Ausrüstung der Alarmabteilung Hamburg

Betreff: Ausrüstung der Alarmabteilung Hamburg (AAH), Kräfte der Fachhochschule ­ Fachbereich Polizei ­ In der Nacht zum 1. Mai 2000 kam es zu schweren Ausschreitungen sogenannter autonomer Gruppen im Schanzenviertel, bei denen 21 Polizisten zum Teil schwer verletzt wurden. In dem Gebäude „Rote Flora" wurden über 100 Personen festgenommen.

Nach vorliegenden Informationen kam es zu Verletzungen insbesondere von Beamten der sogenannten Alarmabteilungen und Reserveeinheiten der Fachhochschule. Als mögliche Ursache dafür gilt die mangelnde Ausrüstung der genannten Kräfte.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat.

Anläßlich der Ereignisse im Schanzenviertel in der Nacht zum 1. Mai 2000 waren Kräfte der Landesbereitschaftspolizei, der Einsatzzüge der Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes 24 (MEK), der Polizei Hannover sowie aus dem täglichen Dienst zusammengezogene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz.

Kräfte der Alarmabteilung Hamburg (AAH) und Studierende der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung ­ Fachbereich Polizei ­ waren nicht eingesetzt.

Verletzt wurden überwiegend Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei, des weiteren einzelne Angehörige des Einsatzzuges der Polizeidirektion Ost.Beide Einheiten verfügen über die übliche Mannausstattung an Schutzausrüstung, vgl. hierzu Antwort zu 1.

Kräfte des täglichen Dienstes wurden nicht verletzt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie sind die Kräfte der AAH standardmäßig ausgerüstet?

Die AAH-Kräfte verfügen über eine persönliche Ausstattung, bestehend aus Schutzhelm, Einsatzanzug, Lederjacke und Einsatzstiefel sowie eine für Einsätze zentral vorgehaltene Ausstattung bestehend aus Schienbeinschutz, Schutzschild und Abdrängstab.

2. Wie sind die Kräfte der FHÖV, wenn sie an Einsätzen wie den o.g. teilnehmen, standardmäßig ausgerüstet?

Studierende der FHÖV ­ Fachbereich Polizei ­ werden nur in außergewöhnlichen Fällen zu Einsätzen herangezogen. Dabei wird ausschließlich auf Studierende, die im Rahmen des Aufstiegs aus dem mittleren Dienst bereits über entsprechende Einsatzerfahrung verfügen, zurückgegriffen. Diese verfügen über die gleiche persönliche Ausstattung wie Kräfte der Alarmabteilung (vgl. Antwort zu 1.). Die zusätzliche Ausstattung ist abhängig vom konkreten Auftrag im Rahmen des Gesamteinsatzes.