligen Gebieten.Ihre Bedeutung für die Bevölkerung liegt in erster Linie in ihrer Wirkung auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

­ Die dort tätigen Polizeibeamten sind durch ihre Stellung im gesellschaftlichen Gefüge des Postenbereiches Vertrauenspersonen, die für die Bürgerinnen und den Bürger erreichbar und ansprechbar sind. Aufgrund ihres Bekanntheitsgrades und ihrer Personenkenntnisse finden sie hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.

Es gibt in der zuständigen Fachbehörde keine Planungen zur Änderung dieses Konzeptes.