Stellenausstattung und Stellenabbau bei den kommunalen Angeboten der Jugendhilfe

Betreff: Drucksache 16/3215 „Stellenausstattung und Stellenabbau bei den kommunalen Angeboten der Jugendhilfe" ­ Verlauf des Haushaltsjahres 2000

Aus der Drucksache 16/3215 geht hervor, dass Bezirke erforderliche Konsolidierungsbeiträge in den letzten Jahren durch Stellenstreichungen bei den kommunalen Angeboten der Jugendhilfe (Häusern der Jugend, Spielhäuser, Straßensozialarbeit, Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen, allgemeiner sozialer Dienst usw.) erbracht haben bzw.auch zukünftig vornehmen wollen.

Vor diesem Hintergrund wird der Senat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Häuser der Jugend

a) Wie viel Stellen sind in den Häusern der Jugend im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres 2000 wie lange bewirtschaftet worden? Bitte aufgeschlüsselt für jeden Bezirk darstellen.

Hamburg- Hamburg Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 6,0 für 1,0 für 2,0 für 5,5 für 4,5 für keine 1,5 für insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt 19 Monate insgesamt 7 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 7,5 Monate Anmerkung: Unter „bewirtschafteten" Stellen sind alle unbesetzten Stellen erfasst worden ­ unabhängig davon, ob sie fluktuationsbedingt oder mit Rücksicht auf die Auskömmlichkeit des Personalbudgets frei geblieben sind.

1. b) Wie viel Stellen sind in den Häusern der Jugend im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres 2000 gestrichen worden (auch anteilig)? Bitte aufgeschlüsselt für jeden Bezirk darstellen.

Hamburg- Hamburg Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg keine keine keine keine keine keine keine

1. c) Besteht die Absicht, Stellen in Häusern der Jugend zur Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2001 heranzuziehen? Wenn ja: Wie viel Stellen in Häusern der Jugend sollen zur Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2001 herangezogen werden? Bitte aufgeschlüsselt für jeden Bezirk darstellen.

Hamburg- Hamburg Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg noch nicht noch nicht nein noch nicht nein nein nein absehbar absehbar absehbar

1. d) Sind im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres 2000 Häuser der Jugend „entkommunalisiert" worden?

Hamburg- Hamburg Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg nein nein nein ja nein nein nein

1. e) Wenn ja, um welche ehemaligen Häuser der Jugend handelt es sich?

f) Wie viel Stellen sind in diesen Häusern der Jugend laut Stellenplan vorhanden gewesen?

g) Wie viel Stellen wurden an einen freien Träger der Jugendhilfe übertragen?

Im Bezirk Hamburg-Nord wurde der „Jugendclub Bachstraße" entkommunalisiert; die einzige Stelle wurde dem freien Träger der Jugendhilfe übertragen.

In den anderen Bezirken sind keine Häuser der Jugend entkommunalisiert worden.

1. h) Wie viel Stellen wurden gestrichen?

Entfällt; siehe Antwort zu 1.b).

1. i) Wie viel Mittel aus den Titeln 429 (Honorare), 515 (Geräte), 534 (Sachmittel) sowie 517/518/519 wurden jeweils im Zusammenhang mit der Entkommunalisierung an freie Träger der Jugendhilfe übertragen?

1. j) Welche Häuser der Jugend sollen in Anlehnung an die Globalrichtlinie Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in absehbarer Zeit entkommunalisiert werden?

Bitte aufgeschlüsselt für jeden Bezirk darstellen.

Die Umsetzungsmöglichkeiten einer Entkommunalisierung eines Teils der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden im Rahmen von Ziffer 4.1 der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken" geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfungen beabsichtigt das Bezirksamt Wandsbek, das Haus der Jugend Stephanstraße im Jahr 2000 zu entkommunalisieren.

In den übrigen Bezirksämtern sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

1. k) Welche Mittel stehen für die Häuser der Jugend in den Titeln 429/515/534/517/518/519 im Haushaltsjahr 2000 zur Verfügung? Bitte nach Bezirken geordnet für jedes einzelne Haus der Jugend gesondert auflisten.

Die Häuser der Jugend (HdJ) sind im Bereich der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke sowie Mieten und Pachten häufig unter Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen veranschlagt, d.h. zusammen mit den Spielplatzhäusern und den Jugendgruppeneinrichtungen.Eine Aufschlüsselung auf einzelne HdJs ist nicht möglich.