Neugliederung des Einzugsgebiets der Grundschule Seeredder

Nach mir vorliegenden Informationen hat die Grundschule Seeredder der Schulbehörde eine Neugliederung ihres Schuleinzugsgebiets vorgeschlagen. Diese Neugliederung würde nicht nur den von der BSJB zum 1. August 1998 bewilligten Umzug einer Zweigstelle der Sprachheilschule Eschenweg (zur Zeit in der Schule Appelhoff angesiedelt) an die Grundschule Seeredder in Frage stellen, sondern hätte auch Konsequenzen für die Einzugsgebiete der umliegenden Grundschulen sowie Grund-, Haupt- und Realschulen Appelhoff, Bramfelder Dorfplatz, Hegholt, Fabriciusstraße und Heinrich-Helbing-Straße.

Im Siedlungsgebiet Steilshoop liegen die Grundschulen Seeredder und Edwin-Scharff-Ring, südlich der Hauptverkehrsstraße Steilshooper Allee die Grundschule Appelhoff, die auch von Schülern aus sechs nördlich der Steilshooper Allee gelegenen Wohnblöcken besucht wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Trifft es zu, dass die Grundschule Seeredder der Schulbehörde die Neugliederung ihres Schuleinzugsbereichs vorgeschlagen hat? Wenn ja: Wie begründet die Schule ihren Vorschlag, und was hat sie bewogen, von ihrem ursprünglichen Einverständnis, ab dem Schuljahr 1998/99 ihren Raumüberhang für die Zweigstelle der Sprachheilschule zur Verfügung zu stellen, abzurücken?

Ja, die Grundschulen Seeredder und Edwin-Scharff-Ring haben eine Neugliederung der Schuleinzugsbereiche mit folgenden Argumenten beantragt:

­ Die in Frage stehenden Wohnblöcke lägen nördlich der Steilshooper Allee und gehörten damit organisch zum Einzugsbereich der beiden Grundschulen. Beide Schulen könnten von dort weitere Kinder aufnehmen, da ausreichend Raumkapazität zur Verfügung stehe.

­ Kinder aus diesen Wohnblöcken müßten zur Zeit zwei stark befahrene Straßen auf ihrem Schulweg zur Schule Appelhoff überqueren.

­ Viele Kinder aus diesen Wohnblöcken besuchten Kindertagesheime in der Nähe der Schulen.

­ Eltern versuchten, ihren Kindern den Besuch der Steilshooper Schulen zu ermöglichen, indem sie den Aufenthalt ihres Kindes bei einer Tagesmutter im gewünschten Schulbezirk angeben würden.

Auch in diesem Jahr hätten Eltern von 16 Kindern Anträge auf Einschulung in die beiden Schulen gestellt.

Nach Auskunft der Schule Seeredder hat sie zu keinem Zeitpunkt ihr Einverständnis zu einer Verlagerung der Zweigstelle der Sprachheilschule gegeben.

2. Zu welchem Schuljahr soll nach Vorschlag der Grundschule Seeredder die Neugliederung wirksam werden?

3. Hält der Senat eine Unterstützung des Vorschlags seitens der BSJB für sinnvoll? Wenn ja: Wie begründet er seine Auffassung?

Die Schulen haben keinen Zeitpunkt für die Umsetzung ihres Antrags genannt. Der Antrag wird zur Zeit von der zuständigen Behörde geprüft.

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sybill Buitrón Lübcke (CDU) vom 06.03. und Antwort des Senats

Betreff: Neugliederung des Einzugsgebiets der Grundschule Seeredder.

4. In welchem Umfang sind Mittel für den bisher zum 1. August 1998 geplanten Umzug der Sprachheilschule von der Schule Appelhoff an die Grundschule Seeredder dort bereits verbaut worden?

Bisher wurden keine Baumaßnahmen durchgeführt.

5. Welche Konsequenzen (Raumbedarfe, Schüleranmeldezahlen) ergeben sich konkret aus einer möglichen Neuschneidung des Einzugsbereichs der Grundschule Seeredder für die Schule Appelhoff, die Schule Fabriciusstraße sowie für die Grund-, Haupt- und Realschulen Bramfelder Dorfplatz, Hegholt und Heinrich-Helbing-Straße?

Sie würde dazu führen, dass die Schule Appelhoff statt dreizügig zweizügig zu führen wäre. Die Schulen Fabriciusstraße, Bramfelder Dorfplatz, Hegholt und Heinrich-Helbing-Straße liegen außerhalb der betroffenen Einzugsbereiche und wären deshalb von dieser Veränderung nicht unmittelbar berührt.

6. Wie wird sichergestellt werden, dass dem von der BSJB anerkannten Raummehrbedarf der Schule Appelhoff entsprochen wird, wenn die Zweigstelle der Sprachheilschule doch dort verbleiben sollte und darüber hinaus zum kommenden Schuljahr die Einführung der VHGS ansteht?

Siehe Antwort zu 2. und 3.

7. Inwiefern wird bei der Entscheidung der BSJB über eine eventuelle Neugliederung berücksichtigt werden, dass die Schule Appelhoff nur unter den Bedingungen der gegenwärtigen Schuleinzugsstruktur einen wichtigen Beitrag zur Öffnung der Großsiedlung Steilshoop zum übrigen Steilshooper/Bramfelder Raum leisten kann?

Die zuständige Behörde gewichtet und berücksichtigt bei der Entscheidung alle vorgetragenen Argumente.